Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Erhaltungssatzung Nr. 32 - Frankfurt am Main-Enkheim; hier: Aufstellungsbeschluß - § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

Vorlagentyp: M
14 SitzungenAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 16.10.1992, M 243

Betreff:

Erhaltungssatzung Nr. 32 - Frankfurt am Main-Enkheim; hier: Aufstellungsbeschluß - § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Oktober 1992 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 14 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.02.1993 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf14 Beratungen
Planungsausschusses
Sitzung 38 · 16.11.1992
TO I, TOP 52
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 243 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 70 · 19.11.1992
TO II, TOP 28
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 243 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 41 · 19.11.1992
TO II, TOP 51
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 243 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 39 · 08.12.1992
TO I, TOP 18
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 243 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Planungsausschusses
Sitzung 39 · 14.12.1992
TO I, TOP 29
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 243 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 72 · 17.12.1992
TO II, TOP 31
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 243 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 42 · 17.12.1992
TO II, TOP 66
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 243 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 40 · 12.01.1993
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 243 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Planungsausschusses
Sitzung 40 · 25.01.1993
TO I, TOP 27
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 243 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 43 · 28.01.1993
TO II, TOP 80
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 243 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 74 · 28.01.1993
TO II, TOP 34
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 243 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Planungsausschusses
Sitzung 41 · 18.02.1993
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 243 wird mit der Maßgabe in der vorgelegten Fassung zugestimmt, daß der Magistrat beauftragt wird, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der folgende Text Bestandteil der Satzung werden kann: 1. Angestrebt wird mit diesen Erhaltungssatzungen die Erhaltung der städtebaulichen Gestalt der Ortskerne einschließlich ihrer historisch gewachsenen Übergänge in die freie Landschaft. Elementarer Bestandteil der Ortsgestalt sind nicht nur Bauwerke, sondern auch Freiflächen, nicht nur straßenbegleitende, sondern auch rückwärtige Ansichten. 2. Zum prägenden Landschaftsbild und zur städtebaulichen Gestalt im obigen Sinne gehören auch die offenen Übergänge von rückwärtigen Freiflächen oder der rückwärtigen Bebauung, soweit sie in den Grüngürtel (Niddatal) führen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneNPD
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuß)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE und NPD gegen CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuß)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 76 · 25.02.1993
TO I, TOP 52
Angenommen
Der Vorlage M 243 wird mit der Maßgabe in der vorgelegten Fassung zugestimmt, daß der Magistrat beauftragt wird, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der folgende Text Bestandteil der Satzung werden kann: 1. Angestrebt wird mit diesen Erhaltungssatzungen die Erhaltung der städtebaulichen Gestalt der Ortskerne einschließlich ihrer historisch gewachsenen Übergänge in die freie Landschaft. Elementarer Bestandteil der Ortsgestalt sind nicht nur Bauwerke, sondern auch Freiflächen, nicht nur straßenbegleitende, sondern auch rückwärtige Ansichten. 2. Zum prägenden Landschaftsbild und zur städtebaulichen Gestalt im obigen Sinne gehören auch die offenen Übergänge von rückwärtigen Freiflächen oder der rückwärtigen Bebauung, soweit sie in den Grüngürtel (Niddatal) führen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 25.02.1993
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 243 wird mit der Maßgabe in der vorgelegten Fassung zugestimmt, daß der Magistrat beauftragt wird, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der folgende Text Bestandteil der Satzung werden kann: 1. Angestrebt wird mit diesen Erhaltungssatzungen die Erhaltung der städtebaulichen Gestalt der Ortskerne einschließlich ihrer historisch gewachsenen Übergänge in die freie Landschaft. Elementarer Bestandteil der Ortsgestalt sind nicht nur Bauwerke, sondern auch Freiflächen, nicht nur straßenbegleitende, sondern auch rückwärtige Ansichten. 2. Zum prägenden Landschaftsbild und zur städtebaulichen Gestalt im obigen Sinne gehören auch die offenen Übergänge von rückwärtigen Freiflächen oder der rückwärtigen Bebauung, soweit sie in den Grüngürtel (Niddatal) führen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
Fraktionslose (Nichtbeteiligung)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: (über den Ausschußbericht) Einstimmige Annahme. Fraktionslose (= Nichtbeteiligung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen