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Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt, Bezirk 16, Flur 226, Flurstücke 13/114 und 13/113, Weilbacher Straße 27 und 29

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, ein Erbbaurecht für die Grundstücke in der Weilbacher Straße 27 und 29 zu bestellen, um die leerstehenden Liegenschaften wieder einer Wohnnutzung zuzuführen. Dies soll durch die Vergabe eines Erbbaurechts geschehen, was sowohl wirtschaftlich sinnvoll ist als auch die Sanierung und Instandsetzung der Gebäude durch den Erbbauberechtigten ermöglicht.

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Schmidtstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.

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Begründung

A. Zielsetzung

Die beiden Reihenhäuser waren bislang vermietet. Nach Auszug der letzten Mieter steht die Weilbacher Straße 29 seit Sommer 2016 und die Weilbacher Straße 27 seit Herbst 2018 leer. Die leerstehenden Liegenschaften sollen nun wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden. Unter Berücksichtigung der innerstädtischen Vorgaben und der Abwägung der wirtschaftlichen Betrachtung ist die Begründung eines Erbbaurechts die sinnvollste Vergabeform.

B. Alternativen

Durch einen Verkauf der Liegenschaften könnte zwar das Ziel erreicht werden, jedoch steht dies der Maßgabe entgegen, städtische Grundstücke nicht zu veräußern. Als weitere Alternative käme eine Vermietung in Betracht, was zunächst eine Sanierung und Instandsetzung voraussetzen würde. Die hierfür entstehenden Kosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Mieteinnahmen.

C. Lösung

Durch die Vergabe eines Erbbaurechts können die Liegenschaften wieder der Wohnnutzung zugeführt werden, zudem werden Sanierung und Instandsetzung durch den Erbbauberechtigten vorgenommen. Des Weiteren kommt es zu höheren Einnahmen durch die Erbbauzinszahlungen. Die Vergabe eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Weilbacher Straße 29, die eine Wohnfläche von 53 m2 verfügt, war bereits im Herbst 2016 sowie im Sommer 2017 ausgeschrieben. Bei keiner der beiden Ausschreibungen konnte ein geeigneter Erbbauberechtigter gefunden werden. Da seit Herbst 2018 die unmittelbar angrenzende Liegenschaft Weilbacher Str. 27, die auch über eine Wohnfläche von 53 m2 verfügt, ebenfalls leerstand, wurde die Vergabe eines Erbbaurechts an beiden Liegenschaften ausgeschrieben. Dadurch standen nunmehr insgesamt 106 m2 Wohnfläche zur Verfügung und ein größerer Interessentenkreis bzw. Familien konnte durch die Ausschreibung angesprochen werden. Die Liegenschaft Weilbacher Straße 27 und 29, bebaut mit zwei Reihenmittelhäusern, wurde vom 18.05. - 12.06.2019 unter www.immowelt.de inseriert. Zudem wurde die Ausschreibung in den Printausgaben der Westpress am 18.05.2019 veröffentlicht. Die allgemeinen Besichtigungstermine fanden am 29.05. und 14.06. statt. Zum Ausschreibungsende am 28.06.2019 lag ein Angebot vor. Die Ausschreibung erfolgte zu einem Mindestgebot von 265.000,- €.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Neben dem wirtschaftlichen Aspekt finden folgende Kriterien (in dieser Reihenfolge) Berücksichtigung bei der Auswahl eines Erbbauberechtigten: - Angebote von jungen Familien - Angebote von Quartiersbewohnern - Angebote von Bewohnern des Stadtteils und angrenzender Stadtteile unter der Voraussetzung, dass die Bieter die Liegenschaft für eine eigene Nutzung erwerben und nicht bereits über Wohneigentum verfügen. Das Gebot der Familie Moket/Nasri liegt zum einen 35.000,- € über dem Mindestgebot und erfüllt zum anderen die weiteren Auswahlkriterien. Es handelt sich um eine junge Familie mit drei Kindern, die in der Parallelstraße zur Weilbacher Straße lebt. Es handelt sich also bereits um Quartiersbewohner, die dort entsprechend verwurzelt sind. Bei dem derzeitigen Wohnsitz handelt es sich um eine Mietwohnung, über weiteres Wohneigentum verfügt die Familie nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Januar 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.02.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 38 · 11.02.2020
TO I, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage M 5 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 38 · 20.02.2020
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 5 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 40 · 27.02.2020
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 5 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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