Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen a) Frankfurter Turn- und Sport-Gemeinschaft 1847 J.P. b) Turn- und Sportverein 1878 e. V. Ginnheim
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Vortrag des Magistrats vom 29.04.2013, M 69
Betreff: Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen a) Frankfurter Turn- und Sport-Gemeinschaft 1847 J.P.
b) Turn- und Sportverein 1878 e. V. Ginnheim Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für Bauinvestitionen in Höhe von insgesamt 36.044,- € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung.
Begründung:
- Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 36.044,- € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Im städtischen Haushalt 2013 sind für Bauinvestitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten Mittel von 276.000.- € veranschlagt. Bisher wurden Förderbeträge von insgesamt 6.753.- € verpflichtet. Bei den in der Vorschlagsliste aufgeführten Bauvorhaben ist eine zeitnahe Realisierung erforderlich.
- a)Frankfurter Turn- und Sport-Gemeinschaft 1847 J. P. Die über 30 Jahre alte Doppelkesselanlage, die die Vereinssportstätten in der Marburger Straße mit Wärme versorgt und gleichzeitig der Warmwasserversorgung dient, muss erneuert werden. Auf Grund des Alters der Anlage sind keine Ersatzteile mehr erhältlich, mit der Folge, dass ein vollautomatischer und damit energieeffizienter Betrieb der Anlage nicht mehr möglich ist. Die Kosten für die neue Doppelkesselanlage betragen 45.988,87 €. Bei einem Jugendanteil des Vereins von 26% beläuft sich der städtische Förderbetrag auf 35% der zuwendungsfähigen Aufwendungen, somit auf 16.096,- €.
- b)Turn- und Sportverein 1878 e.V. Ginnheim Die im Untergeschoss des Vereinsgebäudes gelegene Sportkegelbahnanlage muss umgebaut und renoviert werden. Neben Wanddurchbrüchen, dem Einbau neuer Stützen und Träger zur Abstützung der Decke und einer neuen Deckenverkleidung wird auch der Bodenbelag ausgetauscht. Die Kosten hierfür werden mit 31.795,82 € veranschlagt. Hiervon sind nur Aufwendungen in Höhe von 26.072,57 € zuwendungsfähig, da die Kegelbahnanlage teilweise nicht für den Vereinssport genutzt wird. Darüber hinaus sind Umbau- und Erneuerungsarbeiten an den letztmals 1978 sanierten Umkleide- und Duschräumen im Vereinsgebäude notwendig. Es werden u. a. Wände versetzt, neue Duschvorrichtungen installiert sowie Wand- und Bodenfliesen ausgetauscht. Die Aufwendungen hierfür belaufen sich auf 30.922,15 €. Es ergeben sich somit zuwendungsfähige Gesamtkosten für die vorgenannten Maßnahmen von 56.994,72 €. Bei einem Jugendanteil des Vereins von 36% beträgt der städtische Zuschuss 19.948,- €.
- Die Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltsführung werden beachtet. Anlage 1_Vorschlagsliste (ca. 7 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 30.04.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. April 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.