BW 021a Brücke über die Hafenbahn im Zuge der Hanauer Landstraße - Ersatzneubau hier: Mehrkostenvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Mehrkosten für den Ersatzneubau der Brücke über die Hafenbahn im Zuge der Hanauer Landstraße zu bewilligen. Dies ist notwendig aufgrund unvorhergesehener geänderter Leistungen während der Bauausführung. Die Stadt Frankfurt am Main erwartet zusätzliche Fördermittel zur Deckung der Mehrkosten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
A. Zielsetzung
Während der Bauausführung wurden u.a. folgende geänderte bzw. zusätzliche Leistungen, trotz intensiver Voruntersuchung und Planung, notwendig: (1) Aufgrund einer Forderung des Kampfmittelräumdienstes (KMRD) musste der ca. 1962 hergestellte Dammbereich - im Eingriffsbereich des Bauwerkes - kampfmitteltechnisch untersucht und freigegeben werden. Kampfmittelfunde in jüngerer Vergangenheit in vergleichbaren Aufschüttungen im Stadtgebiet Frankfurt machten diesen Eingriff notwendig. Zum Zeitpunkt der Planung war aufgrund des damaligen Kenntnisstandes von einer derart umfangreichen Kampfmittelsondierung nicht auszugehen. Dies bedeutet, dass ca. 8.000 lfdm. Schräg- und Tiefensondierungsbohrungen zusätzlich zu den bereits geplanten notwendig waren. (2) Die baubegleitende abfalltechnische Untersuchung der zu entsorgenden Böden sowie des Bestandsbetons ergab eine erheblich schlechtere abfalltechnische Einstufung als in der Planungsphase durch entsprechende Untersuchungen ermittelt wurde und vertraglich vorgesehen war. (3) In der Örtlichkeit wurden gegenüber der Planung abweichende bodenmechanische Parameter festgestellt, welche eine Anpassung der Verbauplanung erforderlich machten. Dies hatte u. a. zur Folge, dass sich die Anzahl der erforderlichen temporären Verbauanker erhöhte und die Verbauanker in tiefere Bodenschichten einbinden mussten. Aufgrund dieser Umstände kam es darüber hinaus zu Mengenmehrungen innerhalb der vertraglichen Bauleistung. Zu Kostenreduzierungen kam es im Wesentlichen in den Bereichen "Schienenersatzverkehr" und "Trassenumverlegung bzw. -/neuverlegung".
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf (Mehrkosten) 2.237.000,00 €
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Februar 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.03.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen BFF (= Zustimmung im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen Revisionsbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)