Lindenstraße 29-35 hier: Antrag auf Fällung von 2 Linden vor dem zu errichtenden Neubau von 2.Mehrfamilienhäusern mit 20 Wohneinheiten und Tiefgarage mit 22 Stellplätzen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Lindenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Verkehrsfluss an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße erhöhen: gesperrte Spur freigeben14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sicherheit auch im Dunkeln: Straßenbeleuchtung im Westend27.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends09.09.2024 · V (Auskunftsersuchen)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Lindenstraße per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 21.01.2011, M 24
Betreff: Lindenstraße 29-35 hier: Antrag auf Fällung von 2 Linden vor dem zu errichtenden Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 20 Wohneinheiten und Tiefgarage mit 22 Stellplätzen
- Es dient zur Kenntnis, dass in der Lindenstraße 29 - 35 aus folgenden Gründen ein Eingriff in den Straßenbaumbestand erforderlich wird: - Im Zusammenhang mit dem Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern liegt der Baumstandort Nr. 33 im Bereich der künftigen Tiefgaragenzufahrt, sodass die dort vorhandene Linde gefällt werden muss (Anlage 1a+b und 2b). - Ferner ist die Fällung der Linde mit dem Baumstandort Nr. 30 (Anlage 1a+b und 2b) erforderlich, da diese aufgrund eines festgestellten Pilzbefalls (Anlage 3a bis 3d) nicht erhalten werden kann und sich zudem im Bereich der künftig erforderlichen Feuerwehraufstellfläche befindet.
- Der Fällung der beiden Bäume wird zugestimmt.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass - der für den Baumstandort Nr. 33 ermittelte Baumwert in Höhe von € 3.706,-- vom Bauherrn aufgrund vertraglicher Vereinbarung an das Fachamt zu entrichten ist und - der Bauherr die Kosten für die Herstellung eines neuen Baumstandortes in unmittelbarer Nähe zu dem wegen Pilzbefalls zu entfernenden Baum Nr. 30 übernehmen wird. Begründung: Die Lindenstraße 29-35 GmbH, Friedrichsdorf plant den Abriss eines Bürogebäudes in der Lindenstraße 29-35 in Frankfurt und den Neubau eines Wohngebäudes mit 20 Wohnungen an gleicher Stelle. Die Fällung der Linde mit dem Baumstandort Nr. 33 ist erforderlich, um eine Zufahrt zu der Tiefgarage zu ermöglichen, die sich innerhalb der Kubatur des Gebäudes befindet. Eine an anderer Stelle liegende Tiefgaragenrampe würde einen Großteil der freien Grundstücksfläche beanspruchen und den städtebaulichen Charakter des Umfeldes abwerten. Die vorgesehene Planung ermöglicht, alle Flächen zu begrünen. In diesem Zusammenhang soll auch der durch Krankheit befallene Baum Nr. 30 entfernt werden. Im Zuge mit der Begutachtung der Lindenbäume vor dem zu errichtenden Neubau der zwei Mehrfamilienhäuser wurde durch ein Gutachten festgestellt, dass die Linde im Bereich des Stammfußes durch lose Rinde und Pilzbefall geschädigt ist. Die Verkehrssicherheit kann nicht gewährleistet werden, sodass es sinnvoll ist, den Baum im Zuge der Gesamtmaßnahme zu entfernen. Zudem hat sich im Baugenehmigungsverfahren ergeben, dass der Baum keine Anleiterung von der vorgesehenen Feuerwehraufstellfläche aus ermöglichen würde. Die Auswahl einer alternativen Aufstellfläche wäre nur zulasten entfallender Stellflächen im öffentlichen Straßenraum möglich gewesen. Die Ersatzpflanzungen für die zu fällenden Bäume werden vom Fachamt durchgeführt. Anlage 1a (ca. 197 KB) Anlage 1b_Lageplan (ca. 133 KB) Anlage 2a (ca. 167 KB) Anlage 2b (ca. 225 KB) Anlage 3a (ca. 351 KB) Anlage 3b (ca. 370 KB) Anlage 3c (ca. 315 KB) Anlage 3d (ca. 332 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.01.2011
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Januar 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.02.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass zwei Linden gepflanzt werden) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Fällung des Baumes Nr. 33 abgelehnt wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Stv. Holtz (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass zwei Linden gepflanzt werden) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Fällung des Baumes Nr. 33 abgelehnt wird)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass zwei Linden gepflanzt werden), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Fällung des Baumes Nr. 33 abgelehnt wird) sowie NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Stv. Holtz (= Enthaltung)