Verkauf von Grundstücken Gemarkung Frankfurt Bez. 26 Flur 414 Nr. 5/15, Nr. 5/16, Nr. 5/17 und Nr. 189/4 sowie Ankaufsrecht für die Grundstücke Gemarkung…
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Verkauf von Grundstücken Gemarkung Frankfurt Bez. 26 Flur 414 Nr. 5/15, Nr. 5/16, Nr. 5/17 und Nr. 189/4 sowie Ankaufsrecht für die Grundstücke Gemarkung Frankfurt Bez. 26 Flur 414 Nr. 5/19, Nr. 5/20 und Nr. 5/21, Ferdinand-Happ-Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Verkauf von Grundstücken in Frankfurt am Main an die maintaunus Immobilien Vertriebs-GmbH vor. Dies dient der Arrondierung angrenzender Grundstücke für den Bau eines Hotelkomplexes. Der Vorschlag wird als notwendig erachtet, um die städtische Planung zu unterstützen.
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Neues zu Ferdinand-Happ-Straße per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: | maintaunus Immobilien Vertriebs-GmbH Alleestr. 24, 65812 Bad-Soden am Taunus Kaufgrundstücke: | Gemarkung Frankfurt Bezirk 26 Flur 414 Nr. 5/15 hält 3 m², Nr. 5/16 hält 25 m², Nr. 5/17 hält 92 m² und Nr. 189/4 hält 120 m² insgesamt: 240 m² Kaufpreis: | Für die Grundstücke wird ein Bodenrichtwert (2018) von 2.700,00 €/m² zugrunde gelegt. Für die Gesamtfläche von insgesamt 240 m² ergibt sich somit ein Kaufpreis in Höhe von 648.000,00 €. Dieser Betrag ist bei Abschluss des Vertrages fällig und spätestens innerhalb von dreißig Tagen nach Vertragsabschluss zu zahlen. Kosten und Steuern des Vertrages: | Alle Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Grunderwerbssteuer sowie die Kosten etwaiger Genehmigungen und Bescheinigungen sowie die Kosten der Löschung der nicht von der Stadt übernommenen Belastungen trägt die maintaunus Immobilien Vertriebs-GmbH als Käuferin der Grundstücke. Kosten für Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) sowie Beratungs- und Maklerkosten, trägt jede Vertragspartei für sich. Rechts- und Sachmängelhaftung: | Die Kaufgrundstücke werden so verkauft, wie sie daliegen, ohne Haftung - außer im Falle des Vorsatzes - für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere schädliche geogene oder anthropogene Bodenveränderungen und/oder Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) oder nach wasserrechtlichen Vorschriften, für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Vorstehende Regelungen schließt sämtliche Ansprüche des Käufers gegen die Stadt, insbesondere evtl. Ausgleichsansprüche nach § 4 Abs. 6 i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 2 BBodenSchG, nach dem USchadG oder wasserrechtlichen Vorschriften aus. Eine weitergehende Inanspruchnahme der Stadt durch den Käufer wird ausgeschlossen. Wird die Stadt als frühere Eigentümerin der Kaufgrundstücke von Dritten nach den Regelungen des BBodenSchG, des USchadG oder nach wasserrechtlichen Vorschriften in Anspruch genommen, wird der Käufer diese Forderungen mit schuldbefreiender Wirkung für die Stadt übernehmen und die Stadt insoweit von allen Ansprüchen Dritter freistellen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - auch im Falle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen - (§ 309 Nr. 7 lit a BGB) sowie bei grobem Verschulden (§ 309 Nr. 7 lit b BGB) bleiben unberührt. Garantien (§ 443BGB) werden nicht abgegeben. Die Kaufgrundstücke werden frei von rückständigen öffentliche Abgaben, frei von grundbuchlichen Lasten (mit Ausnahme der im Grundbuch eingetragenen Belastungen, wie unter "Besondere Bedingungen" aufgeführt) sowie miet- und pachtfrei geliefert. Besondere Bedingungen: | Belastungen im Grundbuch Im Grundbuch Blatt 914 Abt. II lfd. Nr. 1 ist folgende Belastung zu Grundstück Nr. 5/17 eingetragen, die von dem Vertragspartner übernommen wird: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Entwässerungskanalrecht, Trinkwasserleitungsrecht, Stromkabelrecht einschließlich Betretungsrecht und Bau- und Anpflanzungsbeschränkung) für die Stadt Frankfurt am Main. Anlieger- und Erschließungsbeiträge Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung des Kaufvertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt die Verkäuferin unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung des Kaufvertrages fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge und Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt der Käufer. Versorgungsleitungen Sofern in den Kaufgrundstücken Ver- oder Entsorgungsleitungen vorhanden sind, für die die Stadt zur Sicherung von Rechten bei Veräußerung verpflichtet ist, räumt der Käufer auf Verlangen der Träger dieser Einrichtungen zu deren Gunsten entgeltfrei beschränkte persönliche Dienstbarkeiten im Sinne der §§ 1090 ff. BGB zur Sicherung des Anlagenfortbestandes und -betriebes ein. Die hierdurch entstehenden Kostenträgt die maintaunus Immobilien Vertriebs-GmbH. Wirtschaftliche Vereinigung Die maintaunus Immobilien Vertriebs-GmbH verpflichtet sich, die Kaufgrundstücke mit ihrem angrenzenden Grundbesitz wirtschaftlich zu vereinigen und im Grundbuch unter einer laufenden Nummer einzutragen. Die Kaufgrundstücke sind selbständig nicht bebaubar und dürfen gesondert nicht weiter veräußert werden. Ankaufsrecht: | Für die Grundstücke Gemarkung Frankfurt Bezirk 26 Flur 414 Nr. 5/19 hält 181 m², Nr. 5/20 hält 167 m² und Nr.5/21 hält 220 m², erhält die Stadt Frankfurt am Main ein Ankaufsrecht. Die Entschädigungsleistung für das einzutragende Ankaufsrecht im Grundbuch beträgt 127.184,00 €. Verrechnung: | Die Verrechnung des Kaufpreises erfolgt über die Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. Es dient zur Kenntnis, dass für die Flurstücke in der Bodenrichtwertkarte derzeit ein Bodenrichtwert von 3.800,00 €/m² ausgewiesen ist. Der angesetzte Kaufpreis auf Basis des Bodenrichtwertes 2018 entspricht unserem Angebot vom 15.03.2019 und ist das Ergebnis der Verkaufsverhandlungen.
- Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die maintaunus Immobilien Vertriebs-GmbH benötigt die Kaufgrundstücke Nr. 5/15, Nr. 5/16, Nr. 5/17 und Nr. 189/4 zur Arrondierung ihrer angrenzenden privaten Grundstücke an der Ferdinand-Happ-Straße. Die Käuferin beabsichtigt, dass Gesamtareal mit einem Hotelkomplex mit zwei Untergeschossen zu bebauen. Das Bauvorhaben wird bereits seit einiger Zeit mit dem Stadtplanungsamt beraten, es wird dem zukünftigen Bebauungsplan entsprechen und sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Die Grundstücke Nr. 5/19, Nr. 5/20 und Nr. 5/21 wurden in die städtische Planung für den Bau einer neuen Gleisunterführung einbezogen und sollen von der Stadt zu gegebener Zeit erworben werden können. Zunächst verbleiben diese Grundstücke im Eigentum des Verkäufers, da sie zum Teil als Abstandsflächen für die geplante bzw. genehmigten Bauvorhaben dienen. Das Ankaufsrecht soll aber im Grundbuch durch eine entsprechende erstrangige Auflassungsvormerkung für die Stadt gesichert werden. Die zu zahlende Entschädigungsleistung in Höhe von 127.184,00 € für das einzutragende Ankaufsrecht entspricht der vorliegenden Wertermittlung. Sollte das Ankaufsrecht von der Stadt ausgeübt werden, wird der finanzielle Ausgleich der Belastung durch die Grunddienstbarkeit dem Verkehrswert angerechnet.
B. Alternativen
Die Grundstücke Nr. 5/19, Nr. 5/20 und Nr. 5/21 wurden in die städtische Planung für den Bau einer neuen Gleisunterführung einbezogen und sollen von der Stadt zu gegebener Zeit erworben werden können. Zunächst verbleiben diese Grundstücke im Eigentum des Verkäufers, da sie zum Teil als Abstandsflächen für die geplante bzw. genehmigten Bauvorhaben dienen. Das Ankaufsrecht soll aber im Grundbuch durch eine entsprechende erstrangige Auflassungsvormerkung für die Stadt gesichert werden. Die zu zahlende Entschädigungsleistung in Höhe von 127.184,00 € für das einzutragende Ankaufsrecht entspricht der vorliegenden Wertermittlung. Sollte das Ankaufsrecht von der Stadt ausgeübt werden, wird der finanzielle Ausgleich der Belastung durch die Grunddienstbarkeit dem Verkehrswert angerechnet.
C. Lösung
Verkauf der Grundstücke durch die Stadt Frankfurt am Main und Eintragung des Ankaufsrechts im Grundbuch.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Zahlung der Entschädigungsleistung in Höhe von 127.184,00 € für das einzutragende Ankaufsrecht im Grundbuch wird durch den Kaufpreis gedeckt.
Weitere Kosten entstehen erst mit Ausübung des Ankaufsrechts.
Anlage _Lageplaene_fuer_Ankaufsrecht (ca. 272 KB) Anlage _Lageplaene_fuer_Verkaufsgrundstuecke (ca. 302 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. März 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, AfD und BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung)