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Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an der "Behördennummer 115"; hier: Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung des Hochtaunuskreises an dem…

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Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an der "Behördennummer 115"; hier: Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung des Hochtaunuskreises an dem 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Stadt Frankfurt am Main an der Behördennummer 115 zu beteiligen und eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Hochtaunuskreis abzuschließen. Dies erfolgt aufgrund des erfolgreichen Verlaufs der Testphase und soll die Kooperation für zunächst fünf Jahre im Regelbetrieb fortführen.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Testphase der Kooperationen des Hochtaunuskreises mit dem 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main einvernehmlich ein erfolgreicher Verlauf testiert wird und der Kooperationspartner des Frankfurter Servicecenters ein hohes Interesse hat, die Kooperationen längerfristig fortzusetzen.
  2. Die Kooperationen mit dem Hochtaunuskreis wird im Regelbetrieb fortgeführt. Der in der Anlage beigefügten Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt. Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist, nach erfolgter Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien, der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Begründung

A. Zielsetzung

Das inzwischen seit fast 14 Jahren betriebene Frankfurter 115-Servicecenter (SC) ist als sogenanntes Multicenter darauf ausgelegt, sowohl stadtinterne als auch externe Kooperationen einzugehen.

Stadtintern betreut das SC neben der zentralen Servicenummer 212-01 und der Behördennummer 115 weitere Hotlines; die Übernahme weiterer interner Servicenummern wird nach jeweiliger Prüfung der Ressourcen angestrebt.

Externe Kooperationen bestehen mit der Stadt und dem Kreis Offenbach (Kreisverwaltung und kreisangehörige Kommunen), dem Kreis Groß-Gerau (Kreisverwaltung und den meisten kreisangehörigen Kommunen), der Stadt Friedberg (Hessen), einer Aufschaltgemeinschaft von derzeit neun Kommunen des Main-Kinzig-Kreises sowie in Randzeiten mit dem Saale-Holzland-Kreis (Freistaat Thüringen). Diese Kooperationen beziehen sich auf die Behördennummer 115 und im Falle der Stadt Offenbach auch auf die Anrufe für das dortige Bürgerbüro. Im Rahmen der Flächendeckung Hessen übernimmt das SC zudem die Basisbeauskunftung für einen Großteil der Einwohnerinnen und Einwohner des Regierungsbezirks Darmstadt, sofern nicht ohnehin Kooperationen mit auch anderen 115-Servicecentern bestehen. Die Kooperation befinden sich alle im Regelbetrieb.

In der zugrundeliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Wirkung vom 01.03.2022 wurde eine Testphase bis zunächst zum 28.02.2023 vereinbart und einvernehmlich um ein Jahr bis zum 29.02.2024 verlängert. Zum Ende der Testphase testieren die Kooperationspartner den erfolgreichen Verlauf. Seitens des SC wurden die angebotenen 115-Anrufe im vereinbarten Umfang und in der vereinbarten Qualität bearbeitet und seitens des Hochtaunuskreises das Wissensmanagement (Hessenfinder) gepflegt und die erbrachten Leistungen vergütet.

Aufgrund des positiven Verlaufs der Testphase soll die Kooperation mit dem Hochtaunuskreis mit Wirkung vom 01.03.2024 für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren in den Regelbetrieb übergehen.

Die mit dem Kooperationspartner vereinbarte Kostenbeteiligung beruht wie bei den anderen externen Kooperationen auf einem kostendeckenden Abrechnungsbetrag. Während die Kostenbeteiligung in der Testphase noch 4,50 Euro/Telefonat betrug, werden die Telefonate des Hochtaunuskreises nun mit einem Betrag von 5,00 Euro/Telefonat abgerechnet.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main ist gebeten, dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit dem Hochtaunuskreis zuzustimmen.

Es dient zur Kenntnis, dass ein entsprechender Beschluss auch vom Kreistag des Hochtaunuskreises gefasst wurde. Nach den erfolgten Beschlussfassungen muss die Fortsetzung der Kooperation und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Aufsichtsbehörde angezeigt werden.

B. Alternativen

keine

C. Lösung

Siehe A.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, die nicht durch die Kostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro/Telefonat gedeckt werden.

Anlage _oeffentl-rechtliche_Vereinbarung (ca. 404 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.06.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 27 · 10.06.2024
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Enthaltung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; Linke und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 11.06.2024
TO II, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; Linke (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 13.06.2024
TO II, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIGGartenpartei
Enthaltung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; Linke und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

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