Fortschreibung Rahmenplan Kaiserlei
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 251
Betreff: Fortschreibung Rahmenplan Kaiserlei Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.05.1999, § 4226 (M 92)
- Die Fortschreibung des Rahmenplanes Kaiserlei (Anlage 1 und Anlage 2) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1(6)11 BauGB beschlossen und soll als Grundlage für die weitere bauleitplanerische Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei dienen. Der Rahmenplan (Städtebauliches Konzept, Stand 19.07.2013) ersetzt die 1999 zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach vereinbarte Planungsgrundlage für den Stadtteil Kaiserlei. Der Magistrat wird nun beauftragt auf Grundlage des fortgeschriebenen Rahmenplanes die weitere Bauleitplanung zur Entwicklung des Gebietes zu betreiben.
- Die Rahmenplan Fortschreibung mit erweitertem Betrachtungsraum (Anlage 2, Seite 29) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Option der Ansiedlung einer Multifunktionshalle im Bereich des Kaiserlei wird offen gehalten. Begründung: Zu 1 Die Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main haben mit einem gemeinsamen Vertrag im Jahr 1999 die Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei beschlossen. Der Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach erfolgte am 29.04.1999, in der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am 27.05.
- Als Planungsgrundlage wurde ein städtebaulicher Entwurf, der bisherige Rahmenplan für den Stadtteil Kaiserlei, vereinbart. Der bisherige Rahmenplan sah eine Mischung aus Wohnen und Arbeiten vor und beinhaltete ein Hochhaus-Quartett als städtebauliche Dominante an der Schnittstelle Autobahn A661 / S-Bahn / Berliner Straße sowie daran anschließend gemischt genutzte Blockstrukturen aus Gewerbe, Wohnen, Einzelhandel und Dienstleistungen. Entlang der Berliner Straße sollte die Zentrale Achse des öffentlichen Lebens in diesem Bereich ausgebildet werden. Erste Umsetzungen der Bausteine erfolgten auf Offenbacher Gemarkung durch den Bebauungsplan Nr. 609, der die planungsrechtliche Grundlage für den Bau der Hyundai-Europazentrale, dem Alpha-Haus sowie den Brüsseler Platz darstellt. Das Verkehrssystem des Kreisels soll aufgelöst und die verkehrliche Leistungsfähigkeit durch die Entflechtung der verschiedenen Verkehre verbessert werden. Der Planfeststellungsbeschluss für den Umbau der Autobahnanschlussstelle Kaiserlei wurde erwirkt, die Umbauarbeiten wurden begonnen. Die grundlegende Entwurfsidee der Mischung aus Wohnnutzung und gewerblicher, insbesondere Dienstleistungsnutzung, lässt sich aufgrund des zwischenzeitlich festgesetzten Siedlungsbeschränkungsgebietes und der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches des Flughafen Frankfurt nicht mehr realisieren. Der Regionale Flächennutzungsplan hat hierauf reagiert: die Ausweisung neuer Wohnstandorte in diesem Gebiet ist nicht mehr möglich. In einem Letter of Intent zur verkehrlichen Entwicklung des Kaiserleigebietes wurde zwischen den Städten Offenbach und Frankfurt die Finanzierung des Umbaus der Anschlussstelle Offenbach Kaiserlei vereinbart. In diesem Zuge wurde auch vereinbart, mit der Fortschreibung des Rahmenplanes eine neue gemeinsame Grundlage für die Entwicklung des gemeinsamen Stadtteils Kaiserlei zu schaffen, die anstelle des bisherigen Rahmenplanes tritt. Diesem Auftrag folgend haben das Stadtplanungsamt Frankfurt und das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement Offenbach gemeinsam die Fortschreibung des Rahmenplanes unter dem Nachweis der verkehrlichen Machbarkeit beauftragt und im Ergebnis den nun vorliegenden Rahmenplan (Anlage 1) erarbeitet. Ein wichtiges Planungsziel ist, einen attraktiven Standort für Dienstleistung und Gewerbe mit wichtigen Grünelementen und Wegeverbindungen zwischen dem Main im Norden und dem Wohnen im Süden (Oberrad) und im Südwesten in Offenbach (Am Grenzgraben) zu entwickeln. Die "Neue Mitte" als Rückrat des Quartiers soll sich nun zwischen der Strahlenbergerstraße und der Kaiserleiprommenade kristallisieren. Das Städtebauliche Konzept des überarbeiteten Rahmenplans beinhaltet nun vier Entwicklungsschwerpunkte: Kaiserlei "Neue Mitte" Als zentrales "Herzstück" des Kaiserlei soll sich langfristig der Bereich zwischen Strahlenbergerstraße im Norden und Kaiserleipromenade / Berliner Straße im Süden mit Dienstleistungsangeboten und entsprechenden Versorgungseinrichtungen entwickeln. Der Brüsseler Platz bildet dabei den zentralen öffentlichen Treffpunkt, der über ein öffentliches und privates Wegenetz erreicht werden kann. Städtebauliche Raumkanten bis zu einer maximale Höhe von 21 m mit einzelnen Hochhäusern bis 45 m Höhe prägen die Baustruktur. "Hochhauscluster" An der Schnittstelle der Strahlenbergerstraße mit der BAB (A661) soll sich eine Hochhaussequenz bestehend aus drei Hochhäusern mit einer Höhe von 75m - 110m entwickeln. Zwei weitere Hochhäuser markieren den Eingang von Westen an der Strahlenbergerstraße und von Norden an der Kaiserleibrücke in das Quartier. Gewerbequartier "Kaiserleipromenade" Südlich der Kaiserleipromenade stehen Flächen für Gewerbebetriebe, die bereits im Regionaler Flächennutzungsplan dargestellt sind, mit einer maximalen Gebäudehöhe von 21 m zur Verfügung. Ein Grünkorridor entlang der Kaiserleipromenade und der BAB 661 begleitet das Gewerbegebiet im Norden und Osten. Eine wichtige Wegeverbindung von Oberrad zur S-Bahnstation "Kaiserlei" führt durch den westlichen Grünzug entlang der BAB. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 887 "Kaiserlei-Promenade" erfolgte mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 (§ 1170). Die öffentliche Auslegung wurde am 04.07.2013 (§ 3388) durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Gewerbequartier "Am Grenzgraben" Südlich der Berliner Straße soll sich ein weiteres Gewerbegebiet entwickeln, das durch den offen zu legenden Grenzgraben mitgeprägt wird und zu der vorhandenen Wohnbebauung im Osten über einen Grünzug getrennt wird. Der Rahmenplan stellt dar, dass keine störenden Auswirkungen auf die benachbarte Wohnnutzung entstehen werden. Eine Fahrverbindung zwischen dem neuen Quartier und dem Bestandsquartier entfällt. Die Erschließung des neuen Quartiers am Grenzgraben erfolgt über eine Anbindung an die Berliner Straße. Im Rahmen der Erarbeitung des Rahmenplanes wurde auch eine Standortuntersuchung für eine Multifunktionshalle mit 13.000 Plätzen im Stadtteil Kaiserlei erarbeitet und deren verkehrliche Machbarkeit geprüft. Städtebaulich wurden zwei Varianten näher betrachtet: Zum einen eine freistehende Halle süd-westlich der Kaiserleipromenade auf Frankfurter Gemarkung und zum anderen eine in einen Baublock integrierte Halle zwischen Strahlenbergerstraße und Kaiserleipromenade auf Offenbacher Gemarkung. In beiden Fällen wären die notwendigen Stellplätze in einem Parkhaus zwischen der Strahlenbergerstraße und der Kaiserleipromenade untergebracht, das sich städtebaulich in die Blockrandstruktur einfügt. Das Verkehrsgutachten zeigt, dass die Realisierung einer Multifunktionshalle an beiden Standorten zu einer Verschlechterung der Verkehrsqualität führen würde. Änderungen an dem bestehenden Planfeststellungsbeschluss für den Umbau der Anschlussstelle Kaiserlei wären damit impliziert. In vertiefenden Untersuchungen, die auch ein abgestimmtes Betriebskonzept berücksichtigen, ist die verkehrliche Erschließung zu konkretisieren. Nur für den nun zum Beschluss vorliegenden fortgeschriebenen Rahmenplan konnte die verkehrliche Machbarkeit nachgewiesen werden. Die detaillierte Beschreibung der Fortschreibung des Rahmenplanes ist im zugehörigen Textteil zu entnehmen (Anlage 2). Inwieweit die weiteren Planungen durch Störfallbetriebe im Sinne der Seveso-II-Richtlinie betroffen sein werden, wird auf der Ebene der konkretisierenden Bebauungsplanverfahren behandelt. Zu 3 Die Idee der Errichtung einer neuen Multifunktionshalle ist auch in den o.g. Letter of Intent zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach eingeflossen. Eine solche Veranstaltungshalle wird sport- und wirtschaftspolitisch als Standortvorteil für die Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main gewertet. Die Überprüfung der Realisierbarkeit einer Multifunktionshalle im Rahmen der Rahmenplanfortschreibung anhand pauschaler Annahmen konnte kein positives Ergebnis liefern. Es ist jedoch grundsätzlich möglich, dass bei einer vertieften Betrachtung mit einem detaillierten und konkretisierten Betriebskonzept eine Machbarkeit nachgewiesen werden kann. Von daher wird die Option zur Ansiedlung einer Multifunktionshalle offen gehalten.
- B)Alternativen keine
- C)Lösung siehe Anlagen
- D)Kosten Die Kosten für weitere Planungen und Studien sind von Vorhabenträgern im Rahmen städtebaulicher Verträge zu übernehmen oder sind über die Planungsmittel der jeweiligen Fachämter finanziell gesichert. Soweit aus der Realisierung städtebaulicher Planungen Folgekosten für die Erschließung, die soziale Infrastruktur oder öffentliche Grünflächen resultieren, ist darüber projektbezogen zu späteren Zeitpunkten zu entscheiden. Anlage 1_Staedtebauliches_Konzept (ca. 801 KB) Anlage 2_Rahmenplan_Fortschreibung (ca. 33,8 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Dezember 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.01.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, FAG, FREIE WÄHLER und fraktionslos
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)