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Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Kommunalen Kinder-, Jugend und Familienhilfe Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 07.12.2015, M 211

Betreff: Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Kommunalen Kinder-, Jugend und Familienhilfe Frankfurt am Main Auf Vorschlag der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrich-Ebert-Anlage 35-37 60327 Frankfurt am Main mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 beauftragt.

Begründung: A. Zielsetzung Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss 2015 ist gemäß § 27 Absatz 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Gemäß § 5 des EigBGes entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 127/127a Hessische Gemeindeordnung (HGO) über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u. a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen. B. Alternativen Keine C. Lösung Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsübersicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 ist die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrich-Ebert-Anlage 35-37 60327 Frankfurt am Main zu beauftragen. Nach Ziffer B. der Betrauung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (MB 774 vom 08.07.2013) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2014 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG. Die Beauftragung soll auch im Folgejahr analog der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 erfolgen. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 29. September 2015 einer Beauftragung zugestimmt. D. Kosten Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG hat einen Festpreis von netto 14.500.-- € inkl. Spesen und Auslagen kalkuliert. Somit ergibt sich eine Gesamtsumme von 17.255.-- € inkl. 19 % MwSt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG hat ihr Honorar für die Überkompensationskontrolle auf 3.000.-- € ohne Spesen und Auslagen kalkuliert. Damit ergibt sich eine Gesamtsumme von 3.570.-- € inkl. 19 % MwSt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Dezember 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.01.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 46 · 21.01.2016
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFStv. OchsStv. DrStv. Krebs
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 26.01.2016
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 48 · 28.01.2016
TO II, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFStv. OchsStv. DrStv. Krebs
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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