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Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB und § 23 Abs. 6 Hessisches Wassergesetz (HWG) i. V. m. §§ 463 ff. BGB

Vorlagentyp: M
20 SitzungenAngenommen
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Beschlussvorschlag

  1. Der Magistrat wird ermächtigt, künftig über die Ausübung von gesetzlichen Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB und § 23 Abs. 6 HWG i. V. m. §§ 463 ff. BGB in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Über Vorkaufsrechtsausübungen zu einem Kaufpreis von über 100.000,00 EUR wird der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung über einen vierteljährlichen Bericht informieren. Über Vorkaufsrechtsausübungen zu einem Kaufpreis von über 1.000.000,00 EUR wird der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung unverzüglich im Rahmen eines Berichtes unterrichten.
  2. Für die Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB (M 51/2019, § 4485/2019) wird die Verpflichtung eines vierteljährlichen Berichtes analog übernommen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Ausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte nach § 24 ff. BauGB und § 23 Abs. 6 HWG i. V. m. §§ 463 ff. BGB muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten (§ 469 Abs. 2 BGB) bzw. drei Monaten (§ 28 Abs. 2 BauGB) nach Eingang der Information über einen Grundstückskauf erfolgen.

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018, § 2478, ist eine Delegation für Grundstücksgeschäfte mit Kaufpreisen bis zu 100.000,00 EUR auf den Magistrat erfolgt. Zwar wird die Ausübung von Vorkaufsrechten dort nicht explizit erwähnt, jedoch könnte man daraus argumentativ ableiten, dass damit auch Vorkaufsrechte bis zu dieser Größenordnung vom Magistrat entschieden werden können.

Im Umkehrschluss könnte dies bedeuten, dass für Vorkaufsrechtsfälle oberhalb dieser Schwelle ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich ist, der regelmäßig nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorliegen wird.

In der Vergangenheit wurden die Vorkaufsrechte ohne betragsmäßige Obergrenze vom Magistrat auf Grundlage der bestehenden Grundstücksvollmacht innerhalb der Frist ausgeübt und ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Nachgang erwirkt, da der Erlass der entsprechenden Verwaltungsakte in Frankfurt am Main beanstandungsfrei als ein Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß §§ 66 Abs. 1, 70 Abs. 2 HGO angesehen wird.

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4485 ermächtigt den Magistrat lediglich über die Ausübung von gesetzlichen Vorkaufsrechten auch über einer Schwelle von 100.000,00 EUR nach §§ 24 ff. BauGB in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.

Mit seiner Stellungnahme zur Vorlage "Ankauf des Grundstücks in der Gemarkung Ostend, Flur 403, Flurstück 3/1, Wittelsbacherallee 89" wies das Revisionsamt daraufhin, dass ein Magistratsbeschluss zur Entscheidung über die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts erforderlich ist. Sollte sich herausstellen, dass erforderliche Beschlüsse nicht fristgerecht erreicht werden können, ist eine an die tatsächlichen Notwendigkeiten angepasste Beschlusslage herbeizuführen. Vorkaufsrechte nach § 23 Abs. 6 HWG i. V. m. §§ 463 ff. BGB werden seit der Anpassung des HWG vom 06.06.2018 vermehrt ausgeübt. Hier kommt es regelmäßig zu Vorkaufsrechtsausübungen, die die Schwelle von 100.000,00 EUR überschreiten. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 schließt eine Ermächtigung des Magistrats über Vorkaufsrechtsausübungen nach § 23 Abs. 6 HWG i. V. m. §§ 463 ff. BGB zu entscheiden, nicht mit ein.

Im Hinblick auf die Zustände der örtlichen Gewässer und dem Ansatz der Stadtentwässerung Frankfurt, die Gewässer entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie in einen naturnahen Zustand zurückzuführen wird die Anzahl der Ausübungen künftig zunehmen. Es besteht daher die Notwendigkeit, auch eine rechtssichere Regelung zur Entscheidung über die Vorkaufsrechtsausübung nach dem HWG zu schaffen.

B. Alternativen

Bei Beibehaltung der bisherigen Praxis (Ausübung des Vorkaufsrechtes auf Grundlage der bestehenden Handlungsvollmacht) kommen Verwaltungsakte wirksam zustande, da die Unterzeichner bei Abgabe der entsprechenden Erklärungen im Außenverhältnis bevollmächtigt handeln. Dennoch besteht das Risiko, dass Gerichte zu dem Ergebnis kommen, dass diese Ausübung zumindest bis zu einem nachträglichen Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung rechtswidrig ist.

C. Lösung

Eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ist innerhalb der kurzen Ausübungsfrist von zwei Monaten aufgrund der parlamentarischen Abläufe regelmäßig nicht möglich. Um die Ausübung der Vorkaufsrechte rechtssicher zu gestalten, sollte von der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über die Ausübung von Vorkaufsrechten nach dem Hessischen Wassergesetz (§ 23 Abs. 6 HWG) zur Klarstellung formal delegiert werden. Gem. § 50 HGO ist die Gemeindevertretung berufen, über die Gemeindeangelegenheiten zu entscheiden. Sie kann bestimmte Angelegenheiten auf andere Gemeindeorgane wie den Magistrat übertragen. Damit eine Vorkaufsrechtsausübung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist auch in der Zukunft gerichtsfest erfolgen kann, ist eine Delegation der Entscheidung für die Ausübungen von Vorkaufsrechten auf den Magistrat formal erforderlich. Auf dieser Grundlage kann die zuständige Dezernentin (§ 70 Abs. 2 HGO) mit der entsprechenden Bevollmächtigung nach § 71 Abs. 2 HGO zweifelsfrei rechtssicher agieren.

Wird ein Vorkaufsrecht auf Grundlage einer Magistratsentscheidung über der Schwelle von 100.000,00 € ausgeübt, wird die Stadtverordnetenversammlung entsprechend der bisherigen Praxis einbezogen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Keine.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Mai 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 20 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.07.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
OBR 11
Sitzung 30 · 27.05.2024
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 31 · 27.05.2024
TO I, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDP1 Linke
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
CDU1 LinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und 1 Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU, 1 Linke und BFF (= Enthaltung)

OBR 14
Sitzung 30 · 27.05.2024
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 30 · 28.05.2024
TO I, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 29 · 28.05.2024
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
Farbechte/linke
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

OBR 4
Sitzung 30 · 28.05.2024
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUFraktionslos
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

OBR 1
Sitzung 30 · 28.05.2024
TO I, TOP 49
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPDie Partei
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Die Partei gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 16
Sitzung 30 · 04.06.2024
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 10
Sitzung 30 · 04.06.2024
TO II, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 30 · 04.06.2024
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 29 · 06.06.2024
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)

OBR 3
Sitzung 30 · 06.06.2024
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 30 · 06.06.2024
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 61 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFraktionslos
Ablehnung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und fraktionslos gegen Linke und FDP (= Zurückweisung)

OBR 12
Sitzung 30 · 07.06.2024
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Ablehnung)

OBR 15
Sitzung 30 · 07.06.2024
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 30 · 07.06.2024
TO I, TOP 56
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 11.06.2024
TO I, TOP 12
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Enthaltung:
CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU und Linke (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 13.06.2024
TO II, TOP 36
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Enthaltung:
CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU und Linke (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 09.07.2024
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 33 · 11.07.2024
TO II, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

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