Verkauf von ehemaligem Hafenbahngelände zwischen Hanauer Landstraße und Weismüllerstraße sowie zwischen Weismüllerstraße und Schielestraße
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Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 235
Betreff: Verkauf von ehemaligem Hafenbahngelände zwischen Hanauer Landstraße und Weismüllerstraße sowie zwischen Weismüllerstraße und Schielestraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7893 (M 199) Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer:
Samson AG, Weismüllerstraße 3, 60314 Frankfurt a. M. Grundstück: insg. 7.570 m2 ehem. Hafenbahngelände a) Gemarkung Frankfurt Bez. 26, Flur 417, Flurstück 24/5, 2.746 m2 b) Gemarkung Frankfurt Bez. 26, Flur 417, Flurstück 22/4, 2.562 m2 Gemarkung Frankfurt Bez. 26, Flur 419, Flurstück 13/1, 2.262 m2 Kaufpreis: insg. 2.237.200 €
a) 600 €/m2, abzgl. 74.000 € für Altlasten, insgesamt 1.573.600 €
b) 150 €/m2, abzgl. 60.000 € für Altlasten, insgesamt 663.600 €
Besondere Bedingungen:
a) Haftungsausschluss für die Beschaffenheit des Grundstücks b) Sollten in den nächsten 20 Jahren Grundwassersanierungen
bzw. -monitoring bei zukünftigen Bauvorhaben in diesem Bereich
notwendig werden, sind dem Käufer 60% der Kosten
auszugleichen Kosten und Steuern: zu Lasten des Käufers incl. der Vermessungskosten Verrechnung Sondervermögen Hafenbetriebe, Produktgruppe 36.02 Einnahmen des Vermögensplans
Begründung: Die Fa. Samson AG beabsichtigt, zur Sicherung ihres Betriebsstandortes Frankfurt am Main als nördlich und südlich anliegender Nachbar, die ehemalige Hafenbahnfläche zwischen Weismüllerstraße und Hanauer Landstraße (Flur 417, Flurstück 24/5, 2.746 m2) nunmehr in ihr Betriebsgelände zu integrieren, um eine optimale wirtschaftliche Ausnutzung ihres Betriebes auf Dauer zu gewährleisten. Der verhandelte Kaufpreis von 600,- €/m2 wurde fachlich überprüft und ist marktüblich im Sinne der Grundstücksmitteilung der EU-Kommission vom 10.07.1997 (ABl. Nr. C 209, S. 0003-0005). Für festgestellte Altlasten wurden 74 T€ gemäß Bodengutachten im Kaufpreis berücksichtigt. Des Weiteren beabsichtigt die Käuferin den Erwerb des Hafenbahngrundstücks zwischen Weismüller- und Schielestraße (Flur 417, Flst. 22/4 und Flur 419, Flst. 13/1, insg. 4.824 m2) als alternative Erschließungsmöglichkeit für ihr westlich angrenzendes Betriebsgrundstück. Für dieses Grundstück wurde ein Preis von 150 €/m2 ermittelt. Auch dieser Preis ist marktüblich im Sinne der o.g. Grundstücksmitteilung. Für die Entsorgung festgestellter Altlasten in diesem Bereich wurden 60.000 € im Kaufpreis berücksichtigt. Zusätzlich ist vorgesehen, aufgrund der festgestellten Belastungen des Grundwassers, einen Schadenausgleich für die aus Grundwassersanierung bzw. -monitoring evtl. bei zukünftigen Bauvorhaben entstehenden Kosten in Höhe von 60 % für die nächsten 20 Jahre gegenüber dem Käufer zu vereinbaren. Der niedrigere Kaufpreis des südlichen Grundstücks zwischen Weismüller- und Schielestraße berücksichtigt, dass derartige schmal geschnittene Grundstücksflächen in der Regel nur als Arrondierungsflächen für die Nachbarschaft infrage kommen und auch eine entsprechende Nachfrage nicht gegeben war. Auf die anliegenden Lagepläne wird verwiesen. Die Fa. Samson AG hat bereits im Jahr 2010 ehemaliges Hafenbahngelände von den Hafenbetrieben erworben. Die Stadtverordnetenversammlung hatte damals zu diesem Rechtsgeschäft die Verkleinerung der Verkaufsfläche und Aufnahme von Verhandlungen mit der Fa. Interxion Deutschland GmbH beschlossen (25.03.2010, § 7893). Ein Kaufvertrag mit der Fa. Interxion Deutschland GmbH über den Verkauf einer Teilfläche von 1.855 m2 Hafenbahngelände zwischen Weismüller- und Schielestraße konnte jedoch nicht umgesetzt werden. Die Betriebskommission der Hafenbetriebe hatte bereits einen entsprechenden Beschluss über den Verkauf gefasst, der nun aufgehoben wurde. Die Fa. Interxion hatte nach abschließenden Verhandlungen von einem Kauf Abstand genommen. Die Fa. Samson AG hatte bereits zuvor Interesse am Kauf dieser Hafenbahnflächen und hat nach der Absage der Fa. Interxion die Verhandlungen wieder aufgenommen. Die auf dem nördlichen Verkaufsgrundstück (a) bestehenden Mietverträge werden vom Käufer übernommen. Ebenso die auf dem südlichen Verkaufsgrundstück (b) befindlichen Gestattungsverträge. Eine Eigennutzung durch die Hafenbahn und Hafenbahnverkehr findet an den o. g. Liegenschaften nicht mehr statt. Auch für eine zukünftige anderweitige Nutzung durch die Hafenbetriebe ist die Liegenschaft nicht geeignet. Die Veräußerung ist deshalb nach Abwägung aller relevanten Interessen wirtschaftlich erstrebenswert. Die Betriebskommission hat dem Verkauf der Grundstücke in ihrer Sitzung am 27.06.2013 zugestimmt. Anlage _Lageplan_1 (ca. 789 KB) Anlage _Lageplan_2 (ca. 604 KB) Anlage _Lageplan_3 (ca. 609 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Dezember 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.01.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)