Bebauungsplan Nr. 918 - Alt-Erlenbach/Am Mittelpfad hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 21.04.2017, M 80
Betreff: Bebauungsplan Nr. 918 - Alt-Erlenbach/Am Mittelpfad hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Zur Änderung von Teilbereichen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 257 und Nr. 257Ä in Frankfurt am Main - Nieder-Erlenbach ist der Bebauungsplan Nr. 918 - Alt-Erlenbach / Am Mittelpfad aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der zu ändernden Teilbereiche ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 22.11.2016 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderungen zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Ziel ist es, den Standort des bestehenden Gewerbegebietes westlich der Straße Alt-Erlenbach zu erhalten, jedoch soll entlang der Straße Alt-Erlenbach das Gewerbegebiet auf einen 40 m - 75 m breiten Streifen hinsichtlich der Art der Nutzung eingeschränkt werden, um nutzungsverträglich auf der gegenüberliegenden östlichen Straßenseite ein allgemeines Wohngebiet entwickeln zu können. Dabei soll auf die Belange der vorhandenen Betriebe besonders Rücksicht genommen werden. Für die geplante Wohnnutzung wurde bereits der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg gefasst.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I: Das Plangebiet entlang der Straße Alt-Erlenbach liegt in einer Tiefe von 40 m bis 75 m nördlich der Straße Am Fuchsloch bis etwa zur Höhe der Straße Am Riedsteg. Es überlagert Teile der Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 257, in Kraft getreten am 21.06.1977 und Nr. 257 Ä - 1. vereinfachte Änderung, in Kraft getreten am 21.11.2006. Die Bebauungspläne setzen das Plangebiet als Gewerbegebiet mit maximal 3 Vollgeschossen, offener Bauweise, einer Grundflächenzahl von 0,8 und einer Geschossflächenzahl von 2,0 fest. Der Bebauungsplan Nr. 257 Ä - 1. vereinfachte Änderung schränkt die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs ein und schließt Vergnügungsstätten aus. Auf der gegenüberliegenden östlichen Straßenseite der Straße Alt-Erlenbach befindet sich ein ca. 6,9 ha großes Gebiet, das derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird und zu einem allgemeinen Wohngebiet entwickelt werden soll. Hierfür wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg am 22.05.2014 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung am 10.03.2015 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 22.05.2015 bis 26.06.2015 statt. Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist es, einen Übergang zwischen bestehendem Gewerbe und geplanter Wohnbebauung herzustellen, um eine Nutzungsverträglichkeit beider Gebiete, die nur durch eine Straße getrennt sind, zu gewährleisten. Bei den bisher ansässigen Betrieben entlang der Straße Alt-Erlenbach handelt es sich auf der nördlichsten Liegenschaft Alt-Erlenbach 105 um ein Autohaus mit Ausstellungshalle, KFZ-Werkstatt, Büro und Wohngebäude. Auf dem südlich angrenzenden Grundstück wurde eine Getränkelagerhalle mit Büroräumen genehmigt, die vorrübergehend leer stand und nun von einem Blumengroßhändler genutzt wird. Südlich der Straße Am Mittelfeld befindet sich an der Ecke Alt-Erlenbach eine neu errichtete zweigeschossige Lagerhalle für einen schon lange im Gewerbegebiet bestehenden Betrieb. Ein Gutachten zur immissionsschutzrechtlichen Beurteilung in Hinblick auf die geplante gegenüberliegende Wohnbebauung kommt zu dem Schluss, dass der bestehende Betrieb mit dem Erweiterungsbau der Lagerhalle die erforderlichen Immissionsrichtwerte für das geplante Wohngebiet einhält. Auf der Liegenschaft Alt-Erlenbach 97 befinden sich ein Zweifamilienhaus und eine genehmigte Lagerhalle. An der Ecke Alt-Erlenbach / Im Fuchsloch 2 und 2a ist ein Rasenmäher- und Gartenbaumaschinenvertrieb mit einer kleinen Reparaturwerkstatt anzutreffen sowie Wohnen. Die Nutzungen auf der westlich angrenzenden Liegenschaft beschränken sich auf Praxen und Büros sowie eine Lagerhalle, die früher als KFZ - Werkstatt genehmigt war. Im Bebauungsplanverfahren ist mit Hilfe gutachterlicher Verfahren zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Einschränkung der Nutzungen auf dem 40 m - 75 m breiten Streifen entlang der Straße Alt-Erlenbach erforderlich ist. Dabei steht der Bestandserhalt der Betriebe als wichtigstes Ziel im Vordergrund. Planungsrechtliche Lösungen, die den Betrieb vorhandener Unternehmen gefährden, sollen im Bebauungsplan keine Anwendung finden. Die bestehenden Einschränkungen zum Einzelhandel und zu Vergnügungsstätten aus dem Bebauungsplan Nr. 257 Ä sollen für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 918 festgesetzt werden. Die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 918 wird sich ausschließlich auf die ergänzenden Festsetzungen zur Einschränkung der Nutzungsarten hinsichtlich ihres Emissionsverhaltens erstrecken. Es werden keine Eingriffe über das bisher zulässige Nutzungsmaß hinaus vorbereitet, alle anderen Festsetzungen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 257 und Nr. 257 Ä bleiben bestehen und werden in den Bebauungsplan Nr. 918 übernommen. Anlage _Lageplan (ca. 1,2 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. April 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.06.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)