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Verkauf eines Grundstücks am Sommerhoffpark, Gem. Frankfurt, Bezirk 15, Flur 188, Nr. 38/2

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 03.04.2018, M 66

Betreff: Verkauf eines Grundstücks am Sommerhoffpark, Gem. Frankfurt, Bezirk 15, Flur 188, Nr. 38/2

  1. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Sommerhoff Park 1 GmbH & Co. KG Arndtstraße 18 60325 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Frankfurt, Bezirk 15, Flur 188, Flurstück Nr. 38/2, Teilfläche von ca. 437 m2 Kaufpreis: 91.770,00 € (= 210,00 €/m2) Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder auf Kosten des Erwerbers grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten der amtlichen Vermessung trägt der Käufer. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Magistrat, das Dezernat V - Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
  2. Die kommunale Wertermittlung Nr. 40/2014 vom 25.06.2014 weist einen Bodenwert von 210,00 €/m2 für das gesamte Grundstück aus. Der aktuelle Bodenrichtwert beträgt unverändert 170,00 €/m2. Begründung: Der Käufer projektiert auf dem Nachbargrundstück Nr. 36/19 den Abbruch der bestehenden Gebäude und den Neubau eines Studentenwohnheimes sowie zweier Wohnhochhäuser. Durch den Erwerb des Kaufgegenstandes kann der Käufer das Projekt großzügiger und stadtplanerisch ansprechender planen und Abstands- und Erschließungsflächen auf dem eigenen Grundstück nachweisen. Das Grünflächenamt befürwortet die Übertragung der Teilfläche aufgrund des Pflege- und Verkehrssicherungsaufwands für das weitgehend gefangene und eigenständig nicht nutzbare Grundstück. Der Verkauf der Flächen als Arrondierung ist daher aus wirtschaftlichen und stadtplanerischen Gründen sinnvoll. Anlage 1 (ca. 589 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 04.04.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. April 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.05.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 22 · 08.05.2018
TO I, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneFDPBFFParteiU.b
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, PARTEI und U.B. gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 17.05.2018
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 24.05.2018
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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