Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main, Teil A - Allgemeinbildende Schulen für den Planungsbezirk 2
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 05.12.2005, M 249
Betreff:
Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main, Teil A - Allgemeinbildende Schulen für den Planungsbezirk 2
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2001, § 7650 (M 150)
- Die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes, Teil A - Allgemeinbildende Schulen, für den Planungsbezirk 2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- Als Organisationsmaßnahme gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz wird mit Wirkung zum Schuljahr 2006/07 die Umwandlung der Georg-Büchner-Schule von einer schulformbezogenen (kooperativen) in eine schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis, dass
die Organisationsmaßnahme mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt wurde das Anhörungsverfahren des Stadtelternbeirates und des Stadtschülerrates gemäß § 115 HSchG zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes noch durchzuführen ist.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums gemäß § 145 Abs. 6 HSchG zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Planungsbezirk 2 und zu der beschlossenen Umwandlung der Georg-Büchner-Schule in eine integrierte Gesamtschule gemäß § 146 HSchG zu beantragen.
Begründung:
A. Zielsetzung
Nach einstimmig gefasstem Beschluss der Schulkonferenz hat die Georg-Büchner-Schule mit Schreiben vom 21.04.2005 an den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Umwandlung von einer schulformbezogenen (kooperativen) in eine schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule beantragt und eingehend begründet. Das Vorhaben wird durch das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main ausdrücklich unterstützt.
Hintergrund des Antrages vom 21.04. 2005 waren die Vorgaben, insbesondere zur Erreichung der Richtwerte zur Klassenbildung, die sich aus § 144 a der Änderung des Hessischen Schulgesetzes ergeben. Zwischenzeitlich hat das Hessische Kultusministerium klargestellt, dass kooperative Gesamtschulen auch mit einem einzügigen Gymnasialzweig weitergeführt werden können, wenn sie den Richtwert von 24 Schülerinnen und Schülern zur Klassenbildung erreichen. Auch wenn dies gewährleistet werden kann, hätte aber die Weiterführung der Georg-Büchner-Schule als kooperative Gesamtschule für die pädagogische Entwicklung weitreichende Konsequenzen sowohl in Bezug auf die Einzügigkeit im Gymnasialzweig als auch die Verkürzung des gymnasialen Bildungsganges. Auf den Antrag der Georg-Büchner-Schule und die erweiterte Begründung mit Schreiben vom 01.06.2005, die der Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes beigefügt sind, wird hingewiesen.
B. Alternativen
Keine, s. A.
C. Lösung
s. A.
D. Kosten
Mit der Entscheidung des Schulträgers über die künftige Organisationsform der Georg-Büchner-Schule sind keine zusätzlichen Kosten verbunden.
Anlage 1 (ca. 7697 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2005 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.01.2006 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP, BFF und E.L. (= Annahme) Die Linke. (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, BFF und E.L. gegen CDU (= Ablehnung); Die Linke. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)