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132. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur der Großstädte 2009" des Hessischen Rechnungshofes - Stellungnahmen des Magistrats zum Prüfbericht des Hessischen Rechnungshofes

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M 239

Betreff: 132. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur der Großstädte 2009" des Hessischen Rechnungshofes - Stellungnahmen des Magistrats zum Prüfbericht des Hessischen Rechnungshofes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.05.2010, § 8211 (M 51)

  1. Die als Begründung beigefügten Stellungnahmen des Magistrats zum Schlussbericht des Hessischen Rechnungshofes und der als Anlage beigefügte Sachstandsbericht über die Umsetzung der Empfehlungen aus der
  2. Vergleichenden Prüfung werden zur Kenntnis genommen.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, die Anmerkungen zur sowie die Umsetzung der Empfehlungen des Prüfberichtes durch die Stadt Frankfurt am Main an den Landesrechnungshof und die Aufsichtsbehörde zu melden. Begründung: Am
  4. April 2010 erhielt der Magistrat den Schlussbericht zur
  5. Vergleichenden Prüfung des Hessischen Landesrechnungshofs. Der Schlussbericht wurde an die Stadtverordnetenversammlung und die Fraktionen am
  6. Mai 2010 ausgehändigt. Bis November 2010 ist an den Rechnungshof zu berichten, inwieweit der Magistrat beabsichtigt, die Empfehlungen des Schlussberichtes umzusetzen. Neben der Feststellung der Rechtmäßigkeit, der Sachgerechtigkeit und der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns der Großstädte wurde bei der
  7. Vergleichenden Prüfung der Schwerpunkt auf die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei der Umstellung der Haushaltsführung auf die Doppik und den nachfolgenden Jahresabschlüssen gesetzt. Die Empfehlungen beziehen sich daher hauptsächlich auf das Jahr 2007 und wurden mit den Jahresabschlüssen 2007 - 2009 bereits weitgehend umgesetzt bzw. werden mit dem Jahresabschluss 2010 abschließend umgesetzt, soweit ihnen gefolgt wird. Die Prüfung der Umstellung auf die Doppik, der Eröffnungsbilanz und der folgenden doppischen Jahresabschlüsse erfolgte sowohl begleitend als auch abschließend bereits durch das Revisionsamt. Unabhängig von den nachstehenden Erläuterungen wird daher auf die Stellungnahmen des Magistrats zu den Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung zur Eröffnungsbilanz und dem Jahresabschluss 2007 verwiesen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010, § 8211 und Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 147). Neben den Anmerkungen, die in Tabellenform in der Anlage dargestellt sind, erfolgen zu den Feststellungen folgende Anmerkungen: Teil 1 - Zusammenfassung Finanzmanagement (Teil 1, Ziffer 1.4, Seite 2) Der Magistrat führt seit Februar 2008 das Derivateportfolio der Stadt sukzessive und unter Wahrung wirtschaftlicher Interessen zurück; seit diesem Zeitpunkt wurde das Derivatevolumen von 278,3 Mio. € um rd. 181,8 Mio. € auf einen aktuellen Stand von rund 96,5 Mio. € reduziert. Wirtschaftliche Betätigung (Teil 1, Ziffer 1.5,
  8. Satz, Seite 2) Aufgrund der Anregung des Landesrechnungshofes erfolgte bereits in 2009 eine Nacherfassung über den
  9. Beteiligungsgrad hinaus. Im Ergebnis wurden von den Beteiligungsgesellschaften daraufhin 58 Beteiligungen gemeldet und in das Anteilsbesitz-Management-Informationssystem (AMI) des Referats Beteiligungen nacherfasst. Dabei wurde jede Gesellschaft nur einmal, d.h. ohne Doppelunterstellungen unter mehrere Muttergesellschaften, gezählt. Im Ergebnis stieg die Anzahl der erfassten Beteiligungen von 211 auf
  10. Teil 2 - Umstellung der Haushaltsführung auf die Doppik Prüfung der Eröffnungsbilanz und Prüferische Durchsicht der nachfolgenden Jahresabschlüsse (Teil 2, Seiten 74 - 75, Seiten 88 - 89) Da sich die Prüfergebnisse des Hessischen Rechnungshofes mit den Prüfergebnissen des Revisionsamtes überschneiden wird hierzu auf die Stellungnahme des Magistrats zur Eröffnungsbilanz verwiesen. Die dort enthaltenen Empfehlungen wurden mit den Jahresabschlüssen 2007 - 2009 umgesetzt (siehe hierzu auch Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 147) bzw. werden mit dem Jahresabschluss 2010 durchgeführt. Zur besseren Übersicht wurde die Umsetzungstabelle zu den Empfehlungen des Landesrechnungshofes zur Eröffnungsbilanz und zu den Jahresabschüssen beigefügt (siehe Anlage Umsetzungstabelle). Teil 4 - Finanzmanagement Liquiditätsplanung und -steuerung (Teil 4, Ziffer 2.3, Seite 9, Empfehlungen) Aktuell wird in der Arbeitsgruppe "Treasury" des Deutschen Städtetages eine Musterdienstanweisung erarbeitet. Sobald diese vorliegt, wird das Kassen- und Steueramt prüfen, inwieweit die dort erarbeiteten Vorschläge für die Stadt Frankfurt am Main übernommen werden können. (Teil 4, Ziffer 2.3, Seite 9, Empfehlungen) Die Stadt Frankfurt am Main hat in 2009 weitere Sondertilgungen in Höhe von insgesamt 47,3 Mio. € aus freier Überschussliquidität geleistet. Hierbei sind keine Vorfälligkeitsentschädigungen angefallen. Geldanlagerisiken (Teil 4, Ziffer 3.3, Seite 16) Hierzu ist anzumerken, dass das aktuelle Fondsprofil u.a. folgende Regelungen beinhaltet: - Begrenzung der Aktienquote auf 35% - zulässig sind nur auf Euro lautende Anlagen - Kreditaufnahmen sind grundsätzlich nicht zulässig; Ausnahme: nur zum valutarischen Spitzenausgleich. (Teil 4, Ziffer 3.3, Seite 19 Empfehlungen) Um Fehltransfers zu vermeiden, wird die Kontoverbindung vor der Transaktion stets per Fax mit 2 Unterschriften bestätigt. In den allermeisten Fällen ist die Kontoverbindung auch bereits beim Kassen- und Steueramt bekannt und im System hinterlegt, so dass Fehltransfers ausgeschlossen werden können. Darlehen (Teil 4, Ziffer 3.6.1, Seite 24, Empfehlungen) Aus Sicht der Stadt werden strukturierte Darlehen, bedingt durch den tatsächlichen Mittelzufluss, generell den Krediten zugeordnet und entsprechend berücksichtigt. Eine Anpassung der "Dienstanweisung für die Neuaufnahme, die Umschuldung und die Prolongation von Krediten (ohne Kassenkredite)" wird geprüft. Derzeit werden keine strukturierten Darlehensgeschäfte abgeschlossen. Der aktuelle Bestand an strukturierten Darlehen hat sich auf rd. 89 Mio. € reduziert. Derivative Finanzinstrumente (Teil 4, Ziffer 3.7, Seite 26) Neben den hier eingangs erwähnten Sicherungs- und Spekulationszwecken werden Derivate von den Marktteilnehmern auch zur Zinsoptimierung eingesetzt. Hier sei auf Seite 34/35 "Zusammenfassung" dahingehend verwiesen, dass Zinsoptimierungsgeschäfte sowohl gemäß Erlass des HMdIuS vom 18.02.2009 als auch gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.06.2000, § 6346, zulässig sind. Hierbei "ist der Finanzmarktlogik geschuldet, dass Finanzgeschäfte mit Optimierungschancen regelmäßig auch ein Finanzrisiko beinhalten". (Teil 4, Ziffer 3.7, Seite 28 - Tabelle unter Stichprobe 2, letzte Spalte) Korrektur der fehlerhaften Darstellung der Zinscouponformel des Swaps: Stadt Frankfurt, variable Verzinsung von 4,73 % p.a. - (1,1 * Spread), wenn Spread >= 0,25%. (Teil 4, Ziffer 3.7, Seite 31) Der in der "Nachbetrachtung" der BDO zitierte bankenübliche Standard-Ergänzungsvertrag "Anhang über die vorzeitige Erfüllung durch Ausgleichszahlung..."regelt die vorzeitige Beendbarkeit eines Swap-Einzelabschlusses zu einem bereits bei Vertragsabschluß festgelegten konkreten Termin (sogen. Break-Clause). Eine solche Vereinbarung ist bei länger laufenden Swap-Abschlüssen üblich und wurde auch von der Stadtkämmerei mit ihren Geschäftspartnern abgeschlossen. Die Ausgleichszahlung richtet sich nach dem Marktwert des Swap-Geschäftes am Beendigungstag. Hingegen regelt dieser Ergänzungsvertrag nicht die jederzeitige Beendbarkeit eines Swap-Geschäfts. Tatsächlich ist die jederzeitige Beendbarkeit zu einem marktüblichen Auflösungspreis gegeben (außer im Fall erheblicher Marktstörungen, dann wäre aber auch die Ermittlung der Ausgleichszahlung unter der o.g. Ergänzungsvereinbarung nicht möglich). Diese Vorgehensweise ist übliche Praxis und wird nicht durch gesonderte Vereinbarungen geregelt. (Teil 4, Ziffer 3.7, Seite 34) Der hier betrachtete Swap wurde im Rahmen der Risikoreduzierung und des sukzessiven Abbaus des Derivateportfolios im April 2010 gegen Zahlung eines Auflösungspreises durch die Stadt in Höhe von rd. 1,1 Mio. € abgetreten. Teil 5 - Wirtschaftliche Betätigung Bürgschaften und Darlehen (Teil 5, Ziffer 5.1, Seite 32 Feststellungen und Empfehlungen) Die Erhebung von Bürgschaftsrisikobeiträgen wird im Einzelfall - auch unter beihilferechtlichen Aspekten - geprüft. Teil 6 - Internes Kontrollsystem und IT-Prozesse IT-Sicherheit (Teil 6, Ziffer 3.1.2.2, Seite 13) Das Kassen- und Steueramt wird der Empfehlung des Prüfberichts folgen und die Erweiterung des bestehenden Betriebshandbuches, gerade im Bereich Notfallkonzept, bei der Bedrohungs- und Risikoanalyse entsprechend erweitern. Notfallvorsorge (Teil 6, Ziffer 3.1.2.4, Seiten 14 und 15) Das Kassen- und Steueramt wird die vorgeschlagene Erweiterung des bestehenden Betriebshandbuches, gerade im Bereich Notfallkonzept, hinsichtlich der Erweiterung um diverse Szenarien vornehmen. Des Weiteren werden kontinuierlich Möglichkeiten gesucht, noch häufiger und differenzierter verschiedene Szenarien eines Ernstfalles zu simulieren. Zahlungsverkehr der Kasse; hier Onlinebanking und "Feststellungen und Empfehlungen" (Teil 6, Ziffer 3.2.1, Seiten 19 und 20) Das Kassen- und Steueramt prüft laufend, durch welche praktikablen technischen Möglichkeiten die Sicherheit vor Manipulation erhöht werden kann. Gewerbesteuer (Teil 6, Ziffer 3.2.3, Seiten 22 und 23) Die im Prüfbericht mehrfach angesprochene "Einführung und Umstellung auf das Veranlagungsverfahren TFA als integrierte Lösung in SAP" ist zwischenzeitlich abgeschlossen und seit dem 01.01.2010 erfolgreich in Betrieb. Anlage 1 (ca. 17 KB) Anlage 2 (ca. 2,7 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. Dezember 2010 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.02.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 50 · 25.01.2011
TO I, TOP 9
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 239 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 50 · 27.01.2011
TO II, TOP 37
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 239 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 52 · 22.02.2011
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFAGREPÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
NPDStv. Holtz
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD und Stv. Holtz (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 51 · 24.02.2011
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFAGREPÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
NPDStv. Holtz
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FAG, REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD und Stv. Holtz (= Enthaltung)

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