Städtische Sportanlagen, Abriss und Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Brühlwiese
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Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M 253
Betreff:
Städtische Sportanlagen, Abriss und Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Brühlwiese
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2009, § 5890 (M 65)
- Dem Abbruch und der Entsorgung des bestehenden Funktionsgebäudes sowie der Erstellung eines neuen Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Brühlwiese wird entsprechend der vorgelegten Pläne und Kostenberechnung zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung der Sportanlage Brühlwiese mit 1.037.000,00 € netto abschließt, wovon 37.963,25 € netto auf Abbruch- und Entsorgungskosten entfallen. Der Abbruch und der Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Brühlwiese war im Investitionsprogramm 2008 - 2011 "Sanierung von städtischen ungedeckten Sportstätten“ enthalten, die Mittel wurden durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2009, § 7128 (M 118), als Budgetübertrag 2009 in der Produktgruppe 21.15 (Ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe), Projektdefinition 5.001363 und Innenauftrag 52010219, Sachkonto 61710000, Kostenstelle 520109 zur Verfügung gestellt.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.037.000,00 € netto werden bewilligt. Für die Ausführung der Maßnahme ist ein erneuter Budgetübertrag in das nächste Haushaltsjahr erforderlich. Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Finanzhaushalt der Projektgruppe 21.15 (Ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe) nachzuweisen.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für die Maßnahme der Sportanlage Brühlwiese die sachlichen Folgekosten 34.966,29 € p. a. und die Kapitalkosten 24.975,92 € p. a. betragen. Mit dieser Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.
Begründung:
A. Zielsetzung
Auf der Sportanlage Brühlwiese führen der Sportverein 1907 FFM.-Heddernheim mit insgesamt 396 Mitgliedern, davon 207 Kinder oder Jugendliche (entspricht 52,2 %), sowie der FC Croatia Frankfurt mit insgesamt 46 Mitgliedern, ihren Trainings- und Spielbetrieb durch.
Die Turnerschaft 1860 FFM. - Heddernheim e.V. mit 1.000 Mitgliedern davon 423 Kinder oder Jugendliche (entspricht 42,3 %) sowie der Turnverein Eschersheim 1895 e.V. mit 1.617 Mitgliedern davon 696 Kinder oder Jugendliche (entspricht 43,0 %) nutzen die Sportanlage ebenfalls für Leichtathletik.
Weiterhin wird die Anlage für den Schulsport der umliegenden Schulen (Ziehenschule, Peter-Petersen-Schule und Geschwister-Scholl-Schule) genutzt.
Das Raumprogramm in dem vorhandenen Funktionsgebäude ist hierfür nicht ausreichend. Das vorhandene Funktionsgebäude Brühlwiese wurde in den 50er Jahren errichtet. Das Gebäude entspricht sowohl in der Raumaufteilung, als auch in der technischen Substanz (z.B. Dach- und Fassadendämmung, Heizungsanlage) nicht mehr den heutigen Anforderungen. Um die Funktionsfähigkeit der Sportanlage auch in Zukunft zu gewährleisten und den Betrieb aller vorhandenen Einrichtungen optimal zu ermöglichen, ist eine Erweiterung des Raumprogrammes erforderlich.
Die Sportanlage Brühlwiese hat z. Zt. zwei Spielfelder (1 Rasenplatz und 1 Tennenplatz mit einer Trainingsbeleuchtungsanlage sowie leichtathletische Einrichtungen), die für Fußball und Leichtathletik genutzt werden. Es dient zur Kenntnis, dass auf der Sportanlage Brühlwiese künftig, auf der Basis der vom Fachamt erarbeiteten Planung, ein Kunstrasenplatz mit Anlegung von leichtathletischen Sportflächen inkl. Beleuchtung entstehen soll. Weiterhin soll der vorhandene Rasenplatz erhalten bleiben und saniert werden.
Ein zeitgleicher Sportbetrieb auf allen Plätzen war bislang wegen nicht ausreichender Umkleide- und Sanitärräume nicht möglich. Der Neubau schafft die Möglichkeit, die Sportanlagen gemäß ihrer Platzkapazität zu nutzen, auch zum zeitgleichen Trainings- und Spielbetrieb von Ballsport und Leichtathletik.
B. Alternativen
Eine Sanierung des alten Funktionsgebäudes ist nach Feststellung der Fachämter nicht mehr wirtschaftlich und stellt keine Alternative zu einem Neubau dar. Die Sportanlage soll künftig gemäß ihrer Platzkapazität voll genutzt werden. Das alte Gebäude ist nach Feststellung der Fachämter nicht wirtschaftlich an die heutigen sportlichen und technischen Anforderungen anzupassen.
C. Lösung
Der Entwurf für das neue Funktionsgebäude trägt den heutigen Anforderungen an eine Sportanlage Rechnung und berücksichtigt deren Größe. Dieses Standardraumprogramm fand bereits bei anderen zuletzt errichteten Neubauten von Funktionsgebäuden Anwendung und hat sich bewährt. Es geht im Kern von einer Modulbauweise aus, die aus jeweils zwei Umkleideräumen mit dazwischen liegenden Duschen und Toiletten besteht und je nach Bedarf wiederholt angeordnet und um Räume anderer Zweckbestimmung ergänzt werden kann.
D. Kosten
Als Folgekosten sind nach Abschluss der Baumaßnahme kalkulatorische Kosten von 59.942,21 € (Abschreibung von 2,5 % entspricht 24.975,92 €, Verzinsung von 5,00 % entspricht 24.975,92 € und Bauunterhaltung von 1% entspricht 9.990,37 €) zu erwarten.
Es wird mit folgendem Verpflichtungs- und Finanzierungsablauf (netto) gerechnet:
Verpflichtung Geldabfluss
2009 151.213,00 € 151.213,00 €
2010 885.787,00 € 885.787,00 €
Summe: 1.037.000,00 € 1.037.000,00 €.
Anlage Erlaeuterung sbericht (ca. 339 KB) Anlage Kostenberec hnung (nichtöffentlich - ca. 2 MB) Anlage Plan_Erdgeschoss (ca. 92 KB) Anlage Plan_Suedansicht (ca. 497 KB) Anlage Raumprogramm (ca. 70 KB) Anlage Uebersichtsplan&n bsp; (ca. 1,1 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Dezember 2009 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.01.2010 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und NPD; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)