Verkauf von Grundstücken Gemarkung Oberrad, Flur 6, Nrn. 238 - 247, Gräfendeichstraße
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Vortrag des Magistrats vom 03.02.2017, M 33
Betreff: Verkauf von Grundstücken Gemarkung Oberrad, Flur 6, Nrn. 238 - 247, Gräfendeichstraße I. Dem Abschluss eines Verkaufsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH Niddastraße 107, 60329 Frankfurt am Main
Kaufgrundstücke: Gemarkung Oberrad, Bezirk 38
Flur 6, Flurstücke 238, 239, 240, 241, 243, 244, 245, 246 und 247, insgesamt 2.212 m2 Kaufpreis: 820,76 €/m2 bei WGFZ 1,67 x 2.212 m2 = 1.815.521,12 € Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 BauGB trägt die Stadt. Mehrerlösklausel: Sollte der Käufer den Kaufgegenstand innerhalb von 20 Jahren nach Abschluss des Vertrages in unbebautem Zustand zu einem höheren Kaufpreis weiterveräußern, so hat er dem Verkäufer die Differenz aus dem dann erzielten Kaufpreis und dem vereinbarten Kaufpreis auszuzahlen. Der Käufer verpflichtet sich, bei höherwertiger baulicher Ausnutzung eine Nachzahlung auf den Kaufpreis zu leisten.
Besondere Bedingungen Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Bauverpflichtung zur Errichtung von Wohnhäusern binnen fünf Jahren nach Vertragsabschluss in Passivhausbauweise. : Von dem Passivhausstandard kann abgewichen werden, wenn der Käufer die folgenden Vorgaben umsetzt: • Umsetzung des energetischen Konzepts 'Kostengünstiges Bauen Ffm. Oberrad' der EGS-Plan Ingenieurgesellschaft, Dr. Ing. Boris Mahler vom 10.03.2016, Variante 7
- Sicherstellung des energetischen Standards KfW 55 • Lüftung: Zentrale Abluft-Wärmerückgewinnung • Heizung: Wärmepumpe und Gas-Brennwertkessel • Photovoltaikanlage zur ganzjährigen Deckung des Strombedarfs der Wärmepumpe Der Käufer verpflichtet sich, für den Zeitraum von drei Jahren nach Inbetriebnahme des Gebäudes ein Monitoring mit Auswertung der Verbrauchsdaten durchzuführen und diese dem Energiereferat der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung zu stellen. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat V - Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT- Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. :
II. Es dient zur Kenntnis, dass für die Flurstücke 238 - 241 der aktuelle Bodenrichtwert 598,00 €/m2 bei WGFZ 1,0 und für die Flurstücke 243 - 247 (Rohbauland) 380,00 €/m2 beträgt.
Begründung: Die Grundstücke an der Gräfendeichstraße wurden mit dem seit dem 05.03.2014 rechtskräftigen Umlegungsverfahrens Nr. 197 - Im Wiener - der Stadt zugeteilt. Der Käufer, die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, plant den Bau von zwei Gebäuderiegeln (vier- bzw. dreigeschossig) mit 48 Mietwohnungen parallel zu den Gebäudefluchtlinien der angrenzenden Häuser in der Gräfendeichstraße sowie der geplanten Straße "Im Wiener". Hierbei orientiert sich der Käufer an den Traufhöhen der Nachbarhäuser. Zwischen den Häusern soll eine entsprechend dem Geländeverlauf gestaffelte und begrünte Außenfläche entstehen. Parkplätze werden unter dem dreigeschossigen Gebäuderiegel im südlichen Teil des Baugrundstücks ausgewiesen. Die Bebauung soll im Rahmen eines Forschungsvorhabens "Kostengünstiger Wohnungsbau" realisiert werden, das neben anderen Faktoren auch den energetischen Standard betrachtet. Aus diesem Grund kann in Abstimmung mit dem städtischen Umweltamt ein Baustandard zugrunde gelegt werden, der die Anforderungen des Passivhauses knapp verfehlt, hinsichtlich des Endenergie- sowie Primärenergiebedarfs jedoch gleichauf mit dem Passivhausstandard liegt. Die Erschließung der Grundstücke ist nördlich über die Gräfendeichstraße gewährleistet. Des Weiteren ist südlich die Straße "Im Wiener" geplant. Der Zeitpunkt der Realisierung ist noch nicht absehbar. Der Kaufpreis entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert für voll erschlossene Wohnbaugrundstücke. Anlage _Plaene (ca. 2,5 MB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 08.02.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Februar 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.03.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)