Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Wettaufwandsteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Wettaufwandsteuersatzung)
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
- Die im Entwurf vorgelegte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Wettaufwandsteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Wettaufwandsteuersatzung) wird beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere - auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt - zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit Urteil vom 20. September 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 9 C 2/22) die Erhebung einer kommunalen Wettbüro- oder Wettaufwandsteuer für unzulässig erklärt, weil eine solche Steuer nach Maßgabe des Art. 105 Abs. 2a GG den bundesrechtlich speziell im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuern (Rennwett- und Sportwettensteuern) gleichartig ist.
Die Wettaufwandsteuer der Stadt Frankfurt am Main war zum 01.07.2018 nach einer Mustersatzung des Hessischen Städtetags eingeführt worden. In seinem Urteil vom 22. März 2022 hat das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2868/15) den in der Vergangenheit ausdrücklich offengebliebenen Umfang des Gleichartigkeitsverbots und seine Voraussetzungen erstmals näher bestimmt, weshalb das Bundesverwaltungsgericht in seinem neuesten Urteil nun zu der Gleichartigkeit der Wettbüro- bzw. Wettaufwandsteuer mit dem Rennwett- und Lotteriegesetz kommt.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Beschlussfassung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Wettaufwandsteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Wettaufwandsteuersatzung) vom 26.04.2018, § 2639.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Rückzahlungsverpflichtungen der Stadt in Höhe von ca. 3 Mio. Euro aufgrund nicht bestandskräftiger Festsetzungen aus den Jahren 2018 bis 2022.
Anlage _Aufhebungssatzung (ca. 5 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Mai 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.06.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG; Gartenpartei (= Enthaltung)