Zweiter Teil des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes des Landes („KIP macht Schule“) hier: Kreditaufnahme zur Inanspruchnahme der Fördermittel
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Vortrag des Magistrats vom 21.12.2018, M 239
Betreff: Zweiter Teil des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes des Landes ("KIP macht Schule") hier: Kreditaufnahme zur Inanspruchnahme der Fördermittel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.09.2016, § 532 (M 154)
- Es dient zur Kenntnis, dass das Gesetz zur Stärkung der Investitionstätigkeit von Kommunen und Krankenhausträgern durch ein Kommunalinvestitionsprogramm (Kommunalinvestitionsprogrammgesetz - KIPG) vom 25.11.2015 am 29.09.2017 und erneut am 25.04.2018 geändert und um einen zweiten Teil "Förderung der Investitionstätigkeit der Schulträger durch ein Kommunalinvestitionsprogramm II" erweitert wurde. Die Stadt Frankfurt am Main kann gemäß § 13 Abs. 2 und 3 KIPG Darlehen für ein zu belegendes Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 43.857.900 € abrufen. Eine Förderung nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) des Bundes wird der Stadt Frankfurt am Main nicht zuteil.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass folgende Maßnahmen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) angemeldet wurden: vorgesehene Förderung a. Franckeschule, Sanierung, Erweiterung und Auslagerung 8.000.000,- € b. Mühlbergschule, Sanierung und Erweiterung, Abbruch der Turnhalle 13.857.900,- € c. Henri-Dunant-Schule, Ersatzneubau einer Grundschule 11.000.000,- € d. Willemerschule, Auslagerung, Sanierung und Neubau 11.000.000,- €
- Falls Maßnahmen aufgrund der Antragsprüfung durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und das Hessische Ministerium der Finanzen nicht in das Kommunalinvestitionsprogramm II aufgenommen werden, wird der Magistrat beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Ausschöpfung des Förderkontingents nachzumelden.
- Es dient zur Kenntnis, dass die erforderlichen Kreditaufnahmen gemäß § 19 i. V. m. § 11 Abs. 2 des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes - KIPG als in der Haushaltssatzung festgesetzt und genehmigt gelten.
- Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main Kredite von insgesamt 43.857.900 € aufnimmt. Die Kredite werden auf die Kreditermächtigung des jeweiligen Abrufjahres angerechnet. Es dient zur Kenntnis, dass von diesem Betrag 10.964.475 € (25%) von der Stadt Frankfurt am Main über einen Zeitraum von 30 Jahren getilgt werden. Die verbleibende Kreditsumme von 32.893.425 € (75%) wird gemäß § 14 Abs. 3 des KIPG vom Land Hessen getilgt.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass der Darlehenszinssatz von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) für jede Darlehenstranche jeweils bei Abruf für die Dauer von zehn Jahren verbindlich festgelegt wird, das Land Hessen für die ersten zehn Jahre die Zinsen trägt und den öffentlichen Schulträgern vom elften bis zum zwanzigsten Jahr eine Zinsdiensthilfe in Höhe von einem Prozentpunkt gewährt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die gemäß Ziffer 8 der "Förderrichtlinie zur Umsetzung des zweiten Teils des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes vom 29.09.2017" erforderlichen Darlehensrahmenverträge abgeschlossen hat. Begründung: A. Zielsetzung Das Investitionsprogramm des Landes, welches das Kommunalinvestitionsförderprogramm des Bundes aufgreift und ergänzt, ist darauf ausgerichtet, die Investitionstätigkeit insbesondere der finanzschwachen Kommunen langfristig und nachhaltig zu fördern und diese bei den notwendigen investiven Weichenstellungen für die Zukunft zu unterstützen. Mit dem am 29.09.2017 beschlossenen zweiten Teil des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes soll schwerpunktmäßig eine Stärkung der Investitionstätigkeit im Bereich der Bildungsinfrastruktur gefördert werden (Kommunalinvestitionsprogramm II - "KIP macht Schule") Das für die Stadt Frankfurt am Main vorgesehene Fördervolumen belief sich zunächst auf 26.399.629 € aus dem Landesprogramm. Es wurde sowohl aus der
- Tranche als auch aus der
- Tranche des Sonderkontingentes nach § 1 Abs. 3 S. 1 KIPG, das das Kontingent für Kommunale Infrastruktur erhöht, auf nun 43.857.900 € aufgestockt. Die Stadt Frankfurt am Main erhält keine Leistungen aus dem Kommunalinvestitionsförderprogramm des Bundes. Förderfähig im Rahmen des Landesprogramms sind Investitionsmaßnahmen im Schulbereich. Hierzu zählen neben der Sanierung (auch in energetischer Sicht), dem Umbau, der Erweiterung und dem Neubau von Gebäuden auch Ausstattungsinvestitionen sowie die Anbindung an die Breitbandversorgung und deren Verbesserung. Zudem können notwendige bauliche Maßnahmen für Ganztagsangebote an Schulen sowie Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern gefördert werden, wenn sie der jeweiligen Schule zugeordnet werden können. Maßnahmen im Landesprogramm müssen nach dem
- Juni 2017 begonnen (Maßnahmenbeginn = Abschluss eines der Umsetzung dienenden rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages sowie der Beginn von Eigenarbeiten), bis zum
- Dezember 2022 vollständig abgenommen (Maßnahmenende = Abnahme aller Leistungen) und bis zum
- Juni 2023 vollständig abgerechnet sein. B. Lösung Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt das Kommunalinvestitionsprogramm II des Landes und setzt die hierfür vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens um. Wie bereits für den ersten Teil des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes gilt auch hier, dass eine Umsetzung der angemeldeten Maßnahmen im Rahmen der üblichen Haushaltsregularien vorgesehen ist, es werden daher keine abweichenden Verfahrens- und Beschlussregelungen getroffen; die Maßnahmen sind bereits in den Planungen berücksichtigt. Für die Ersatzschulen wird im Entwurf des Haushalts 2019 ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2,20 Mio. € (PG 20.01, Projekt 5.008647) veranschlagt. C. Alternativen Verzicht auf die Inanspruchnahme der Förderung. D. Finanzielle Auswirkungen Bei den finanziellen Auswirkungen ist zu differenzieren zwischen den Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushalts und den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Die Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramms führt im Finanzhaushalt zu Auszahlungen für Investitionen in Höhe von rd. 43.858 T€; die Mittel sind bereits in den Planungen berücksichtigt. Soweit Maßnahmen gemäß den städtischen Vorschriften nicht aktivierungsfähig sein sollten, werden diese direkt als Aufwand im Ergebnishaushalt gebucht. Für die Finanzierung im Rahmen des Landesprogramms nimmt die Stadt Darlehen über das gesamte Fördervolumen auf. Bei voller Ausschöpfung des städtischen Kontingents ergibt sich eine Kreditaufnahme von rd. 43.858 T€. Die Tilgung erfolgt zu 75 % durch das Land Hessen und zu 25 % durch die Stadt Frankfurt am Main. In zukünftigen Ergebnishaushalten erfolgt eine Ergebnisbelastung aufgrund der planmäßigen Abschreibung der neu geschaffenen Vermögensgegenstände. Wenn die Aktivierungsfähigkeit nicht gegeben sein sollte, erfolgt eine unmittelbare Buchung als Aufwand bereits im Jahr der Buchung. Die Zinsaufwendungen sind derzeit noch nicht konkret quantifizierbar, da der Darlehenszinssatz von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI Bank) für jede Darlehenstranche erst bei Abruf für die Dauer von zehn Jahren verbindlich festgelegt wird. Die Zinsaufwendungen werden für die ersten zehn Jahre vom Land übernommen, ab dem elften Jahr trägt die Kommune die Zinsen. Das Land gewährt den Schulträgern jedoch vom elften bis zum zwanzigsten Jahr der Darlehenslaufzeit eine Zinsdiensthilfe von einem Prozentpunkt (bei einem tatsächlichen Zinssatz von weniger als einem Prozent ist die Zinsdiensthilfe auf diesen Zinssatz begrenzt). Somit wird der Ergebnishaushalt erst ab dem
- Jahr mit Zinsaufwendungen belastet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Dezember 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.01.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; AfD (= Enthaltung)