Jüdische Akademie hier: Mehrkostenvorlage/Investitionskosten
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Investitionskosten für die Errichtung einer Jüdischen Akademie um 350.000 € zu erhöhen, um den gestiegenen Gesamtkosten gerecht zu werden. Dieser Zuschuss ist für den Abschluss des Projekts notwendig und wird von der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellt.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass der Zentralrat der Juden in Deutschland die Errichtung einer Jüdischen Akademie in Frankfurt am Main nahezu abschließend vorangetrieben hat. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018 (§ 2628, M 28/2018) wurde hierfür ein Investitionskostenzuschuss der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von 4.500.000 € beschlossen. Dieser wurde mit Beschluss vom 04.06.2020 (§ 5873, M 62/2020) erhöht.
- Die Gesamtkosten haben sich nochmals erhöht, so dass einer weiteren Erhöhung des Investitionskostenzuschusses um bis zu 350.000 € zugestimmt wird. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 als Budgetübertrag von Projektdefinition 5.010865 auf Projektdefinition 5.007843.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Gesamtkosten haben sich nochmals geringfügig erhöht, wie der Zentralrat der Juden in Deutschland dem Magistrat im Januar 2026 kurzfristig mitgeteilt hat. Aufgrund der aktualisierten Kostenberechnung, inklusive notwendiger baulicher Sicherheitsmaßnahmen und Erhöhungen wegen zwischenzeitlicher Anpassungen der Sondernutzungssatzung, ist ein erneuter Zuschuss notwendig und für den Abschluss des Projekts unerlässlich. Es dient zur Kenntnis, dass die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen das Projekt bislang mit 23 Millionen Euro unterstützt haben und sich ebenfalls an Mehrkosten beteiligen.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt die Errichtung einer Jüdischen Akademie. Hierfür wird dem Zentralrat der Juden als Bauherrn der Jüdischen Akademie ein Baukostenzuschuss in oben genannter Höhe von 350.000 € gewährt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschrieben Folgende Formist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagen KurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang☒ Gestaltungsspielraum ist nichtausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nichtakzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nichtzur Verfügung ☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereitsstattgefunden Erläuterung(optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Februar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.03.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)