Das Produktive Quartier am Gutleuthafen - nutzungsgemischt, gemeinwohlorientiert, nachhaltig!
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Entwicklung eines produktiven Quartiers am Gutleuthafen vor, das eine Mischung aus Wohnraum, Handwerk und Gewerbe umfasst. Ziel ist es, ein nachhaltiges und gemeinwohlorientiertes Stadtquartier zu schaffen, das den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird und gleichzeitig ökologische Herausforderungen berücksichtigt.
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Wurzelstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.02.2026.
- Bebauungsplan Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße/Östlich Erntestraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB27.02.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB13.10.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße17.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Wurzelstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Der Magistrat wird beauftragt auf Grundlage der Ziele für die städtebauliche Entwicklung des Schwerpunktraums 5 "Gutleuthafen" aus dem integriertem Stadtentwicklungskonzept (iStEK) "Frankfurt 2030+" (§ 4793 vom 07.11.2019) sowie des als Anlage 1 beigefügten Strukturkonzeptes den Bereich zwischen Main-Neckar-Brücke im Osten und der Erntestraße im Westen in Form eines "Produktiven Quartiers" zu entwickeln.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Gebiet der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße / Östlich Erntestraße - und Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße / Hirtenstraße / Wurzelstraße - in einer Gesamtentwicklung als nutzungsgemischtes, gemeinwohlorientiertes und nachhaltiges Modellquartier gemäß der in der Begründung dargelegten Zielsetzung umzusetzen. Die den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne entsprechenden unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkte bleiben davon unberührt.
- Ausdrückliches Ziel der Entwicklung der stadteigenen Flächen im südlichen Teil des Gebiets direkt am Gutleuthafen ist neben der Wohnraumschaffung auch die Integration von Handwerk und Gewerbe. Im gesamten Planungsgebiet sind für vorhandene Betriebe Möglichkeiten einer Integration in das neue Quartier zu prüfen. Der vorhandene Betriebshof des Grünflächenamtes genießt Bestandsschutz im neuen Quartier.
- Der Magistrat wird beauftragt, für die im Eigentum der Stadt befindlichen Flächen, sofern diese verfügbar sind, entsprechend der Beschlusslage (§ 3418 vom 22.06.2023) Konzeptverfahren durchzuführen.
- Der Magistrat wird beauftragt, für die neue Grundschule "Gutleutviertel" (§ 6008 vom 02.07.2020) sowie entsprechend weitere, erforderliche soziale Infrastruktur geeignete Flächen in städtischem Eigentum innerhalb der Quartiersplanung am Gutleuthafen bereitzuhalten.
- Der Magistrat wird beauftragt, zur weiteren Konkretisierung der Ziele der städtebaulichen Entwicklung des im Strukturkonzept in Anlage 1 beschriebenen Gebiets, welches die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. 929 und Nr. 934 umfasst, ein kooperatives Dialogverfahren mit allen relevanten Anspruchsgruppen und betroffenen Ämtern und Betrieben durchzuführen. Dazu gehört auch die Einbindung potenzieller, zukünftigen Nutzer und Initiativen. Das Ergebnis bildet die Grundlage für anschließende städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerbe mit erweiterter Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die angestrebte gemeinwohlorientierte Entwicklung am Gutleuthafen durch einen geeigneten Projektsteuerer mit einschlägigen Erfahrungen in der Quartiersentwicklung und Stadterneuerung begleiten lassen und dessen Beauftragung vorbereiten wird.
Begründung
A. Zielsetzung
Zu I.
Produktives Quartier "Gutleut-West"
Auf Grundlage der Zielsetzung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (iStEK) "Frankfurt 2030+" (§ 4793 vom 07.11.2019) zum Schwerpunktraum 5 "Gutleuthafen" wird für den Teilbereich des westlichen Gutleutviertels zwischen Main-Neckar-Brücke im Osten und der Erntestraße im Westen die Entwicklung eines nutzungsgemischten Stadtquartiers angestrebt - bei Erhöhung des Wohnanteils und unter Berücksichtigung des Gewerbebestands.
Der Begriff der "Produktiven Stadt" aus der "Neuen Leipzig Charta 2020" für die Nationale Stadtentwicklungspolitik des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen beschreibt das Konzept der Nutzungsmischung von Wohnen und Arbeiten, unter dem stadtaffine, innovative und umweltschonende Produktionsformen wieder in die Stadtentwicklung integriert werden sollen. Hierfür bieten sich gewerblich geprägte Mischgebiete in innerstädtischen Randlagen an, die heute häufig untergenutzt oder von Zwischennutzungen geprägt sind.
Das westliche Gutleutviertel wurde im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (§ 7283 vom 04.03.2021) als Quartier identifiziert, das sich grundsätzlich für eine solche ortsspezifische und wohldosierte Mischung von Gewerbe, Wohnen sowie kulturellen und sozialen Einrichtungen eignet und dabei auch gezielte Flächenangebote für urbane Produktion, urbanes Handwerk und lokale Ökonomien bietet. Innerhalb des Quartiers ist für die Flächen nördlich der Gutleutstraße der Schwerpunkt Gewerbe (mit geplantem Themencluster "Kultur-, Kreativ- und Digitalwirtschaft") und südlich der Gutleutstraße der Schwerpunkt Wohnen vorgesehen. Die Ausdifferenzierung des Mischungsverhältnisses in den Teilbereichen erfolgt im weiteren Planungsprozess.
Dieses Projekt ist Teil der Bemühungen der Stadt Frankfurt, die Folgen der Klimakrise zu bewältigen, bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen und moderne Industrie- und Gewerbeflächen zu schaffen. Es soll innovative, kombinierte Wohn- und Arbeitskonzepte fördern und als Vorreiter für ähnliche Projekte dienen. Dabei strebt der Magistrat an, Gewerbe und Arbeitsplätze zu erhalten und sogar die Arbeitsplatzdichte deutlich zu erhöhen, um die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Frankfurt zu unterstützen. Darüber hinaus soll die Mainuferpromenade zwischen Werner-von-Siemens-Schule und Wurzelsiedlung vorangetrieben werden, um einen weiteren Grünkorridor zwischen Mainufer und Gutleutstraße zu ermöglichen. Perspektivisch soll das Strukturkonzept bis zur ‚Alte Niederräder Brücke' weitergedacht werden, um entlang der Gutleutstraße einen freiraumplanerisch und für den -auch überregionalen- Fuß- und Radverkehr wichtigen Anschluss an das Mainufer zu erhalten.
Zu II.-IV.
Der neue Gutleuthafen - nutzungsgemischt, gemeinwohlorientiert, nachhaltig
Mit Beschluss § 7020 vom 28.01.2021 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hat die Stadt Frankfurt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für die Flächen südlich der Gutleutstraße zwischen Betonwerk im Westen und Main-Neckar-Brücke im Osten formuliert. Diese sind die Entwicklung eines gemischt genutzten Stadtquartiers mit einem signifikanten Wohnanteil und den erforderlichen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur als Maßnahme der Innenentwicklung. Dabei sollen insbesondere unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Die Flächen im östlichen Teilbereich des heutigen Gutleuthafens stellen dabei den größten Potenzialraum innerhalb des zukünftigen Geltungsbereichs dar.
Konzeptvergabe als Baustein einer sozialgerechten Stadtentwicklung
Da sich diese Flächen zum überwiegenden Teil in städtischem Eigentum bzw. aktuell im Sondervermögen der Hafen- und Marktbetriebe (HFM) befinden (Flur 189, Flurstücke 9/70, 9/71, 9/72, 9/82), besteht an dieser Stelle in besonderem Maße die Möglichkeit der direkten Einflussnahme auf die Grundstücksvergabe durch die Stadt Frankfurt am Main. Gemäß Beschluss § 3418 vom 22.06.2023 hat die Vergabe von städtischen Grundstücken ausschließlich im Erbbaurecht im Konzeptverfahren nach qualitativen, sozialen und ökologischen Kriterien zu erfolgen. So können Projekte nach der Qualität der Bebauungs- und Nutzungsidee entwickelt werden.
Gemeinwohl als kommunale Verpflichtung
Die "Neue Leipzig Charta" betont das Gemeinwohl als Prämisse und Leitlinie kommunalen Handelns. Gemeinwohlorientierung in der Stadtentwicklung bedeutet, dass Projekte nicht primär an individuellen Gewinninteressen und teilweise auch nicht an Gruppeninteressen ausgerichtet sein dürfen, sondern dass als Entwicklungsziel gilt, was das Projekt für die Allgemeinheit leistet. Gemeinwohlorientierung umfasst Aspekte des sozialen Ausgleichs, der kulturellen Vielfalt, der Daseinsvorsorge, eines für möglichst viele Menschen zugänglichen und nutzbaren öffentlichen Raums und vor allem auch das Wohl zukünftiger Generationen. Der Magistrat hat sich daher auch bei der Entwicklung des östlichen Gutleuthafens zum Ziel gesetzt, das Gemeinwohl in den Mittelpunkt dieses Modellquartiers zu stellen und nachhaltige Lösungen für die anstehenden sozialen und ökologischen Herausforderungen anzubieten.
Im Sinne einer daseinsvorsorgenden Wohnungspolitik will der Magistrat Menschen mit unterschiedlichen Einkommen mit Wohnraum versorgen. Um dem Anspruch eines Modellquartiers gerecht zu werden, sollen in dem Projekt auch Flächen für innovative Wohnformen insbesondere auch mit familiengerechten Wohnungen und Kleinwohnungen für Studierende und Auszubildende, z. B. durch Wohnungsbaugenossenschaften und gemeinschaftliche Wohnprojekte vorgesehen und Möglichkeiten, betriebliches Wohnen für die ansässigen Gewerbebetriebe sowie die HFM zu schaffen, ermittelt werden.
Neue kombinierte Wohn- und Arbeitsformen
Die Zielsetzungen für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 934 basieren ebenfalls auf dem Leitbild der "Produktiven Stadt", welches das Konzept der Nutzungsmischung von Wohnen und Arbeiten beschreibt. Insbesondere im Quartier am Gutleuthafen soll aufgezeigt werden, wie durch das Aufbrechen der üblichen räumlichen Grenzen gewerbliche Nutzungen in ein eher vom Wohnen geprägtes Quartier integriert werden können und wie dadurch sinnvolle Synergien entstehen können. Von zentraler Bedeutung sind dabei insbesondere vielfältig und öffentlich nutzbare Sockelzonen für die Etablierung weiterer Nutzungsprogramme und die Förderung von beispielsweise Dienstleistungsangeboten und Werkstätten. Auch werden neue und bezahlbare Raumangebote für Existenzgründer sowie kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzungen benötigt, in denen sich neue Produktionsformen und Geschäftsmodelle entfalten können.
Bestandsgewerbe sichern oder verträglich umsiedeln
Ziel der Entwicklung am Gutleuthafen ist es, bestehende Standorte des Handwerks zu sichern und neue zusätzliche Standorte zu entwickeln. Gerade in der Neuentwicklung von innenstadt- und stadtteilnahen Angeboten für Gewerbebetriebe mit gut erreichbaren, kleinteilig strukturierten, modernen und bezahlbaren Mietflächen sieht der Magistrat einen Lösungsansatz, um spezifische Angebotsengpässe für das Handwerk und kleinere stadtteilorientierte Betriebe des Dienstleistungs- und verarbeitenden Gewerbes abzumildern. Auch durch einen Handwerkerhof kann ein solches Angebot vor Ort entstehen.
Die ansässigen Gewerbetreibenden werden dabei in den Prozess einbezogen, um zu klären, inwieweit sie sich in die Neukonzeption des Quartiers integrieren und von den bestehenden in neue Räumlichkeiten innerhalb des Quartiers umziehen können.
Ökologie und Freiraum
Das Quartier am Gutleuthafen ist auch ein Modellprojekt für eine an die Auswirkungen des Klimawandels angepasste Stadtentwicklung. Die Maßnahmen verfolgen daher den Ansatz der städtebaulichen Verdichtung in Verbindung mit der qualitäts- und nutzungsorientierten Weiterentwicklung und dem Ausbau der urbanen Grünflächen und grünen Infrastruktur ("doppelte Innenentwicklung"). Gebäude und Grün sollen - wie vor über 90 Jahren im "Neuen Frankfurt" - zusammen geplant und gebaut werden. Die Erlebbarkeit des Ufers und die Steigerung der Attraktivität als Standort am Fluss sind wichtige Planungsziele, die durch die Öffnung der Uferzone für die Öffentlichkeit und ihre Umgestaltung als grüner Freizeit- und Naherholungsraum umgesetzt werden sollen. Dabei wird insbesondere die unmittelbar angrenzende genossenschaftliche unter Denkmalschutz stehende Wohnsiedlung "Gutleutstraße" (sogenannte "Wurzelsiedlung") einbezogen, deren bestehende Gärten zugleich als "grüne Mitte" des Quartiers fungieren. Die Grünbilanz des neuen Quartiers soll quantitativ und qualitativ verbessert werden. Ein höherer Grünanteil, ein besserer Rückhalt von Regenwasser und eine gute Durchlüftung sollen bei Gebäudestrukturen, Straßenräumen, Plätzen und Grünflächen verfolgt werden. Einzelne städtebauliche Maßnahmen wie Arkaden, Dachüberstände oder an Gebäuden installierte Beschattungselemente werden sowohl als Hitze- wie auch als Regenschutz in Zeiten der Klimakrise gefordert. Die Leitlinien für klimaangepasste Stadtplatzgestaltung in Frankfurt am Main und die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima mit ihren Regelungen zu Fassaden- und Dachbegrünung und grüngestalte Vorgärten dienen bei allen Konzeptvergaben und der weiteren Planung analog als Grundlage. Es werden ausreichend attraktive und klimaangepasste öffentliche Aufenthaltsbereiche im neuen Quartier berücksichtigt.
Zukunftsfähige Mobilität und Energieversorgung
Auch im Bereich der alternativen Mobilität sollen gemeinsame Angebote entstehen: Im Mittelpunkt steht die Gestaltung und Organisation eines autoarmen Quartiers, das sich durch kurze Wege und Verkehrsvermeidung auszeichnet. Der Flächenverbrauch für den ruhenden Verkehr wird auf ein Minimum reduziert, während gemeinsame Flächen für Car-Sharing und E-Mobilität sowie umfassende Fahrradabstellanlagen ein attraktives Mobilitätsangebot schaffen. Der motorisierte Individualverkehr wird konsequent in einer Quartiers-Hochgarage gebündelt.
Die Verlängerung des Straßenbahnnetzes vom Hauptbahnhof über die Gutleutstraße bis zum Briefzentrum als Ersatz für die stark ausgelastete Buslinie 37 - wie bereits im "Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+" dargestellt (§ 7285 vom 04.03.2021) - ist dabei ein entscheidender Baustein zur Verbesserung der Erschließungsqualität im westlichen Gutleutviertel. Die Umsetzungsmöglichkeiten der Maßnahme befinden sich derzeit in Prüfung.
Ergänzt wird das gemeinwohlorientierte Quartierskonzept durch die gemeinsame Errichtung und Nutzung von technischen Anlagen wie einer zentralen Wärmeversorgung, Stromerzeugungsanlagen etc. unter Nachhaltigkeitsaspekten und in Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung.
Zu V.
Orte der Bildung und Begegnung
Vor dem Hintergrund der angestrebten gebietstypischen kleinteiligen Nutzungsmischung in urbanen Mischgebieten wird auch die Ansiedlung der Grundschule "Gutleutviertel" (§ 6008 vom 02.07.2020) und entsprechend weiterer notwendiger sozialer Infrastruktur am Gutleuthafen als notwendiger Baustein der Quartiersentwicklung einbezogen. Dabei wird angestrebt - ähnlich wie im Schönhof-Viertel - mit einer Hybridschule eine räumliche Verzahnung mit anderen Nutzungen herzustellen, auch aufgrund des begrenzten Flächenangebots vor Ort.
Zu VI.
Gemeinwohl gemeinsam gestalten
Für das Modellquartier am Gutleuthafen ist es notwendig, über die Vorgaben des Baugesetzbuches zur Öffentlichkeitsbeteiligung hinauszugehen. Weitergehende Verfahren setzen bereits in einer frühen Phase der Konzeptentwicklung an. Sie informieren nicht nur, sondern sprechen durch eine aktive und breite Planungsbeteiligung alle relevanten Anspruchsgruppen frühzeitig an. Obwohl sich Gemeinwohlorientierung und unternehmerisches Handeln nicht ausschließen, steht der Mehrwert eines Projektes für die Allgemeinheit und das Quartier im Vordergrund. Partizipation ist dabei auch ein wichtiger Baustein für die Bemessung der Nachhaltigkeit einer Quartiersentwicklung.
Für das gesamte westliche Gutleutviertel soll ein dialogorientiertes Planungsverfahren dazu beitragen durch einen strukturierten und zielgerichteten Austausch die Aufgabenstellung zu schärfen, zu bearbeitende Schnittstellen aufzuzeigen und das "große Ganze" in den Blick zu nehmen. Die Durchführung des Dialogverfahrens ersetzt nicht die vorgesehenen städtebaulichen Wettbewerbe, sondern dient explizit zu deren Vorbereitung.
Zu VII.
Übergeordnete, baufeldübergreifende Projektsteuerung
Der Projektsteuerer bildet die unabhängige Schnittstelle zwischen den Projektbeteiligten. Er koordiniert alle Akteure, stimmt die Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern ab, moderiert die Team- und Planungssitzungen und führt die notwendigen Konsensentscheidungen herbei, protokolliert die wesentlichen Abstimmungsergebnisse und Terminvereinbarungen und überwacht den Gesamtablauf.
Vor dem Hintergrund der angestrebten gemeinwohlorientierten Quartiersentwicklung erfordert die Besetzung des Projektsteuerers ausgewiesene Expertise in der Beratung von Wohnungsbaugenossenschaften, gemeinschaftlichen Wohnprojekten und Baugemeinschaften sowie in der Einbindung von Stadtteilinitiativen, sozialen und kulturellen Einrichtungen. Darüber hinaus ist ein hohes Maß an Kenntnissen in der Moderation von Beteiligungsprozessen erforderlich.
Anlage _Strukturkonzept (ca. 6,8 MB)
B. Alternativen
Der Begriff der "Produktiven Stadt" aus der "Neuen Leipzig Charta 2020" für die Nationale Stadtentwicklungspolitik des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen beschreibt das Konzept der Nutzungsmischung von Wohnen und Arbeiten, unter dem stadtaffine, innovative und umweltschonende Produktionsformen wieder in die Stadtentwicklung integriert werden sollen.
C. Lösung
Das westliche Gutleutviertel wurde im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (§ 7283 vom 04.03.2021) als Quartier identifiziert, das sich grundsätzlich für eine solche ortsspezifische und wohldosierte Mischung von Gewerbe, Wohnen sowie kulturellen und sozialen Einrichtungen eignet und dabei auch gezielte Flächenangebote für urbane Produktion, urbanes Handwerk und lokale Ökonomien bietet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Mai 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.07.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung); Linke (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung)