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BW 21a Brücke über die Hafenbahn im Zuge der Hanauer Landstraße - Ersatzneubau - Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 35

Betreff: BW 21a Brücke über die Hafenbahn im Zuge der Hanauer Landstraße - Ersatzneubau - Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 05.02.2016

  1. Dem Ersatzneubau der Brücke über die Hafenbahn im Zuge der Hanauer Landstraße, BW 21 a, wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
  2. Die Gesamtausgaben der Baumaßnahme betragen entsprechend der durch das Revisionsamt geprüften Kostenberechnung 9.678.399 € brutto. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 9.678.399 € brutto werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms 2015-2019 ist (M 61 vom 24.04.2015) und aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes (Zustandsnote 3,4) höchste Priorität hat;
    • b)für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.782.000 € in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001252 "Grundhafte Erneuerung der Brücke über die Hafenbahn (Hanauer Landstraß
    • e), BW 21a", zur Verfügung stehen;
    • c)die Deckung des weiteren Investitionsbedarfs in Höhe von 4.000.000 € aus der Produktgruppe16.03, Projektdefinition 5.002663 "Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke", erfolgen soll;
    • d)die Deckung des Investitionsbedarfs in Höhe von 3.896.399 € aus der Produktgruppe 16.03, Kostenartengruppe 60, 61, 67 - 69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen "Unterhaltung von Brücken", erfolgen soll;
    • e)für Planung, Bauvorbereitung und Baunebenkosten bereits Mittel in Höhe von 615.826 € brutto verausgabt wurden;
    • f)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 350.725 € sichergestellt ist, denen Jahresfolgeerträge in Höhe von 91.717 € gegenüberstehen;
    • g)ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von 4.249.000 € gestellt ist; die endgültige Höhe der Förderung sich jedoch aus dem Zuwendungsbescheid ergibt. Für die Baumaßnahme bereits Einnahmen in Höhe von 2.500.000 € in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001252, veranschlagt sind;
    • h)aufgrund der langen Lieferfristen einer Weiche für den Gleisumbau der Hafenbahngleise unter der Brücke, die Bestellung der Weiche vor dem Vorliegen des Förderbescheides erfolgen muss. Es entfallen dadurch Fördermittel in Höhe von ca. 30.000 €. Die Verzögerung des Gesamtprojektes aufgrund einer Verzögerung der vorbereitenden Maßnahme an den Hafenbahngleisen würde jedoch höhere Kosten verursachen. Es ist sichergestellt, dass diese vorbereitende Maßnahme für die Gesamtmaßnahme nicht förderschädlich ist;
    • i)das Brückenbauwerk keinen Restbuchwert mehr aufweist.
  4. Es dient zur weiteren Kenntnis, dass im Zuge des Brückenbaus ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsplanung erfasst und werden durch Wiederherstellung der Grünfläche und Ersatzpflanzungen nach Abschluss der Baumaßnahme kompensiert.
  5. Der Baumfällung von 11 betroffenen Bäumen - 4 Bäume im Bereich Mittelinsel (Verschwenkbereich der bauzeitigen Verkehrsführung), 2 Bäume im Bereich der Brückenböschung und 5 teils großer Bäume im Bereich der Stützwand (BE-Fläche) - wird zugestimmt.
  6. Es dient weiterhin zu Kenntnis, dass die Ausführung der Maßnahme unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Genehmigungsbehörde Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (Baurechtschaffung) steht. Begründung:
    • A)Zielsetzung Das Bauwerk 21a befindet sich im Osten der Stadt Frankfurt am Main (Ortsteil Fechenheim) im vorhandenen Verkehrsraum der Bundestraße B 8 (Hanauer Landstraß
    • e). Es dient als Überführungsbauwerk der Bundesstraße B 8 über die Hafenbahn. Das Bauwerk wurde im Jahr 1962 als Spannbetonbrücke - u-förmige Spannbetonfertigteilträger mit Ortbetonplatte - errichtet. Das bestehende Brückenbauwerk weist schwerwiegende Bauwerksschäden auf und kann aus statischen Gründen seine Funktion nur noch eingeschränkt erfüllen. Eine weitere Verschlechterung des Zustandes kann zu weiteren Einschränkungen des Verkehrs führen. Bereits heute gilt daher eine Beschränkung für Fahrzeuge bis max. 30 t tatsächliches Gesamtgewicht sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung für den Straßen- und Straßenbahnverkehr. Ziel des Ersatzneubaues ist es, ein Bauwerk herzustellen, das den heutigen und den zu erwartenden Verkehrsverhältnissen gerecht wird. Des Weiteren soll die Konstruktion dauerhaft und wartungsarm ausgeführt werden.
    • B)Alternativen Aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes, gibt es zum Ersatzneubau keine Alternative.
    • C)Lösung Als vorbereitende Maßnahme wird die unterhalb des Bauwerks 21a verlaufende Gleisanlage der Hafenbahn auf ein Betriebsgleis reduziert und Leitungen der NRM verlegt. Erst dann werden im Rahmen der Bauphase 0 (Vorabmaßnahme) die Gründungen und Teile des Widerlagers hergestellt. Das Bauwerk wird - an gleicher Stelle - als Rahmenbauwerk mit einem Überbau aus Spannbeton-Fertigteilen und einer darauf zu ergänzenden Ortbetonplatte ersetzt. Die lichte Weite kann aufgrund des geplanten Rückbaues einer der beiden Gleise der Hafenbahn von 15,80 m auf 8,70 m reduziert werden. Die Stützweite reduziert sich von ca. 25 m auf ca.15 m. Stützweite: 14,68 m / 15,10 m Lichte Weite zw. Widerlagern: 8,70 m Kleinste lichte Höhe (ab OK Schiene): 5,00 m Kreuzungswinkel: 40,02° Breite zw. Geländern (Randkappe): im Mittel 32,30 m Brückenfläche: 481 m2 Im Zuge der Baumaßnahme wird die südlich an die Flügelwände anschließende Stützwand erneuert und dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Die ca. 40,30 m lange Stützwand wird in Stahlbetonbauweise mit einer Wanddicke von 1,15 m hergestellt. Die Fundamentbreite beträgt 5,00 m. Die Stützwand bindet an ihrem östlichen Ende an die schräg in die Böschung nach unten verlaufende Stützwand an. Die Straßenbaumaßnahme erstreckt sich über eine Länge von ca. 350 m. Im Umbaubereich erfolgt eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn sowie der beidseitig verlaufenden Geh- und Radwege. Der Oberbau der Straßenbahn wird in den relevanten Bereichen wiederhergestellt. Die Straßenausstattung (Markierungen, Beschilderung) sowie die Beleuchtung-/Oberleitungsmasten werden nach Abschluss der Baumaßnahme ebenfalls wiederhergestellt. Im Bereich der Baumaßnahme befinden sich unter- sowie überführend Ver- und Entsorgungsleitungen verschiedener Medienträger und ein unterhalb des Bestandsbauwerks verlaufender Mischwasserkanal (Eiprofil, DN 1000 / 1500) der Stadtentwässerung Frankfurt am Main. Diese müssen im Zuge der Baumaßnahme teilweise umgelegt bzw. gesichert werden. Das Verkehrsführungskonzept sieht während der gesamten Bauzeit eine 2+1-Verkehrsführung vor, nach der stadteinwärts zwei Fahrstreifen (wie Bestand) dem Kfz-Verkehr zur Verfügung stehen und stadtauswärts ein Fahrstreifen. Zusätzlich gilt in der ersten Bauphase eine Gewichtsbeschränkung von 12 t für den Schwerlastverkehr. Der LKW-Verkehr wird in dieser Zeit über eine Umfahrungsstrecke umgeleitet. Die Straßenbahn ist während der Bauphase 2 im Brückenbereich außer Betrieb. Es wird ein Schienenersatzverkehr für die projektierte 15-wöchige Sperre eingerichtet. Die Hafenbahn muss mehrfach für bis zu 1 Woche gesperrt werden. Die erforderliche Bauzeit bis zur Fertigstellung/Verkehrsfreigabe wird mit 18 Monaten zzgl. eventueller Winterpausen veranschlagt (Baubeginn IV. Quartal 2016). Für die Straßenbaumaßnahme und den Ersatzneubau von BW 21a ist kein dauerhafter Grunderwerb erforderlich. Es sind jedoch bauzeitlich Flächen zur Unterbringung der Baustelleneinrichtung und der Zufahrten zur Baustelle anzumieten. Die vorbereitende Maßnahme "Reduzierung auf ein Betriebsgleis im Brückenbereich" wird von der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH, der Gleisbau inkl. Fahrleitungen der Straßenbahn sowie der Schienenersatzverkehr werden von den VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH, veranlasst und durchgeführt. Die hierfür anfallenden Kosten trägt die Stadt Frankfurt am Main.
    • D)Kosten
  7. Investitionsbedarf: Der Ersatzneubau verursacht Ausgaben in Höhe von 9.678.399,48 € Kostenübersicht Zusammenfassung der Ausgaben nach Gruppen Brückenbauarbeiten 3.975.477,86 € Straßenbauarbeiten 1.576.978,29 € Trassenumlegungen / -neuverlegungen*1 313.937,34 € Beleuchtung 124.950,00 € Begrünung 6.494,90 € Entschädigung/Ausgleich 6.772,29 € Gleisbau inkl. Fahrleitungen VGF 490.411,01 € Schienenersatzverkehr 1.387.328,28 € Gleisbau HFM 227.142,27 € Baunebenkosten 1.568.907,24 € Summe Baukosten (Brutto) 9.678.399,48 € *1 NRM: Kostenaufteilung gemäß Konzessionsvertrag. In der Kostenberechnung ist lediglich der durch die Stadt Frankfurt am Main zu tragende Anteil berücksichtigt.
  8. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Folgende Mittel wurden aus Projektdefinition 5.001252 bereits verausgabt: bis
  9. Dezember 2015 (Planung, Genehmigung, usw.) 615.826,38 € Der Finanzierungsbedarf für den Bau wird wie folgt veranschlagt: 2016 (Planung und bauliche Ausführung) 1.200.000,00 € 2017 (bauliche Ausführung) 4.500.000,00 € 2018 (bauliche Ausführung) 3.362.573,10 €
  10. Folgeinvestitionen: -Keine-
  11. Jahresfolgekosten:
    • a)Persönliche Ausgaben -Keine-
    • b)Sachkosten
  12. Bauunterhaltungskosten Die Kosten für Straßenbau, Brückenbau, Grün und Freiflächen wurden zusammengeführt. Straßenbau 5.798,00 m2 x 1,30 €/m2 = 7.537,40 € Brückenbau 5.120.359,21 € x 1,2% = 61.444,31 € Beleuchtung keine zusätzlichen Leuchten Grün- u. Freiflächen 6.494,90 € x 5,0 % = 324,75 € Summe Bauunterhaltungskosten: 69.306,46 €
  13. Abschreibung (jährlich) Straßenbau BND * 30 Jahre 1/30 von 2.150.901,71 € 71.696,72 € Neubau Brücke BND * 70 Jahre 1/70 von 5.120.359,21 € 73.147,99 € Beleuchtung BND * 30 Jahre 1/30 von 124.950,00 € 4.165,00 € Grün- u. Freiflächen BND * 15 Jahre 1/15 von 6.494,90 € 432,99 € Gleisbau HFM BND * 30 Jahre 1/30 von 281.213,02 € 9.373,77 € Gleisbau VGF*1 BND * 30 Jahre 1/30 von 607.152,35 € 20.238,41 € *1) Gleisbau inkl. Fahrleitungen BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung: 179.054,88 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 3,75 % / 2 * (9.678.399,48 € - 4.249.000,00 € + 30.000 €) 102.363,74 € *) Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben 2015/2016 vom 20.11.2013 Jahresfolgekosten insgesamt: 350.725,08 €
  14. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten (4.249.000,00 € - 30.000 €) / 46 Jahre 91.717,39 € (Gewogener Durchschnitt der Nutzungsdauern für die Komponenten Straßen- und Brückenbau, Beleuchtung, Gleisbau HFM / VGF und Grün- und Freiflächen)
  15. Leistungen Dritter: Zuwendungen nach GVFG werden erwartet in Höhe von 4.249.000,00 € - 30.000 € (abzgl. Weiche) 4.219.000,00 €
  16. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - Keine -
  17. Sonstiges: - Keine - Anlage _Bauwerksplan_Bl_1 (ca. 380 KB) Anlage _Bauwerksplan_Bl_2 (ca. 230 KB) Anlage _Lageplan (ca. 1,6 MB) Anlage _Uebersichtslageplan (ca. 3,2 MB) Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Februar 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.02.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 47 · 11.02.2016
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 35 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP

OBR 11
Sitzung 48 · 15.02.2016
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 35 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 47 · 16.02.2016
TO I, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDBFF
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD; LINKE. und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 48 · 23.02.2016
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFÖkoLinX-ARLREPStv. DrStv. Krebs
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 49 · 25.02.2016
TO II, TOP 44
Angenommen
Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFÖkoLinX-ARLREPStv. DrStv. Krebs
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs

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Ortsbeiratssitzung
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