Verkauf eines Grundstücks am Sommerhoffpark, Gem. Frankfurt, Bezirk 15, Flur 188, Nr. 38/2
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Vortrag des Magistrats vom 03.04.2018, M 66
Betreff: Verkauf eines Grundstücks am Sommerhoffpark, Gem. Frankfurt, Bezirk 15, Flur 188, Nr. 38/2
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Sommerhoff Park 1 GmbH & Co. KG Arndtstraße 18 60325 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Frankfurt, Bezirk 15, Flur 188, Flurstück Nr. 38/2, Teilfläche von ca. 437 m2 Kaufpreis: 91.770,00 € (= 210,00 €/m2) Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder auf Kosten des Erwerbers grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten der amtlichen Vermessung trägt der Käufer. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Magistrat, das Dezernat V - Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Die kommunale Wertermittlung Nr. 40/2014 vom 25.06.2014 weist einen Bodenwert von 210,00 €/m2 für das gesamte Grundstück aus. Der aktuelle Bodenrichtwert beträgt unverändert 170,00 €/m2. Begründung: Der Käufer projektiert auf dem Nachbargrundstück Nr. 36/19 den Abbruch der bestehenden Gebäude und den Neubau eines Studentenwohnheimes sowie zweier Wohnhochhäuser. Durch den Erwerb des Kaufgegenstandes kann der Käufer das Projekt großzügiger und stadtplanerisch ansprechender planen und Abstands- und Erschließungsflächen auf dem eigenen Grundstück nachweisen. Das Grünflächenamt befürwortet die Übertragung der Teilfläche aufgrund des Pflege- und Verkehrssicherungsaufwands für das weitgehend gefangene und eigenständig nicht nutzbare Grundstück. Der Verkauf der Flächen als Arrondierung ist daher aus wirtschaftlichen und stadtplanerischen Gründen sinnvoll. Anlage 1 (ca. 589 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 04.04.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. April 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.05.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, PARTEI und U.B. gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)