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Erhaltungssatzung Nr. 32 - Frankfurt am Main - Enkheim hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 124

Betreff:

Erhaltungssatzung Nr. 32 - Frankfurt am Main - Enkheim hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.1993, § 12108 (M 243)

I. Der räumliche Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 32 – Frankfurt am Main – Enkheim wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss, wie in der vorgelegten Karte dargestellt, geändert.

II. Der vorgelegte Entwurf der Erhaltungssatzung Nr. 32 – Frankfurt am Main – Enkheim wird nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

III. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen.

Begründung:

.

zu I.

Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung wurde überprüft. Hieraus haben sich wesentliche Veränderungen des Satzungsgebietes ergeben. Während der Geltungsbereich im dörflichen Ortskern etwas verkleinert wurde, kommt ein Bereich im südlichen Teil der Triebstraße hinzu.

Der Geltungsbereich besteht nun aus zwei Teilgebieten. Das nördliche Teilgebiet umfasst den historischen Ortskern von Enkheim mit Teilen der Straßen Neuer Weg, Alt-Enkheim, Alfred-Göbel-Weg, Röhrborngasse, Stargarder Straße, Riedstraße und Triebstraße.

Das zweite, südliche Teilgebiet entlang der Triebstraße zwischen Barbarossastraße und Leuchte umfasst den gut erhaltenen Teil der gründerzeitlichen Ortserweiterung.

Die neue Abgrenzung ist in der Karte dargestellt, die Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist.

zu II. und III.

Die Frankfurter Ortsteile besitzen mit ihren historischen Ortskernen Bereiche, in denen die Ortsteil- und Stadtgeschichte anschaulich nachvollzogen werden kann. So finden sich dort oft neben der Dorfkirche und ehemals landwirtschaftlichen Hofstellen in Fachwerkbauweise Siedlungshäuser des frühen Industriezeitalters, mehrgeschossige gründerzeitliche Blockrandbebauung und freistehende Wohngebäude aus den verschiedenen Abschnitten des 20. Jahrhunderts. Gleichzeitig sind oft Überlagerungen des unregelmäßigen, ländlich geprägten Ortsteilgrundrisses mit Ansätzen der Fluchtlinienplanung des 19. Jahrhunderts und Straßenaufweitungen der Nachkriegszeit zu beobachten. Indem sich in den Ortskernen alte und neue Elemente und Strukturen verknüpfen, bilden die Ortskerne Kristallisationspunkte für Stadtteilbewusstsein, sie fördern die Identifikation der Bewohner des Ortsteiles mit "ihrem" Ortsteil und erleichtern es, sich im Ortsteil "heimisch" zu fühlen. Dies trifft auch auf den Ortskern von Enkheim zu.

Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt wurde für Frankfurt am Main – Enkheim die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB beschlossen.

Die als Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vorgelegte Untersuchung ("Städtebauliche Analyse und Anwendungsleitlinie“) ist das Ergebnis einer durchgeführten Ortsbildanalyse, in der die städtebauliche Charakteristik des Gebiets an Hand der Baustruktur und den ortsbildprägenden Merkmalen der Gebäudetypen dargestellt wird. Sie bietet damit einen Beurteilungsrahmen für die planungsrechtliche Genehmigung von Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung.

Die Erhaltungssatzung stellt einen Genehmigungsvorbehalt dar: Ein Vorhaben, das im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegt, wird im Einzelfall daraufhin geprüft, ob der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie das Errichten baulicher Anlagen mit den Zielen der Erhaltungssatzung übereinstimmt.

Die Erhaltungssatzung ergänzt und unterstützt die Vorschriften zum Denkmalschutz. Ein Teil des Ortskerns ist als Gesamtanlage geschützt, dazu gibt es noch einige Einzeldenkmäler. Die Erhaltungsatzung soll dazu dienen, das Ortsbild insgesamt zu erhalten.

In den beiden Teilgebieten der Satzung lässt sich die historische Entwicklung Enkheims nachvollziehen. Der Erhaltung der Bebauung des alten Ortskerns von Enkheim kommt große Bedeutung zu. Die wenigen verbliebenen bäuerlichen Strukturen von engen Straßen mit ehemaligen Hofreiten und teilweise erhaltenen Hofgärten tragen wesentlich zur Identifikation bei. Der südliche Bereich der Triebstraße zeigt die Qualität des gründerzeitlichen Städtebaus. Trotz relativ einheitlicher Formen der Anordnung der Gebäude, der Dächer und der Fenster sind die Häuser individuell gestaltet. Dieser Bereich zeigt einen wichtigen Abschnitt in der Entwicklung vom Dorf zum Stadtteil.

Die wesentlichen Ergebnisse der "Städtebaulichen Analyse und Anwendungsleitlinie“ sind in der Begründung zur Erhaltungssatzung, welche ebenfalls Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Erhaltungssatzung wird auch die Begründung veröffentlicht.

Anlage 1_Satzungstext&nbs p; (ca. 685 KB) Anlage 2_Begruendung (ca. 4,8 MB) Anlage 3_Analyse (ca. 5,3 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Mai 2009 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.07.2009 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 16
Sitzung 33 · 23.06.2009
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 124 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Annahme bei 1 Enthaltung SPD

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 32 · 29.06.2009
TO I, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 35 · 07.07.2009
TO II, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 35 · 09.07.2009
TO II, TOP 49
Angenommen
Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL

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