Verkauf des Grundstücks Gemarkung Schwanheim, Bezirk 53, Flur 9, Flurstück 200, Verkehrsfläche Rheinlandstraße
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Vortrag des Magistrats vom 09.02.2018, M 33
Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Schwanheim, Bezirk 53, Flur 9, Flurstück 200, Verkehrsfläche Rheinlandstraße
- Dem Abschluss eines Vertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Volksbank Griesheim eG Alte Falterstraße 10 65933 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Schwanheim, Bezirk 53, Flur 9, Flurstück 200, hält 37 m2 Kaufpreis: 17.760,00 € Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung Der Magistrat, das Dezernat V - Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert des Grundstücks 480,00 €/m2 beträgt. Begründung: Die Volksbank Griesheim eG möchte zu ihrer Filiale in der Rheinlandstraße 64 eine Rampe bauen und somit einen behindertengerechten Zugang ermöglichen. Aktuell ist das Gebäude nur über eine Treppe zu erreichen. Das städtische Grundstück, das derzeit als Verkehrsfläche gewidmet ist, kann eigenständig nicht sinnvoll genutzt oder bebaut werden und stellt eine klassische Arrondierungsfläche dar. Die Koordinierungsgruppe Verkehr hat in ihrer Sitzung 06/2017 der Einziehung zugestimmt. Anlage _Plaene (ca. 487 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.02.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Februar 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.03.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)