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Abriss und Neubau und Erweiterung des Kinderzentrums Stefan-Zweig-Straße 14 (KT 136) in 60431 Frankfurt am Main-Ginnheim

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 27.01.2012, M 36

Betreff: Abriss und Neubau und Erweiterung des Kinderzentrums Stefan-Zweig-Straße 14 (KT 136) in 60431 Frankfurt am Main-Ginnheim

  1. Dem Abriss der Kindertageseinrichtung (KT 136) und dem anschließenden Neubau einer auf 5 Gruppen (inkl. zwei U3 Gruppen) erweiterten Kindertageseinrichtung in Frankfurt am Main Ginnheim, Stefan-Zweig-Straße 14, einschließlich der Auslagerung der bestehenden Einrichtung wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 25.10.2011 zugestimmt hat.
  2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 5.187.623,- € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt.
  3. Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass in den Gesamtaufwendungen nicht aktivierungsfähiger Aufwand für den Abriss in Höhe von brutto 95.200 € und für die Auslagerung in angemietete Pavillons in Höhe von brutto 617.230 € enthalten ist, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist.
  4. Das Projekt "Abriss und Neubau der KT 136" ist im Investitionsprogramm 2010 -2013 des Betriebs Kita Frankfurt mit einem Gesamtbetrag von 4.475.193 € in der Position "Anpassung des städtischen KT-Angebotes unter 3-jährige" enthalten. Zur Teilfinanzierung werden von der Stadt Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuung" 2008-2013 in Höhe von 300.000 € beantragt und nach Auszahlung durch das Land Hessen an den Betrieb weitergeleitet.
  5. Es wird gebilligt, dass zur Restfinanzierung der aktivierungsfähigen Aufwendungen des Vorhabens ein städtischer Investitionszuschuss bis zu 4.175.193 € gewährt wird. Dieser ist im Investitionsprogramm 2010-2013 der Stadt Frankfurt in der Produktgruppe 20.02 enthalten.
  6. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung:
    • A)Zielsetzung Das Kinderzentrum Stefan-Zweig-Straße 14 (KT 136) befindet sich in einem eingeschossigen, teilunterkellerten Gebäude mit flach geneigtem Satteldach. Es liegt auf einem von Wohnbebauung umgebenen Grundstück mit einem angrenzenden öffentlich genutzten Spielplatz und ist Teil der ehemaligen US-amerikanischen Bebauung in Ginnheim. Das Gebäude sollte ursprünglich für eine Erweiterung für U3-Gruppen überprüft werden. Es befindet sich jedoch wegen Mängeln im Brandschutz, der Schadstoffbelastung und der minderen energetischen Qualität in einem schlechten baulichen Zustand. Im Vergleich zu einer Sanierung stellt der Abbruch mit Ersatzneubau die wirtschaftlichere Variante dar. Zurzeit gibt es zwei Kindergarten- und eine Hortgruppe mit insgesamt 60 Plätzen in der Einrichtung. Zur Deckung des sehr dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren, nach dem Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - Kifö
    • G)vom 10.12.2008 und des zwischen Bund und Ländern auf Verwaltungsebene vereinbarten Anspruches auf frühkindliche Förderung ab
  7. August 2013, ist an diesem Standort die Schaffung von zwei Gruppen für Kinder unter 3 Jahren geplant. Deshalb soll anstelle der bisher 3-gruppigen eine 5-gruppige Kindertageseinrichtung errichtet werden. Somit ergibt sich eine Platzerweiterung von insgesamt 20 Plätzen. Da dem Entwurf das Standardraumprogramm für eine 5-gruppige Kindertageseinrichtung zugrunde gelegt ist, können in den neu zu schaffenden Räumlichkeiten neben den 20 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren, zwei Kindergartengruppen mit jeweils 21 Plätzen und einer Hortgruppe mit 20 Plätzen untergebracht werden. Nach Fertigstellung stehen somit 82 Plätze zur Verfügung, was einer Erhöhung des Platzangebotes um 22 Plätze entspricht. In allen Altersstufen können bei Bedarf Kinder mit Behinderungen aufgenommen werden. Die Kostenberechnung sieht die Ausführung als Passivhaus mit Photovoltaik-Anlage vor. Die Grundlage für die bilanzielle Betrachtung bildet der Passivhausstandard. Ein Passivhaus benötigt nur noch einen geringen Restwert an Heizwärme. Passivhauskriterium für Heizenergie sind 15 kWh/m2a. Die Installation der Photovoltaik-Anlage direkt am Gebäude ermöglicht mit einer ausreichenden Größe den gesamten Energiebedarf (Heizung, Warmwasser und Strom) rechnerisch zu decken und darüber hinaus mehr zu produzieren. Das Gebäude kann regulär an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen und der produzierte Strom in selbiges eingespeist werden. Während der Bauzeit wird die vorhandene Einrichtung auf dem benachbarten vom Grünflächenamt genutzten Gelände, befindlich auf dem gleichen Flurstück, Flur 12, Flurstück 41/107, (Stefan-Zweig-Straße 14) in einer Containeranlage ausgelagert. Die Kosten für die Maßnahme zur Auslagerung betragen 617.230 brutto. Diese sind im Gesamtbetrag von 5.187.623 € enthalten.
    • B)Alternativen Keine
    • C)Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden zwei Gruppen für die Altersgruppen 0-3 geschaffen. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Das Gebäude wird barrierefrei errichtet. Für die Sicherstellung einer zeitgemäßen Essensversorgung wird eine neue Küche eingebaut. Das Essen wird angeliefert. Der Neubau wird gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2443 vom 06.09.2007 in Passivhausstandard errichtet und mit einer Photovoltaik-Anlage versehen.
    • D)Kosten
  8. Investitionsbedarf 5.187.623 €
  9. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Neubau Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2010-11 403.850 € 247.510 € 2012 3.397.853 € 2.191.223 € 2013 673.490 € 2.036.460 € Gesamtsumme brutto: 4.475.193 € Containeranlage Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2010-11 2012 617.230 € 562.830 € 2013 54.400 € Gesamtsumme brutto: 617.230 € Abbruch Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2010-11 2012 95.200 € 95.200 € 2013 Gesamtsumme brutto: 95.200 €
  10. Zugehörige Folgekosten keine
  11. Jahresfolgekosten des Eigenbetriebes
    • a)personelle Folgekosten 341.152,60 €
    • b)sächliche Folgekosten - Bauunterhaltung 19.685 € (in der BU enthalten) - zusätzliche Betriebskosten 18.000 €
    • c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 5% keine - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten keine
  12. Jahreserträge 106.570 € (20 U3-Plätze)
    • a)voraussichtliche Elternentgelte 46.570 €
    • b)Landeszuschuss 60.000 € (vorbehaltlich der Fortführung der bis 31.12.2011 befristeten Förderung)
  13. Leistungen Dritter 300.000 € Erwartete Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungs- finanzierung" 2008-2013
  14. Stellenplanmäßige Auswirkungen Für die Erweiterung der KT 136 in der Form, dass zukünftig 2 U3-Gruppe mit jeweils 10 Kindern zusätzlich betreut werden, sind folgende Personalkosten einzuplanen: Entsprechend den derzeitigen Mittleren Jahreswerte für Personalkosten (auf Grundlage TVö
    • D)-
    • a)Neuschaffung von 5,85 Stellen Erzieher/in, EGr. S8 TVöD x 53.520 € = 313.092,00 €
    • b)Neuschaffung von 0,62 Stellen Hausangestellte, EGr. 2Ü TVöD x 36.630 € = 22.710,60 €
    • c)Höherbewertung der Stelle Kindertagesstättenleitung von EGr. S15 TVöD nach EGr S16 TVöD = 1.920 €
    • d)Höherbewertung der Stelle stellvertr. Kindertagesstättenleitung von EGr. S13 TVöD nach EGr. S15 TVöD = 3.430 €
  15. Sonstiges Durch den Abriss entsteht eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 880.199 €. Anlage 1_Erlaeuter ungsbericht (ca. 18 KB) Anlage 2_Kostendec kblatt (nichtöffentlich - ca. 116 KB) Anlage 3_Liegenschaft splan (ca. 309 KB) Anlage 4_Faellplan (ca. 417 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 01.02.2012

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Januar 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.03.2012 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 7 · 13.02.2012
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDFreie WählerPiraten
Ablehnung:
FDP
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen FDP (= Zustimmung mit der Maßgabe, dass für Errichtung und Betrieb der Photovoltaikanlage die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird); CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 7 · 13.02.2012
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDPiraten
Ablehnung:
FDP
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Freie Wähler (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD und Piraten gegen FDP (= Zustimmung mit der Maßgabe, dass für Errichtung und Betrieb der Fotovoltaikanlage die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird); CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

OBR 9
Sitzung 8 · 23.02.2012
TO II, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 36 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 8 · 28.02.2012
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 36 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für Errichtung und Betrieb der Photovoltaikanlage der Nachweis der Kostenneutralität geführt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrünePiratenÖkoLinX-ARLNPD
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass für Errichtung und Betrieb der Photovoltaikanlage die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 9 · 01.03.2012
TO II, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 36 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für Errichtung und Betrieb der Photovoltaikanlage der Nachweis der Kostenneutralität geführt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkePiratenÖkoLinX-ARLNPDFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass für Errichtung und Betrieb der Photovoltaikanlage die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung