Tausch von Teilflächen im Bereich Kita Ackermannstraße, Flur 195, Nrn. 2/168 und 2/169
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Vortrag des Magistrats vom 15.02.2016, M 37
Betreff: Tausch von Teilflächen im Bereich Kita Ackermannstraße, Flur 195, Nrn. 2/168 und 2/169
- Dem Abschluss eines Tauschvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Tauschpartner: Star D+R+O GmbH & Co.KG Mainzer Landstraße 46 60325 Frankfurt am Main Tauschgrundstücke: a) Tauschpartner liefert: Gemarkung Frankfurt Bezirk 15 Flur 195 Nr. 2/169 noch zu vermessende Teilfläche von ca. 761 qm (rot markiert) b) Stadt liefert: Gemarkung Frankfurt Bezirk 15 Flur 195 Nr. 2/168 noch zu vermessende Teilfläche von ca. 392 qm (blau markiert) Wertausgleich: Es erfolgt ein wertgleicher Tausch. Eine Herauszahlung ist nicht vereinbart. Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung, die Grunderwerbssteuer sowie die Kosten der Vermessung, etwaiger Genehmigungen und Bescheinigungen übernimmt der Tauschpartner. Besondere Bedingungen: Die Fläche die der Tauschpartner liefert ist als Außenflächen der Kita Ackermannstraße vorgesehen. Sie ist vom Tauschpartner unentgeltlich als solche herzurichten und einzuzäunen. Dabei müssen Ausstattung und Qualität dem vom Stadtschulamt definierten Standard für Kita-Außenflächen entsprechen. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung (2007 - 2013), Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass für beide Teilgrundstücke derzeit ein Bodenrichtwert als baureifes Land für gewerbliche Nutzung ausgewiesen ist. Der Richtwert beträgt aktuell 210,00 €/m2. Beide Flächen befinden sich innerhalb eines Areals, für welches derzeit ein neuer Bebauungsplan (B 905) in Vorbereitung ist. Sie werden in gleicher Weise von einer Aufwertung betroffen sein. Begründung: Die gegenständlichen Flächen liegen innerhalb des derzeit im Verfahren befindlichen Bebauungsplans B 905. Dessen Zielsetzung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines allgemeinen Wohngebietes auf bisher gewerblich genutzten Flächen. Der Tauschpartner beabsichtigt, das Areal zwischen Ackermannstraße, Kleyerstraße und Bahngelände umfänglich zu entwickeln und zu bebauen. Das beplante Gebiet umfasst mit den Straßen und Plätzen ca. 51.000 qm. Neben der überwiegenden Wohnnutzung ist die Ansiedlung von Gastronomie sowie der Bau von zwei weiteren Kitas vorgesehen. Die von der Stadt einzubringende Tauschfläche gibt dem Tauschpartner die Möglichkeit, das angrenzende, in seinem Eigentum stehende Grundstück sinnvoll zu arrondieren und baulich besser auszunutzen. Im Gegenzug wird durch den Tausch das Freigelände der Kita Ackermannstraße deutlich vergrößert und erhält darüber hinaus einen deutlich besser nutzbaren Zuschnitt. Der Tauschpartner verpflichtet sich neben der Übereignung seines Teilgrundstücks ohne Herauszahlung, diese Fläche vor der Übertragung an die Stadt unentgeltlich nach vertraglich festzulegenden Standards in Abstimmung mit dem Stadtschulamt als Außenfläche der Kita Ackermannstraße herzurichten. Weitere Angaben zur Verrechnung: 1. Die Höhe des Haushaltsansatzes der Verrechnungsstelle: 17.699.000,00 € 2. Im Haushaltsjahr bereits verausgabt: 0,00 € 3. Verfügbare Mittel zum Zeitpunkt des beabsichtigten Tauschs: nicht vorhersehbar, da u. a. nicht bekannt ist, wann die Beschlussfassung durch die städtischen Gremien erfolgt.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 17.02.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Februar 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL