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Anmietung von Räumlichkeiten für das künftige Kinderzentrum Gref-Völsing-Straße mit insgesamt vier Gruppen in der Liegenschaft Gref-Völsing-Straße 19, 60314…

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Anmietung von Räumlichkeiten für das künftige Kinderzentrum Gref-Völsing-Straße mit insgesamt vier Gruppen in der Liegenschaft Gref-Völsing-Straße 19, 60314 Frankfurt am Main-Ostend

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Anmietung von Räumlichkeiten für ein Kinderzentrum in der Gref-Völsing-Straße 19 vor, um den dringenden Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken. Geplant sind zwei Gruppen für Kindergartenkinder und zwei Gruppen im Krippenbereich, insgesamt 66 Plätze. Die Finanzierung der Mietaufwendungen ist im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Kita Frankfurt sichergestellt.

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Gref-Völsing-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

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Neues zu Gref-Völsing-Straße per E-Mail

Beschlussvorschlag

  1. Der Anmietung von Räumlichkeiten in der Liegenschaft Gref-Völsing-Straße 19, 60314 Frankfurt am Main - Ostend für ein Kinderzentrum des Eigenbetriebs Kita Frankfurt wird zugestimmt: Vermieter: ABG Frankfurt Holding Mietfläche: ca. 875 m2 Mieträume und ca. 537 m2 Außenfläche Mietbeginn: nach Fertigstellung der Baumaßnahme, voraussichtlich ab 01.09.2021 Laufzeit: 10 Jahre Option: 2 x 5 Jahre Verlängerungsoptionen Miete: 15.759,54 € mtl. netto (entspricht 18,00 €/qm Mietfläche). Für die Mietzahlung ist eine Kopplung an den Verbraucherpreisindex für Deutschland vorgesehen. Nebenkosten-Vorauszahlungen: gesamt mtl. 2.013,80 € (Einzelpositionen: 1.313,30 € Betriebskosten, 437,80 € Heizkosten, 262,70 € Wasserkosten) Kleinere Bauunterhaltung: Reparaturen und Instandsetzungen sind vom Mieter zu übernehmen, sofern die Kosten im Einzelfall nicht mehr als 4 % der jeweiligen Monats-Kaltmiete und jährlich insgesamt nicht mehr als 35% der jeweiligen Monats-Kaltmiete (= 5.515,84 €) betragen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass für Leistungen, die über die Baubeschreibung hinausgehen, der Eigenbetrieb Kita Frankfurt eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 28.875,35 € für z.B. die Lieferung und Montage diverser Außenspielgeräte sowie die Umsetzung der EDV-Verkabelungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main und Kita Frankfurt leistet.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Anmietung der Flächen in der Liegenschaft Gref-Völsing-Straße 19 für ein Kinderzentrum am 03.09.2019 zugestimmt hat.
  4. Die Mietfläche für das Kinderzentrum orientiert sich am Standard-Raumprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013, § 3871 (M 170 vom 20.09.2013)).
  5. Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Mietaufwendungen im Erfolgsplan des Betriebs Kita Frankfurt sichergestellt ist.

Begründung

A. Zielsetzung

Im Bereich der Ferdinand-Happ-Straße / Gref-Völsing-Straße entstehen Wohnungen und eine Kindertageseinrichtung. Zur Deckung des sehr dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen ist an diesem Standort die zusätzliche Schaffung von zwei Gruppen für Kindergartenkinder mit insgesamt 42 Plätzen und zwei Gruppen im Krippenbereich mit insgesamt 24 (zusammen insgesamt 66 Plätze) geplant. Im Umfeld befinden sich mehrere Kindertagesstätten freier Träger. Zur Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern ist an dieser Stelle die Trägerschaft für Kita Frankfurt vorgesehen. Dies ist mit der Jugendhilfeplanung für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtschulamt abgestimmt.

C. Lösung

Die Schaffung von zwei Gruppen für Kindergartenkinder mit insgesamt 42 Plätzen und zwei Gruppen im Krippenbereich mit insgesamt 24 (zusammen insgesamt 66 Plätze) wird erzielt. Der sehr dringende Bedarf an Betreuungsplätzen an diesem Standort wird dadurch gedeckt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Monatsnettokaltmiete entspricht in etwa dem Mittelwert der förderfähigen Kosten die freie Träger im Rahmen der Mietkostenförderungen erhalten. Die Mittel stehen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Kita Frankfurt zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. März 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.05.2020 im OBR 4 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 05.05.2020
TO I, TOP 52
Angenommen
Der Vorlage M 41 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 07.05.2020
TO II, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 41 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

OBR 4
Sitzung 40 · 26.05.2020
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 41 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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