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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2015 und…

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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2015 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages

Vorlagentyp: M
7 SitzungenAngenommen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 09.01.2017, M 7

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2015 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2016, § 6763 (M 211)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2015 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2015 am
  2. Juni 2016 erteilt wurde.
  3. Der Jahresabschluss der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt:
    • a)Die Bilanzsumme beträgt 10.198.546,13 €
    • b)Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von 13.109.512,32 € aus.
    • c)Der Jahresfehlbetrag in Höhe von .- 13.109.512,32 € wird bis zur Höhe von . - 12.923.000,00 € durch Auflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen.
    • d)Der ungedeckte Jahresfehlbetrag in Höhe von - 186.512,32 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  4. Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt.
  5. Das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) wird zur Kenntnis genommen.
  6. Der Bericht 2015 der Betriebskommission einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex wird zur Kenntnis genommen. Im Übrigen hat die Betriebskommission das Ergebnis der Überkompensationskontrolle in der Sitzung der Betriebskommission am 10.10.2016 zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
  7. Januar 2016 (§ 6763) durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG. Die Prüfung wurde im Juni 2016 abgeschlossen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG am
  8. Juni 2016 erteilt. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss, dem Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung Stellung zu nehmen. Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2015 zahlte die Stadt Frankfurt am Main eine Einlage in Höhe von 12.923.000,- €, die der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 13.109.512,32 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, sodass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 186.512,32 € über den von der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellten Mitteln. Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den lfd. Geschäftsbetrieb in Höhe von 12.923.000,00 €, die damit vollständig aufgebraucht ist, zu decken. Der verbleibende Verlust in Höhe von 186.512,32 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Mit den ungedeckten Fehlbeträgen aus den Jahren 2013 und 2014 ergibt sich damit ein neuer Verlustvortrag in Höhe von 577.852,75 €. Gemäß A3.3.4 des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sollen Betriebsleitung und Betriebskommission jährlich im Geschäftsbericht oder in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance ihres Unternehmens berichten. Hierzu gehört auch die Erläuterung evtl. Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex. Nach Ziffer B. der Betrauung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2015 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG. Demnach übersteigen die Aufwendungen und Erträge aus der Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse die erhaltenen Ausgleichsleistungen. Die Anlage "Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
  9. Dezember 2015 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015" steht digital nicht zur Verfügung. Anlage _Bericht_der_Betriebskommission (ca. 406 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Januar 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.03.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 37 · 30.01.2017
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 7 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 8 · 16.02.2017
TO I, TOP 13
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 21.02.2017
TO II, TOP 5
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 23.02.2017
TO II, TOP 29
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 9 · 16.03.2017
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 10 · 21.03.2017
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 23.03.2017
TO II, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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