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Kommunalinvestitionsprogramm des Landes (KIP) hier: Kreditaufnahme zur Inanspruchnahme der Fördermittel

Vorlagentyp: M
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 15.08.2016, M 154

Betreff: Kommunalinvestitionsprogramm des Landes (KIP) hier: Kreditaufnahme zur Inanspruchnahme der Fördermittel

  1. Es dient zur Kenntnis, dass das Gesetz zur Stärkung der Investitionstätigkeit von Kommunen und Krankenhausträgern durch ein Kommunalinvestitionsprogramm (Kommunalinvestitionsprogrammgesetz - KIPG) am 25.11.2015 vom Hessischen Landtag beschlossen wurde. Die Stadt Frankfurt am Main kann gemäß § 1 Abs. 2 und 3 KIPG Darlehen für ein zu belegendes Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 27.562 T€ abrufen. Eine Förderung nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) des Bundes wird der Stadt Frankfurt am Main nicht zuteil.
  2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass folgende Maßnahmen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) angemeldet wurden: vorgesehene Förderung Abriss und Neubau Kinderzentrum In der Römerstadt (EB 48) 3.950 T€ Abriss und Neubau Kinderzentrum Bernadottestraße (EB 48) 3.950 T€ Kinder- und Familienzentrum Griesheim (PG 20.03; 5.006056) 662 T€ Neubau Berkersheimer Schule (PG 20.01; 5.006043) 15.000 T€ Erweiterung des Jüdischen Museums (PG 21.26; 5.002856) 4.000 T€
  3. Falls Maßnahmen aufgrund der Antragsprüfung durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und das Hessische Ministerium der Finanzen nicht in das Kommunalinvestitionsprogramm aufgenommen werden, wird der Magistrat geeignete Maßnahmen zur Ausschöpfung des Förderkontingents nachmelden.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass die erforderlichen Kreditaufnahmen gemäß § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Investitionstätigkeit von Kommunen und Krankenhausträgern durch ein Kommunalinvestitionsprogramm (Kommunalinvestitionsprogrammgesetz - KIPG) als in der Haushaltssatzung festgesetzt und genehmigt gelten.
  5. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main Kredite von insgesamt 27.562 T€ aufnimmt. Von diesem Betrag müssen 5.512 T€ (20 %) von der Stadt Frankfurt am Main über einen Zeitraum von 30 Jahren getilgt werden. Die verbleibende Kreditsumme von 22.050 T€ (80 %) wird gemäß § 2 Abs. 3 des KIPG vom Land Hessen getilgt. Die Kredite werden auf die Kreditermächtigung des jeweiligen Abrufjahres angerechnet.
  6. Der Darlehenszinssatz wird von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Vorhaben bezogen jeweils bei Abruf für die Dauer von zehn Jahren verbindlich festgelegt. Für die ersten zehn Jahre trägt das Land Hessen die Zinsen.
  7. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die gemäß Ziffer 8 der "Förderrichtlinie zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes vom 25.11.2015" erforderlichen Darlehensrahmenverträge abgeschlossen hat. Begründung: A. Zielsetzung Das Investitionsprogramm des Landes, welches das Kommunalinvestitionsförderprogramm des Bundes aufgreift und ergänzt, ist darauf ausgerichtet, die Investitionstätigkeit insbesondere der finanzschwachen Kommunen langfristig und nachhaltig zu fördern und diese bei den notwendigen investiven Weichenstellungen für die Zukunft zu unterstützen. Das für die Stadt Frankfurt am Main vorgesehene Fördervolumen beläuft sich, inklusive der Anteile aus den Sonderkontingenten für Städte, in denen ein Standort der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung betrieben werden, auf insgesamt 27.562 T€. Die Stadt Frankfurt am Main erhält keine Leistungen aus dem Kommunalinvestitionsförderprogramm des Bundes. Förderfähig sind kommunale und kommunalersetzende Neubau-, Anbau-, Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- sowie Ausstattungsinvestitionen in • Ganztagsschulen (Ausbau der Ganztagsangebote im Sinne des Programms "Pakt für den Nachmittag"; der Fördertatbestand steht allen Kommunen zur Verfügung), • sonstige Bildungsinfrastruktur (Auffangtatbestand), • Verbesserung der Mobilität (insbesondere Instandhaltung und Sanierung von Straßen und Fußgängerwegen, Neuerrichtung, Instandhaltung und Sanierung von Radwegen, Verbesse- rungen im öffentlichen Personennahverkehr, Elektromobilität, Herstellung der Barrierefreiheit), • Breitbandausbau in der Informationstechnologie, • sonstige kommunale Infrastrukturinvestitionen (Auffangtatbestand). Maßnahmen im Landesprogramm müssen nach dem
  8. Juni 2015 begonnen (Maßnahmenbeginn = Abschluss eines der Umsetzung dienenden rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages sowie der Beginn von Eigenarbeiten), bis zum
  9. Dezember 2020 vollständig abgenommen (Maßnahmenende = Abnahme aller Leistungen) und bis zum
  10. Juni 2021 vollständig abgerechnet sein. B. Lösung Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt das Kommunalinvestitionsprogramm des Landes und setzt die hierfür vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens um. Anders als beim Konjunkturprogramm aus dem Jahr 2009 ist eine Umsetzung der hier vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen der üblichen Haushaltsregularien vorgesehen, es werden daher keine abweichenden Verfahrens- und Beschlussregelungen getroffen; die Maßnahmen sind bereits in den Planungen berücksichtigt. C. Alternativen Verzicht auf die Inanspruchnahme der Förderung. D. Finanzielle Auswirkungen Bei den finanziellen Auswirkungen ist zu differenzieren zwischen den Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushalts und den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Die Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramms führt im Finanzhaushalt zu Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 27.562 T€; die Mittel sind bereits in den Planungen berücksichtigt. Soweit Maßnahmen gemäß den städtischen Vorschriften nicht aktivierungsfähig sein sollten, werden diese direkt als Aufwand im Ergebnishaushalt gebucht. Für die Finanzierung im Rahmen des Landesprogramms nimmt die Stadt ein Darlehen über das gesamte Fördervolumen auf. Bei voller Ausschöpfung des städtischen Kontingents ergibt sich eine Kreditaufnahme von 27.562 T€. Die Tilgung erfolgt zu 80 % durch das Land Hessen und zu 20 % durch die Stadt Frankfurt am Main. In zukünftigen Ergebnishaushalten erfolgt eine Ergebnisbelastung aufgrund der planmäßigen Abschreibung der neu geschaffenen Vermögensgegenstände. Wenn die Aktivierungsfähigkeit nicht gegeben sein sollte, erfolgt eine unmittelbare Buchung als Aufwand bereits im Jahr der Buchung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. August 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.09.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 1
Sitzung 4 · 30.08.2016
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 154 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 4 · 30.08.2016
TO I, TOP 60
Angenommen
Der Vorlage M 154 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 4 · 30.08.2016
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 154 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 4 · 01.09.2016
TO I, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 154 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 4 · 13.09.2016
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 6 · 15.09.2016
TO II, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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