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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2014 und…

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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2014 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 07.12.2015, M 212

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2014 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2015, § 5555 (M 239)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2014 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2014 am
  2. Juni 2015 erteilt wurde.
  3. Der Jahresabschluss der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt
    • a)Die Bilanzsumme beträgt 9.825.243,49 €
    • b)Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von. - 12.992.549,49€ aus.
    • c)Der Jahresfehlbetrag in Höhe von - 12.992.549,49 € wird bis zur Höhe von - 12.728.000,00 € durch Auflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen.
    • d)Der ungedeckte Jahresfehlbetrag in Höhe von -264.549,49 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  4. Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt.
  5. Das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) wird zur Kenntnis genommen.
  6. Der Bericht 2014 der Betriebskommission einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex wird zur Kenntnis genommen. Im Übrigen hat die Betriebskommission das Ergebnis der Überkompensationskontrolle in der Sitzung der Betriebskommission am 29.09.2015 zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
  7. Januar 2015 (§ 5555) durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG. Die Prüfung wurde im Juni 2015 abgeschlossen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG am
  8. Juni 2015 erteilt. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss, dem Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung Stellung zu nehmen und in der Sitzung am
  9. September 2015 die Beschlussfassung empfohlen. Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2014 zahlte die Stadt Frankfurt am Main eine Einlage in Höhe von 12.728.000,- €, die der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 12.992.549,49 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 264.549,49 € über den von der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellten Mitteln. Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den lfd. Geschäftsbetrieb in Höhe von 12.728.000,00 €, die damit vollständig aufgebraucht ist, zu decken. Der verbleibende Verlust in Höhe von 264.549,49 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Mit dem ungedeckten Fehlbetrag aus dem Jahr 2013 ergibt sich damit ein neuer Verlustvortrag in Höhe von 391.340,43 €. Gemäß A3.3.4 des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sollen Betriebsleitung und Betriebskommission jährlich im Geschäftsbericht oder in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance ihres Unternehmens berichten. Hierzu gehört auch die Erläuterung evtl. Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex. Nach Ziffer B. der Betrauung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (MB 774 vom 08.07.2013) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2014 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG. Demnach übersteigen die Aufwendungen und Erträge aus der Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse die erhaltenen Ausgleichsleistungen. Anlage "Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
  10. Dezember 2014 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014" steht digital nicht zur Verfügung. Anlage _Bericht_der_Betriebskommission (ca. 185 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Dezember 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.01.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 46 · 21.01.2016
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPStv. OchsStv. Dr
Enthaltung:
BFFÖkoLinX-ARLStv. Krebs
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, ÖkoLinX-ARL und Stv. Krebs (= Enthaltung) Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 26.01.2016
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP; BFF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 48 · 28.01.2016
TO II, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPStv. OchsStv. Dr
Enthaltung:
BFFStv. KrebsÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn; BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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