Modernisierung von Sportanlagen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für die Sportanlage Harheimer Weg, Bonames
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant die Modernisierung der Sportanlage Harheimer Weg in Bonames, um allen Fußballvereinen einen modernen Kunstrasenplatz zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahme umfasst den Bau eines Kunstrasenkleinspielfeldes sowie zwei Kunstrasenminispielfelder und die Erneuerung des Kunstrasenbelages des Großspielfeldes. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Trainings- und Spielbedingungen für die Vereine.
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Harheimer Weg — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.10.2026.
- Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Harheimer Weg Höhe Haus Nidda04.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Zusätzliche Bushaltestelle in Höhe Harheimer Weg 5515.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Lkw-Parken im Landschaftsschutzgebiet verhindern17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Harheimer Weg per E-MailBeschlussvorschlag
- Der Umgestaltung der Sportanlage Harheimer Weg in Bonames wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnungen in Höhe von insgesamt 1.904.000,- € zugestimmt.
- Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase ist zugelassen.
- Die Finanzierung von 1.428.000,- € für ein Kunstrasenkleinspielfeld und zwei Kunstrasenminispielfelder stellen investive Kosten dar. Die weiteren Kosten der Maßnahme (Erneuerung des Kunststoffrasenbelages auf dem vorhandenen Großspielfeld) von 476.000,- € sind konsumtive Ausgaben. Beide Kostenanteile werden aus vorhandenen Mitteln des Sanierungsprogramms ungedeckter städtischer Sportstätten (Projektdefinition 5.001363) finanziert.
- Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von insgesamt 71.400,- € als auch mit kalkulatorische Zinsen in Höhe von insgesamt 10.353,- € zu rechnen ist.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind.
Begründung
A. Zielsetzung
:
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle Fußballvereine einen modernen Kunstrasenplatz in ihrer Heimspielstätte nutzen können.
Gemäß Planungsauftrag des Sportamtes sollen auf der, südwestlich zum 2010 errichteten Kunstrasenspielfeld gelegenen Rasenfläche, ein Kunstrasenkleinspielfeld und zwei Kunstrasenminispielfelder entstehen, um so dringend benötigte weitere Trainings- und Spielflächen zu erhalten.
Des Weiteren ist die Erneuerung (Sanierung) des Kunstrasenbelages des Großspielfeldes vorgesehen.
Geplant sind ein Kunstrasenkleinspielfeld (68 x 44 m) und zwei Kunstrasenminispielfelder (je 20x13 m). Der Aufbau der Spielfelder ist wasserdurchlässig. Alle 3 Spielfelder erhalten eine Lichtanlage, die mit insektenfreundlichen LED-Lampen ausgerüstet werden, sowie eine vollautomatische Beregnungsanlage. Die technischen Einrichtungen werden im vorhandenen Funktionsgebäude untergebracht. Des Weiteren wird ein Drainagesystem mit Sauger- und Sammlerleitungen eingebaut. Die Anschlüsse erfolgen an den vorhandenen Entwässerungseinrichtungen.
Der vorhandene Kunstrasenbelag des Großspielfeldes soll erneuert werden (Sanierung). Aufgrund der zu erwartenden Baustellenabwicklung über das Großfeld muss die unter dem Kunstrasen befindlichen Elastischen Tragschicht im Bereich der Überfahrt erneuert werden. Im vorliegenden Baugrundgutachten wird empfohlen eine Baugrundstabilisierung vorzunehmen.
B. Alternativen
Kunstrasenplätze haben sich seit Jahren bewährt und gewährleisten einen hohen Auslastungsgrad, im Vergleich zu Rasenplätzen ist eine vierfach längere Nutzungszeit möglich. Die Bespielbarkeit der Kunstrasenplätze erlaubt darüber hinaus eine ganzjährige Nutzung. Dies ist mit anderen Belägen nicht möglich.
C. Lösung
Nach eingehender fachlicher Prüfung wurde festgestellt, dass entsprechende Neubauten als Kunstrasenplätze notwendig sind, um zukünftig dem Verein optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten.
Die genannte Sportanlage erfüllt die Voraussetzungen für den Bau von Kunstrasenspielfeldern. Die Maßnahme ist mit dem Verein abgestimmt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf:
Der Investitionsbedarf umfasst 1.428.000,- €.
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 1.428.000,- € wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
- Zugehörige Folgeinvestitionen:
Keine
- Jahresfolgekosten:
Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährliche Aufwendungen für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 1.428.000,- €) von 71.400,- € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (1,45% auf 1.428.000,- €: 2) von insgesamt 10.353,- € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen nicht.
Anlage 1_Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 3,7 MB) Anlage 2_Erlaeuterungsbericht (nicht öffentlich - ca. 3,6 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Mai 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.06.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)