Verkauf eines Grundstücks am Sommerhoffpark, Gem. Frankfurt, Bezirk 15, Flur.188, Nr..38/2
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Sommerhoffpark — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
- Wegeverbindung vom Westhafen zum Sommerhoffpark zeitnah herstellen16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Gutleutstraße - Baseler Platz25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB13.10.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Sommerhoffpark per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 02.03.2015, M 41
Betreff: Verkauf eines Grundstücks am Sommerhoffpark, Gem. Frankfurt, Bezirk 15, Flur 188, Nr. 38/2
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Landeswohlfahrtsverband Hessen, Ständeplatz 6 - 10 34117 Kassel Kaufgrundstück: Gemarkung Frankfurt, Bezirk 15, Flur 188, Flurstück Nr. 38/2, Teilfläche von ca. 437 m2 Kaufpreis: 91.770,00 € (= 210,00 €/m2) Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.00548 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Besondere Bedingungen: 1. Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder auf Kosten des Erwerbers grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. 2. Die Kosten der amtlichen Vermessung trägt der Käufer. 3. Übernahme der Abstandsflächen für das Bauvorhaben auf dem benachbarten Grundstück am Sommerhoffpark. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Die kommunale Wertermittlung Nr. 40/2014 vom 25.06.2014 weist einen Bodenwert von 210,00 €/m2 für das gesamte Grundstück aus. Begründung: Der Käufer projektiert auf dem Nachbargrundstück Nr. 39/6 den teilweisen oder vollständigen Abbruch der bestehenden Gebäude und den Neubau der Hermann-Herzog-Schule. Durch den Erwerb des Kaufgegenstandes kann der Käufer das Projekt großzügiger und stadtplanerisch ansprechender planen und Abstands- und Erschließungsflächen auf dem eigenen Grundstück nachweisen. Der Kaufgegenstand wäre aufgrund der geringen Größe und des Zuschnitts sowie einer bereits übernommenen Abstandsflächenbaulast für den Schulneubau eigenständig nur sehr schwierig baulich nutzbar. Der Käufer wird zudem verpflichtet, auch Abstandsflächen für das Neubauvorhaben auf dem südlich angrenzenden Flurstück Nr. 36/10 auf dem Kaufgegenstand zu übernehmen. Das Grünflächenamt ist mit der Übertragung der Teilfläche einverstanden. Der Verkauf der Flächen als Arrondierung ist daher aus wirtschaftlichen und stadtplanerischen Gründen sinnvoll. Maßstab 1:1000 Gemarkung Frankfurt Bezirk 15 Flur 188, Flurstück 38/2 Maßstab 1:2000 Gemarkung Frankfurt Bezirk 15 Flur 188, Flurstück 38/2Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 04.03.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. März 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.05.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten, NPD und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)