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Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 22.12.2014, M 239

Betreff: Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Auf Vorschlag der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrich-Ebert-Anlage 35-37 60327 Frankfurt am Main mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 beauftragt. A. Zielsetzung Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss 2014 ist gemäß 27 Absatz 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Gemäß § 5 des EigBGes entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 127/127a Hessische Gemeindeordnung (HGO) über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u. a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen. B. Alternativen Keine C. Lösung Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsübersicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 ist die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrich-Ebert-Anlage 35-37 60327 Frankfurt am Main zu beauftragen. Nach Ziffer B. der Betrauung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (MB 774 vom 08.07.2013) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG. Die Beauftragung soll auch im Folgejahr analog der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 erfolgen. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 29. September 2014 einer Beauftragung zugestimmt. D. Kosten Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG hat einen Festpreis von netto 14.500.-- € incl. Spesen und Auslagen kalkuliert. Somit ergibt sich eine Gesamtsumme von 17.255.-- € inkl. 19 % MwSt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG hat ihr Honorar für die Überkompensationskontrolle auf 3.000.-- € ohne Spesen und Auslagen kalkuliert. Damit ergibt sich eine Gesamtsumme von 3.570.-- € inkl. 19 % MwSt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Dezember 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.01.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 36 · 22.01.2015
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömerNPDREP
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) NPD und REP (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 27.01.2015
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 38 · 29.01.2015
TO II, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömerNPDREP
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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