Jahresabschluss 2012 inklusive Finanzcontrollingbericht 2012
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 03.05.2013, M 73
Betreff: Jahresabschluss 2012 inklusive Finanzcontrollingbericht 2012
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den Jahresabschluss 2012 für den Bereich Stadtverwaltung wie folgt festgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: Vermögensrechnung mit einer Summe von 15.802.405.026,99 €, Ergebnishaushalt mit einem Gesamtbetrag der Erträge von 3.114.369.369,19 € und einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 3.166.056.291,85 € somit mit einem Jahresergebnis vor Rücklagen von -51.686.922,66 €, Gesamtfinanzhaushalt mit einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von 110.773.873,95 €, einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 86.478.556,21 €, einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 698.707.848,14 €, mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (ohne Kassenkredite) von 484.834.584,50 €, mit einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (ohne Kassenkredite) von 151.029.621,72 €, mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von 193.731.392,73 €, und mit einem Finanzmittelüberschuss von 26.080.937,53 €.
- In den vorgenannten Ergebnissen sind die vorgeschriebenen Zuführungen und Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen der rechtlich unselbständige Stiftungen nicht enthalten. Für 2012 ergibt sich: Jahresergebnis vor Rücklagen 51.686.922,66 + Entnahmen aus Rücklagen 44.055,74 - Einstellungen in Rücklagen 265.304,61 = Jahresergebnis nach Rücklagen -51.908.171,53 davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -26.606.730,15 Außerordentl. Jahresergebnis nach Rücklagen -25.301.441,38 Die Veränderungen des Ergebnisses durch die Zuführungen zu und Entnahmen aus den Stiftungsrücklagen sind im doppischen Rechnungswesen als Gewinnverwendungsbuchungen zu betrachten, die erst nach Erstellung des Jahresabschlusses im darauf folgenden Haushaltsjahr auf Basis des Beschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung gebucht werden. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Buchungen im Vorgriff auf die nach Prüfung des Revisionsamtes erwartete Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bereits auf Grundlage des Magistratsbeschlusses zum Jahresabschuss 2012 vorzunehmen. Die Buchungen sind, sofern sich aus der Prüfung des Revisionsamtes eine abweichende Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung ergibt, entsprechend zu korrigieren. Als Ergebnisverwendung werden im Einzelnen folgende Zuführungen und Entnahmen in zweckgebundene Rücklagen beschlossen: - Zuführung zu den Stiftungsrücklagen (ordentliches Ergebnis) in Höhe von 265.304,61 € - Entnahme aus den Stiftungsrücklagen (ordentliches Ergebnis) in Höhe von 43.993,42 € - Zuführung zu den Stiftungsrücklagen (außerordentliches Ergebnis) in Höhe von 0,00 € - Entnahme aus den Stiftungsrücklagen (außerordentliches Ergebnis) in Höhe von 62,32 € - Der Fehlbetrag des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen (inkl. Finanzergebnis) resultiert, wird mit - 26.606.730,15 € aus der "Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses" entnommen. Der Stand der Rücklagen nach Abdeckung des Defizites 2012 beträgt damit 374.427.168,25 €. - Der Fehlbetrag des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen resultiert, wird mit - 25.301.441,38 € als Verlust vorgetragen. Der kumulierte Fehlbetrag beläuft sich damit inklusive des Defizites 2012 auf - 151.429.604,81 €.
- Es dient zur Kenntnis, dass durch Verordnung des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vom 27.12.2011 die GemHVO angepasst wurde und die Gebührenrücklagen unter den Sonderposten auszuweisen sind. Das Ergebnis der Gebührenhaushalte wurde - mit Ausnahme des Gebührenbereiches Friedhof - im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2012 in einer Vorabbuchung gegen Sonderposten gebucht.
- Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass für den Gebührenbereich Friedhof im Haushaltsjahr 2012 ein Verlust in Höhe von 1.420.150,36 € entstanden ist, der nicht aus dem Sonderposten ausgeglichen werden konnte und daher aus dem ordentlichen Ergebnis nach Rücklagen 2012 vorfinanziert ist. Unter Berücksichtigung des für den Gebührenbereich Friedhof bereits aus 2011 vorgetragenen Verlustes in Höhe von 980.991,44 € ergibt sich damit ein kumuliertes Defizit von 2.401.141,80 €, das in einer Neukalkulation der Gebührensätze zu berücksichtigen und an den Haushalt zurückzuführen ist.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit dem Jahresabschluss 2012 den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften entsprechend im Ergebnishaushalt Budgetüberträge auf der Aufwandsseite in Höhe von 173,55 Mio. € gebildet und in das folgende Haushaltsjahr vorgetragen werden. Davon entfallen auf nicht in Anspruch genommene Personalmittel im Budgetbereich Allgemeine Finanzwirtschaft 10 Mio. €, die zweckgebunden zur Deckung künftiger Belastungen aus Tarifsteigerungen vorgetragen werden. Die Mittel werden im kommenden Jahr in den Produktbereichen und Kostenartengruppen zur Verfügung gestellt, in denen Belastungen aus Tarifsteigerungen nicht innerhalb der Budgets gedeckt werden können. In den Teilfinanzhaushalten wurden Ausgabereste in einer Gesamthöhe von 532,17 Mio. € gebildet. Soweit im investiven Bereich mögliche Reste nicht gebildet wurden, werden diese im Rahmen der beschlossenen Gesamtkosten bei der nächsten Haushaltsplanung berücksichtigt. Zur Deckung der finanziellen Belastungen aus den Budgetüberträgen des Ergebnishaushaltes müssen 2013 voraussichtlich Kassenkredite in Anspruch genommen werden, da Kassenmittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Für die Budgetüberträge im investiven Bereich können Kreditermächtigungen der Vorjahre in Anspruch genommen werden, die mit 996,60 Mio. € in das nachfolgende Haushaltsjahr übertragen werden. Die Budgetüberträge des Ergebnishaushaltes belasten die Ergebnisse der künftigen Haushaltsjahre in Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme.
- Es dient zur Kenntnis, dass im Ergebnishaushalt Mehraufwendungen in folgenden Bereichen zu Lasten zentral veranschlagter Personalaufwendungen oder zu Lasten der Gesamtdeckung zugelassen und in nachstehender Höhe tatsächlich in Anspruch genommen wurden (in €): Dezernat Maßnahme Grundlage Betrag in € I Ortsbeiratsbudget Verfügung vom 11.07.2012 - 20.41 Fr - 6.000,00 III Personalaufwendungen Verfügung vom 18.03.2013 - 20.43 Bö - 181.454,46 IX Personalaufwendungen Verfügung vom 18.03.2013 - 20.43 Bö - 550.000,00 Summe 737.454,46 Darüber hinaus wurden im Ergebnishaushalt unterjährig Mehraufwendungen in Höhe von rund 4.360 T€ zugelassen und in nachstehender Höhe tatsächlich verausgabt, die innerhalb der Budgets durch Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge gedeckt waren. Dezernat Maßnahme Grundlage Betrag in € II Personalaufwendungen Verfügung vom 18.03.2013 - 20.43 Bö - 1.442.778,12 III Personalaufwendungen Verfügung vom 18.03.2013 - 20.43 Bö - 181.454,46 VI Personalaufwendungen Verfügung vom 18.03.2013 - 20.43 Bö - 307.555,80 VIII Personalaufwendungen Verfügung vom 18.03.2013 - 20.43 Bö - 1.963.282,85 VIII Transferaufwendungen Beförderungsdienst Verfügung vom 12.03.2013 - 20.45 Bö 143.445,09 IX Personalaufwendungen (Branddirektion) Verfügung vom 18.03.2013 - 20.43 Bö - 211.009,00 X Personalaufwendungen (Kommunale Abfallentsorgung) Verfügung vom 18.03.2013 - 20.43 Bö - 49.739,99 X Personalaufwendungen (Pietät) Verfügung vom 18.03.2013 - 20.43 Bö - 60.527,95 Summe 4.359.793,26 Summe Ergebnishaushalt 5.097.247,72 Der Berichtspflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung nach § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO betreffend über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Haushaltsjahres 2012 wird damit genügt. Zur haushaltsrechtlichen Beordnung der Überschreitung im Gebührenbereich Friedhof wird eine gesonderte Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung vorbereitet.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass der Bericht zum Jahresabschluss den regelmäßigen Finanzcontrollingbericht zum Stand 31.12.2012 einschließt. Der Bericht zum Jahresabschluss 2012 wird der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den Jahresabschluss 2012 für den Bereich der Zusatzversorgungskasse (ZVK) wie folgt festgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: 1 Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - Vermögensrechnung mit einer Summe von 635.447.516,20 € Ergebnishaushalt mit einem Gesamtbetrag der Erträge von 124.519.594,09 € und einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 104.397.979,41 € somit mit einem Jahresergebnis von 20.121.614,68 €, Gesamtfinanzhaushalt mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 51.547.366,95 €, einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 66.862.049,89 €, somit mit einem Finanzmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von 15.314.682,94 €; 2 Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - Vermögensrechnung mit einer Summe von 20.807.773,00 €, Ergebnishaushalt mit einem Gesamtbetrag der Erträge von 2.745.649,46 € und einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 5.630.207,84 €, somit mit einem Jahresergebnis von -2.884.558,38 €, Gesamtfinanzhaushalt mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.603.400,00 €, einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.840.000,00 €, somit mit einem Finanzmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von 3.236.000,00 €.
- Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung in Rücklagen sowie zur Deckungsrückstellung nicht enthalten sind. Für 2012 ergibt sich für den Bereich der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung -: Jahresergebnis vor Zuführung zur Rückstellung 20.121.614,68 € - Zuführung zur Deckungsrückstellung 20.121.614,68 € = Jahresergebnis nach Zuführung 0,00 € Des Weiteren dient zur Kenntnis, dass das Ergebnis 2012 der Pflichtversicherung im Rahmen der Gewinnverwendungsbuchung in voller Höhe der Deckungsrückstellung zugeführt wird. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, die erforderliche Gewinnverwendungsbuchung im Vorgriff auf die nach Prüfung des Revisionsamtes erwartete Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bereits auf Grundlage des Magistratsbeschlusses zum Jahresabschluss 2012 vorzunehmen. Die Buchungen sind, sofern sich aus der Prüfung des Revisionsamtes eine abweichende Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung ergibt, entsprechend zu korrigieren.
- Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung in Rücklagen und zur Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 2012 ergibt sich für den Bereich der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - ein Jahresergebnis vor Rücklagen /- Rückstellung von -2.884.558,38 €. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass das Ergebnis 2012 der Freiwilligen Versicherung die Zuführung zur Deckungsrückstellung für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 enthält. Dies führt zum Stichtag zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 1.392.955,89 €. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, die erforderlichen Buchungen im Vorgriff auf die nach Prüfung des Revisionsamtes erwartete Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bereits auf Grundlage des Magistratsbeschlusses zum Jahresabschluss 2012 vorzunehmen. Die Buchungen sind, sofern sich aus der Prüfung des Revisionsamtes eine abweichende Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung ergibt, entsprechend zu korrigieren.
- Der Jahresabschluss 2012 wird für die Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen-Enkheim wie folgt festgestellt: Vermögensrechnung mit einer Summe von 948,90 €, Ergebnishaushalt mit einem Gesamtbetrag der Erträge von 2.738,42 € und einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.738,42 €, somit mit einem Jahresergebnis von 0,00 €. Begründung: in € Im Ergebnishaushalt steht dem Planansatz bei den Erträgen von 2.874.586.683,00 ein Ergebnis von 3.114.369.369,19 und dem Planansatz bei den Aufwendungen von 3.137.009.059,29 ein Ergebnis von 3.166.056.291,85 gegenüber. Im Gesamtfinanzhaushalt steht dem Planansatz beim Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 121.505.003,00 ein Ergebnis von 110.773.873,95 und dem Planansatz beim Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit von -593.047.000,00 ein Ergebnis von -612.229.291,93 und dem Planansatz beim Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 593.047.000,00 ein Ergebnis von 333.804.962,78 gegenüber. In der Vermögensrechnung ist eine Zunahme der Bilanzsumme um 471,49 Mio. € auf 15,80 Mrd. € zu verzeichnen. Auf der Aktivseite erhöht sich im Wesentlichen aufgrund des Rückkaufs der Wohnungsbauforderungen das Finanzanlagevermögen (Ausleihungen an verbundene Unternehmen + 122 Mio. € und sonstige Ausleihungen + 176 Mio. €) um rd. 306,42 Mio. €. Der Bestand der flüssigen Mittel steigt um rd. 26 Mio. €. Auf der Passivseite erhöhen sich die Verbindlichkeiten um 516,4 Mio. € auf 2,22 Mrd. €. Auch dies resultiert im Wesentlichen aus Kreditaufnahmen zur Finanzierung des Rückkaufs der Wohnungsbauforderungen, wodurch sich die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zum 31.12.2012 auf 1,32 Mrd. € belaufen (+ 365 Mio. €). Das Eigenkapital sinkt - maßgeblich aufgrund des Jahresfehlbetrages - um insgesamt 61,5 Mio. €. Die Ergebnisse sind im Jahresabschluss einzeln nachgewiesen und im Rechenschaftsbericht sowie dem Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der HGO an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Er wird nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage _Jahresabschluss_2012 (ca. 13,4 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Mai 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2013 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und REP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)