Neubau des Kinder- und Familienzentrums als Ergänzung der bestehenden Kindertageseinrichtung Frankfurt-Griesheim, Platanenstraße 11
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 80
Betreff: Neubau des Kinder- und Familienzentrums als Ergänzung der bestehenden Kindertageseinrichtung Frankfurt-Griesheim, Platanenstraße 11 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M 246)
- Dem Neubau des Kinder- und Familienzentrums als Ergänzung der bestehenden Kindertageseinrichtung Griesheim wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto 837.900 € erforderlich werden.
- Die Mittel werden entsprechend bewilligt.
- Nachdem im Haushaltsjahr 2014 zur Teilerbringung der globalen Minderausgabe 43.000 € verwendet wurden, stehen von dem im Investitionsprogramm 2015-2018 unter der Projektdefinition 5.006056 enthaltenen Gesamtbetrag in Höhe von brutto 838.000 € nur noch 795.000 € zur Verfügung. Die Deckung des darüber hinausgehenden Betrages von 42.900 € wird durch Sollveränderung von der in der Produktgruppe 20.03 enthaltenen Projektdefinition 5.001337 - Planungsmittel-Pauschale für Bauvorhaben aus Neubaugebieten - sichergestellt.
- Die Verrechnung der Bauaufwendungen erfolgt in der Produktgruppe 20.3, Sachkonto 80785100, Kostenstelle 400119, PSP-Element 5.006056.500.999.200-700.
- Es dient zur Kenntnis, dass dem Träger, der die Ausstattung selbst vornimmt, die in der Kostenberechnung enthaltenen Mittel von brutto 17.350 € als Investitionskostenzuschuss zur Verfügung gestellt werden. Die Verrechnung erfolgt aus der Produktgruppe 20.3 Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.006056.525.
- Der Investitionskostenzuschuss ist anteilig berechnet. Im Rahmen der vorzeitigen Betriebsaufnahme wurde bereits ein Zuschuss in Höhe von 19.677,30 € bewilligt.
- Mit der Maßnahme kann erst nach Inkrafttreten des Haushalts 2015 begonnen werden. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6702 (M 153), wurde dem Neubau einer 5-gruppigen Kindertageseinrichtung in Frankfurt Griesheim zugestimmt. Auf demselben Grundstück befindet sich noch ein Altbau in dem zwei Hortgruppen untergebracht sind. Auf Grund des dringenden Bedarfes eines Kinder- und Familienzentrums in diesem Stadtteil, hat sich der Träger der Einrichtung bereit erklärt, bereits ab Eröffnung der Einrichtung im Jahre 2011, ein entsprechendes Angebot der Familienbildungsstätte in den bestehenden Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dies stellt ein großes Entgegenkommen des Kitaträgers dar. Die zeitweilige Nutzung der Hort- und Kitaräumlichkeiten für die Familienbildungsstätte kann jedoch nicht dauerhaft fortgeführt werden, weil Mindeststandards zur Kinderbetreuung hinsichtlich des Raumprogramms eingehalten und der Kinderschutz sichergestellt werden müssen. Die Räume für die Familienbildungsstätte müssen nun in einem weiteren Bauabschnitt "Kinder- und Familienzentrum" realisiert werden. Die gemäß Raumprogramm fehlenden Flächen sind dringend herzustellen. Der konkrete Bedarf in diesem Stadtteil ist der Anlage1 zu entnehmen. B. Alternativen Keine C. Lösung Durch die Ergänzung der Einrichtung um die Räumlichkeiten für den Betrieb der Familienbildungsstätte, werden die aktuell fehlenden und durch das Raumprogramm vorgegebenen Flächen nachträglich ergänzt. Die Planung des eingeschossigen, barrierefreien Gebäudes, entstand bereits parallel zur Planung der Kindertageseinrichtung und ist dementsprechend an die Bestandsarchitektur angelehnt. Aus finanziellen Gründen wurde die Maßnahme seinerzeit nicht umgesetzt. Der ergänzende Neubau, welcher dem Standardraumprogramm entspricht, wird gemäß den städtischen Beschlüssen in Passivhausstandard und barrierefrei errichtet. Er entspricht damit dem gleichen Stand wie der bestehenden Kindertageseinrichtung. D. Kosten
- Investitionsbedarf 837.900 €
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf 2015 485.000 € 442.000 € 2016 207.000 € 156.000 € 2017 145.900 € 239.900 € 3. zugehörige Folgekosten Keine
- Jahresfolgekosten Personelle Folgekosten Keine Sächliche Folgekosten -Größere Bauunterhaltung 5.027 € -zusätzliche Betriebskostenzuschüsse an den Träger Keine Kapitalkosten -Kalkulatorische Verzinsung 29.326 € -Abschreibung 26.935 €
- Jahreserträge Keine
- Leistungen Dritter Keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine
- Sonstiges Anlage 1 (ca. 58 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 302 KB) Anlage 3 (ca. 64 KB) Anlage 4 (ca. 27 KB) Anlage 5 (nicht öffentlich - ca. 369 KB) Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Mai 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.09.2015 im KAV angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Annahme) BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Krebs (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.