Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen hier: Umgestaltung und Lärmschutzmaßnahme des Knotenpunktes Industriehofkreisel zwischen…
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Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen hier: Umgestaltung und Lärmschutzmaßnahme des Knotenpunktes Industriehofkreisel zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Am Industriehof
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Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 47
Betreff: Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen hier: Umgestaltung und Lärmschutzmaßnahme des Knotenpunktes Industriehofkreisel zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Am Industriehof Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.2010, § 7720 - B 943/09 -
- Der Baumaßnahme zur Erneuerung und Umgestaltung des Knotenpunktes am Industriehofkreisel zur Verbesserung der Verkehrssituation und des Lärmschutzes im innerörtlichen Bereich gemäß beigefügter Plananlage auf Grundlage der Vorplanung mit KGV-Beschluss vom 23.06.2009, die eine Maßnahme des Konjunkturprogramms des Bundes gemäß dem Magistratsvortrag M 55 ist, wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die erforderlichen Mittel für die unter Pkt. 1. aufgeführte Baumaßnahme mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 2.686.000 € in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition Nr. 5.003614, Industriehofkreisel - Knotenpunkt Ludwig-Landmann-Straße / Am Industriehof zur Verfügung stehen.
- Die erforderlichen Mittel für die unter Pkt. 1. aufgeführte Baumaßnahme einschließlich der durch die Stadt zu tragenden Kosten für Beleuchtung, Straßenbegleitgrün und Leitungsverlegungen werden gemäß der Kostenübersicht mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 2.686.000 € bewilligt und freigegeben.
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme mit Mitteln des Konjunkturprogramms des Bundes gemäß Vortrag des Magistrats M 55 in Höhe von 0,804 Mio. € erfolgt, sowie darüber hinaus weitere Konjunkturprogrammmittel des Bundes in Höhe von 1,077 Mio. € der nicht mehr im Rahmen des Konjunkturprogrammes zur Realisierung vorgesehenen Maßnahme "Umgestaltung der Offenbacher Landstraße zwischen Wehrstraße und Balduinstraße" verwendet werden und mit Einnahmen in Höhe von 0,212 Mio. € aus der Stellplatzablöse gerechnet wird. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt.
- Es wird weiter zur Kenntnis genommen, dass gemäß Vortrag des Magistrats M 55 die Deckung in Höhe von mindestens 30% der Gesamtkosten aus städtischen Mitteln zu erfolgen hat und zur Deckung dieses Kostenanteils Mittel in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition Nr. 5.001081 zur Verfügung stehen.
- Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass im Zuge der auf Grundlage der Vorplanung mit KGV-Beschluss vom 23.06.2009 gemäß beiliegender Plananlage erfolgenden Erneuerung und Umgestaltung des Knotenpunktes am Industriehofkreisel zur Verbesserung der Verkehrssituation und des Lärmschutzes im innerörtlichen Bereich, ein Eingriff in den vorhandenen Straßenbaumbestand und das Straßenbegleitgrün unvermeidlich ist. Insgesamt müssen 6 vorhandene Bäume gefällt werden. Im Bereich dieser Baumaßnahme wird ein Ausgleich durch die Pflanzung von 25 neuen, einheimischen und großkronigen Laubbäumen (mit 20-25 cm Stammumfang) geschaffen.
- Die Jahresfolgekosten betragen in den Produktgruppen 16.3 - (Straßenbau) 93.329,- € und (Beleuchtung) 10.099,- €, 16.6 - (Lichtsignalanlagen) 93.724,- € sowie 22.9 - (Grün- und Freiflächen) 9.328,- € und sind im Rahmen der jeweiligen Dezernatsbudgets sicherzustellen. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Den dabei entstandenen Aufwendungen für die Abnutzung des Anlagevermögens stehen zentral veranschlagte Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 61.936,- € p.a. gegenüber. Die vorhandene Straße Industriehofkreisel - Knotenpunkt Ludwig-Landmann-Straße / Am Industriehof wird in der Bilanz zum 31.12.2009 mit einem Restwert von 514.012,- € nachgewiesen. Der Abgang des alten Anlagevermögens der Straße und Nebenflächen verursacht eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restwertes. Begründung: A. Zielsetzung Die Baumaßnahme zur Erneuerung und Umgestaltung des Knotenpunktes am Industriehofkreisel zur Verbesserung der Verkehrssituation und des Lärmschutzes im innerörtlichen Bereich auf Grundlage der Vorplanung mit KGV-Beschluss vom 23.06.2009 soll im Rahmen des Konjunkturprogramms des Landes Hessen umgesetzt werden. Gemäß dem
- Bewilligungsbescheid der LTH vom 25.06.09 ist die Anmeldung dieser Maßnahme für das Konjunkturprogramm positiv beschieden. B. Trassenführung Die Trassierung bzw. Geometrie des geplanten Knotenpunktes ist als klassische Straßeneinmündung vorgesehen und orientiert sich an den bestehenden Grenzen zur vorhandenen Bebauung, und befindet sich innerhalb des von der Bebauung umgebenen öffentlichen Verkehrsraumes. C. Alternativen Alternativen entfallen, da die vorgesehene Umgestaltung des Knotenpunktes am Industriehofkreisel auf Grundlage der von der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) am 23.06.2009 beschlossenen Vorplanung erfolgt, für die eine Baureifplanung aufgestellt wird. D. Lösung Die derzeitige Situation am kreisverkehrsähnlich ausgebildeten, fahrdynamisch und raumgreifend trassierten Knotenpunkt Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof ist gekennzeichnet durch Leistungsfähigkeitsdefizite während der Spitzenstunden und gegenseitiger Behinderungen einzelner Verkehrsströme. Radverkehrsanlagen und Fußgängerquerungsmöglichkeiten sind nur bruchstückhaft vorhanden, Abbiegebeziehungen teilweise gar nicht geregelt. Die Vorplanung sieht eine Umgestaltung des oben genannten Knotenpunktes in eine lichtsignalgeregelte, klassische Straßeneinmündung mit der sich aus den vorliegenden Daten zur Verkehrsbelastung ergebenden Fahrstreifenanzahl und -aufteilung vor. Dabei wurde die Linienführung der Straßenzüge so gewählt, dass der Baumbestand südlich der Stadtbahnstrecke weitestgehend erhalten und auf den südlich gelegenen Flächen sogar deutlich erweitert werden kann. Außerdem entstehen hierbei großzügige Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für Fußgänger im Bereich der südöstlichen Eckausrundung vor dem Moscheeneubau. Darüber hinaus werden bisher fehlende Verbindungen - u. a. zwischen dem Hausener Freibad und dem Sammelstellplatz südwestlich der Einmündung - durch zusätzliche Querungsmöglichkeiten für Fußgänger in Nord-Süd-Richtung geschaffen. Weiterhin werden zur Verbesserung der Radverkehrsführung vorhandene Lücken durch neue Radwegteilstücke und Zweirichtungsfurten über die Ludwig-Landmann-Straße und die Straße Am Industriehof geschlossen. Mit der vor beschriebenen Rückführung der Knotengeometrie auf eine standardisierte Grundform wird in Kombination mit einer großzügigeren Bemessung der Flächen für Fußgänger und Radfahrer und den großen, zusammenhängenden Grünflächen eine deutliche Verbesserung der verkehrlichen und straßenraumgestalterischen Situation und Verkehrsqualität erzielt. E. Grunderwerb Zur Realisierung des Knotenpunktes am Industriehofkreisel ist kein Eingriff in private Grundstücksflächen und somit auch kein Grunderwerb erforderlich, da dieser sich innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes befindet, dessen Flächen sich in der Vermögensverwaltung der Stadt Frankfurt befinden. F. Öffentliches Grün Die Lage und Geometrie des Knotenpunktes am Industriehofkreisel orientiert sich an den vorhandenen Fahrbahnen, innerhalb der Grenzen des von der angrenzenden Bebauung umgebenen öffentlichen Verkehrsraumes. Hieraus ergibt sich der Umstand, dass sich die Standorte der vorhandenen Bäume in der künftigen Fahrbahn und deren unmittelbaren Randbereich befinden. Darüber hinaus erlaubt die neue Höhenlage der Fahrbahnen (bis ca. 50 cm tiefer) in diesem Bereich keine Erhaltung der Bäume. Um die gewünschte Planung gemäß dem eingangs genannten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung umsetzen zu können, ist daher ein Eingriff in den vorhandenen Straßenbaumbestand und das Straßenbegleitgrün unvermeidlich. Insgesamt müssen 6 vorhandene Bäume, 3 Spitzahorn (Acer platanoides, mit 40 cm, 50 cm + 60 cm Stammdurchmesser), 2 Tokiokirschen (Prunus yedoensis, mit 20cm + 40cm Stammdurchmesser), 1 Scharlachkirsche (Prunus sargentii mit 20cm Stammdurchmesser) gefällt werden. Hierfür ist im Bereich dieser Baumaßnahme ein Ausgleich durch die Pflanzung von 25 neuen, einheimischen und großkronigen Laubbäumen (mit 20-25 cm Stammumfang) vorgesehen. G. Kosten
- Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 2.686.000,00€ Das Gesamtinvestitionsvolumen für die Baumaßnahme beträgt 2,686 Mio. €. Zum Konjunkturprogramm wurden Mittel in Höhe von 0,804 Mio. € angemeldet. Mit weiteren Mitteln in Höhe von 0,212 Mio. € aus Stellplatzablöse wird gerechnet. Der die Anmeldung zum Konjunkturprogramm (0,804 Mio. €) übersteigende Mittelbedarf wird aus unverbrauchten Mitteln des Konjunkturprogramms i. H. v. 1,077 Mio. €, der entfallenden Baumaßnahme, "Umgestaltung der Offenbacher Landstraße zwischen Wehrstraße und Balduinstraße", finanziert. Gemäß Vortrag des Magistrats M 55 hat die Deckung in Höhe von mindestens 30% der Gesamtkosten aus städtischen Mitteln zu erfolgen. Zur Deckung dieses Kostenanteils stehen Mittel aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition Nr. 5.001081, zur Verfügung.
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2009 206.000,00 € 2010 1.580.000,00 € 2011 900.000,00 €
- Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine -
- Jahresfolgekosten:
- a)Persönliche Ausgaben - keine -
- b)Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten Straßenbau 8.780 m2 x 1,30 €/m2 11.414,00 € Beleuchtung (werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung 0,00 € im Ergebnishaushalt abgerechnet) Grünflächen 5% x 75.000 € 3.750,00 € Verkehrssignalanlagen Unterhaltung 6 Stk. x 5.000 €/Stk. 30.000,00 € Verkehrssignalanlagen Betrieb 6 Stk. x 1.500 €/Stk. 9.000,00 € Instandsetzung 5% x 440.000 € 22.000,00 € Summe Sachkosten 76.164,00 €
- Abschreibung Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 x 1.996.000,- € 66.533,33 € Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 x 175.000,- € 8.750,00 € Grünflächen BND*) 15 Jahre 1/15 x 75.000,- € 5.000,00 € Verkehrssignalanlagen BND*) 15 Jahre 1/15 x 440.000,- € 29.333,33 € Summe Abschreibung 109.616,67 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle c) Kalkulatorische Verzinsung * (Kapitalkosten) 5,00 % *) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 5% x (2.686.000,00 - (1.645.875,00 + 212.200,00)) / 2 20.698,13 € Gesamtsumme Jahresfolgekosten 206.478,79 €
- Aufteilung der Jahresfolgekosten: a) Anteilige kalkulatorische Verzinsung über den Investitionsbedarf 20.698,13 € / 2.686.000,00 € = 0,77 %
- Straßenbau 0,77% x 1.996.000,00 15.381,03 €
- Beleuchtung 0,77% x 175.000,00 1.348,54 €
- Grünflächen 0,77% x 75.000,00 577,94 €
- Lichtsignalanl. 0,77% x 440.000,00 3.390,61 € b) Anteilige Verzinsung+Sachkosten+Abschreibung
- Straßenbau 15.381,03 + 11.414,00 + 66.533,33 = 93.328,37 €
- Beleuchtung 1.348,54 + 8.750,00 = 10.098,54 €
- Grünflächen 577,94 + 3.750,00 + 5.000,00 = 9.327,94 €
- Lichtsignalanl. 3.390,61 + (30,000+9.000+22.000) + 29.333,33 = 93.723,94 €
- Jahreserträge: Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (Kofinanzierung Bund und Land) 30 Jahre 1.881.000,00€ x (75% + 12,5%) = 1.645.875,00 € / 30 Jahre 54.862,50 € Erträge aus Stellplatzablöse, 30 Jahre 212.200 / 30 Jahre 7.073,33 € Summe Jahreserträge 61.935,83 €
- Leistungen Dritter: Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. i.R. Konjunkturprogramm Bund Laut Förderrichtlinie trägt der Bund 75% und Land/Stadt 25% der Fördermittel Gem. M55:"Punkt D Finanzielle Auswirkung", wird der 25 %ige Anteil von Land/Stadt je zur Hälfte aufgeteilt d.h. 1.881.000,00€ x (75% + 12,5%) 1.645.875,00 € Stellplatzablöse gem. Mittelantrag v. 13.11.09 212.200,00 € Summe Leistung Dritter 1.858.075,00 €
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine -
- Sonstiges: Das vorhandene Straßenbauwerk hat zum 31.12.2009 einen Restwert von ca. 514.012,- €, von dem monatlich weitere 2.955,83,- € abgeschrieben werden. Beim Abbruch des vorhandenen Straßenbauwerks im Jahr 2010 ist der Abgang des restlichen Anlagevermögens als einmalige Sonderabschreibung zu behandeln. Der Abrisskostenanteil liegt mit ca. 243.000,00 € unter 15 % (netto) der Herstellkosten und ist somit gem. den städtischen Abgrenzungsrichtlinien als unerheblich anzusehen und mit den Herstellkosten zu aktivieren. Kostenübersicht Pos.
- Baukosten lt. Kostenberechnung Summe Brutto bzw. -schätzung € 1.1 Straßenbau 13.11.09 1.657.900,00 1.2 Straßenbeleuchtung 23.11.09 175.250,00 1.3 Lichtsignalanlage 30.11.09 345.000,00 1.4 Wegweisende Beschilderung 16.11.09 17.000,00 1.5 ATA-Kabel 10.11.09 93.700,00 1.6 Landschaftsgärtnerische Arbeiten 19.11.09 68.000,00 1.7 Summe 1 2.356.850,00
- Verwaltungskosten 2.1 Planung, Bauleitung Straßenbau 29.06.09 111.000,00 2.2 Planung Grünflächen 19.11.09 7.000,00 2.3 Planung Lichtsignalanlage 30.11.09 95.000,00 2.4 Projektsteuerung u. kaufm. Abwicklung 20.08.09 79.000,00 2.5 SIGE - Koordinator 27.08.09 7.130,00 2.6 Vermessung 26.05.09 5.200,00 2.7 Bauvermessung Schätzkosten 2.300,00 2.8 Bodengutachten 18.08.09 4.800,00 2.9 Baubegleitendes Bodengutachten Schätzkosten 5.000,00 2.10 Kampfmittelsondierung Schätzkosten 8.000,00 2.11 Lärmmessung/Dokumentation, CPX-Messung Schätzkosten 5.000,00 2.12 Summe 2 329.430,00
- Gesamtsumme 2.686.280,00
- Gesamtkosten - gerundet 2.686.000,00 Anlage Entwurfsplanung (ca. 2,1 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2009BB 943Umgestaltung des Knotenpunktes Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof ("Industriehofkreisel"); hier: Sachstandsbericht bei Erreichen der Vorplanungsbeschlussreife gemäß M 55/09, Ziff. 7 b)Magistratsbericht
- 19. März 2010Sie sind hierMM 47Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen hier: Umgestaltung und Lärmschutzmaßnahme des Knotenpunktes Industriehofkreisel zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Am IndustriehofMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und Wöhle gegen FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP und Jourdan
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung) Stv. Schenk (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, REP, ÖkoLinX-ARL, Stv. Holtz und Stv. Schenk (= Annahme) NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP, ÖkoLinX-ARL, Stv. Holtz und Stv. Schenk gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)