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Mehrkostenvorlage für Wohnungsbauprojekte im Haushalt 2022 hier: Freigabe von zusätzlichen Finanzmitteln zur Sicherung des geförderten Wohnungsbaus

Vorlagentyp: M
2 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 31.184.624 € für Wohnungsbauprojekte im Jahr 2022 freizugeben. Dies ist notwendig, um die Umsetzung geförderter Wohnungsbauprojekte zu sichern und die Verfügbarkeit der Mittel zu gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt am Main.

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Beschlussvorschlag

{'item': 1, 'text': 'Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wurde, nach fachlicher Prüfung Mittel für Wohnungsbaufördermaßnahmen in Form von Darlehen und Zuschüssen nach den folgenden Förderrichtlinien zu bewilligen: - Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1 - Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2'}

{'item': 2, 'text': 'Es dient zur Kenntnis, dass a) Mittel für die Wohnungsbauförderung der Produktgruppe 13.1 auf folgenden Projekten im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung stehen: 5.001027 Mitfinanz. v. Wobauvorhaben aus Sozialbindung 500 T € 5.001232 Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen 47.000 T € 5.002454 Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse - 1.000 T € 5.003613 Förderprogramm zur energetischen Sanierung und 950 T € 5.006008 Förderprogramm studentisches Wohnen 2.000 T € b) im Ergebnishaushalt konsumtive Mittel für Mietzuschüsse in Höhe von 2.050 T€ zur Verfügung stehen. c) dem Stadtplanungsamt bewilligungsreife Projekte vorliegen. In noch auszustellenden Förderbescheiden kann in verschiedenen Projekten der Bau von 193 Wohnungen im Förderweg 1 mit einer Fördersumme von 19.954.220 € und 123 Wohnungen im Förderweg 2 mit einer Fördersumme von 11.230.404 € beschieden werden. Der noch ausstehende Gesamtinvestitionsbedarf beträgt somit 31.184.624 €.'}

{'item': 3, 'text': 'Es dient zur Kenntnis, dass zur Deckung des Bedarfes gemäß Ziffer II. im Budget des Dezernat III folgende Restmittel aus den Ausgabeansätzen der Haushalts 2022 zur Deckung zur Verfügung stehen (Stand: 16.11.2022): 5.001232 Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen - 5.821.314,05 € 5.002454 Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse - 800.000,00 € 5.003613 Förderprogramm zur energetischen Sanierung 400.000,00 € 5.006008 Förderprogramm studentisches Wohnen 1.846.627,00 € 5.002779 Erwerb von Belegrechten 2.300.000,00 € 5.005993 Paradieshof 2.035.272,63 € 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt - SammelV 8.500.000,00 € Summe der Mittel in den Produktbereichen 13 und 17 21.703.213,68 €'}

{'item': 4, 'text': 'Es dient zur Kenntnis, dass zur Deckung des Bedarfes gemäß Ziffer II. im Budget des Dezernat XII folgende Mittel aus den Ausgabeansätzen der Haushalts 2022 zur Deckung zur Verfügung stehen (Stand: 16.11.2022): 5.001048 Baugebiet Am Eschbachtal 886.406,00 € 5.001058 Erschließungspauschale für Maßnahme bis 1 Mio. € 700.000,00 € 5.002474 Erschließungsmaßnahme Peter-Behrens-Straße 1.784.361,00 € 5.010152 Nördliche Hospitalstraße - Klinikum Höchst (Planungsmittel) 630.000,00 € 5.001109 Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges 4.940.944,32 € 102 / Berkersheimer Weg (4gl. S-Bahnausbau Bad Vilbel) 5.001255 Ortsumgehung Bonames 539.699,00 € Summe der Mittel im Produktbereich 16 9.481.410,32 €'}

{'item': 5, 'text': 'Die zusätzlichen erforderlichen Mittel für Wohnungsbaudarlehen und -zuschüsse mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 31.184.624 € für das Jahr 2022 werden bewilligt und freigegeben.'}

{'item': 6, 'text': 'Bis zur Summe von 21.703.213,68 € erfolgt die Deckung durch das bestehende Budget des Dezernat III gemäß Ziffer III. Die mit dem Haushalt 2022 beschlossene Budgetierungsregelung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1832 zum Programm Schöneres Frankfurt), wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projekts Schöneres Frankfurt besteht, wird einmalig in Höhe von 8,5 Mio. € aus dem Planjahr 2022, Investitionsprogramm 2022-2025, für die teilweise Deckung des Finanzbedarfs der Wohnungsbauförderung aufgehoben. In Höhe von 9.481.410,32 € erfolgt die Deckung durch das bestehende Budget des Dezernat XII gemäß Ziffer IV.'}

{'item': 7, 'text': 'Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 1.098 T€ sichergestellt ist.'}

Begründung

A) Zielsetzung

Gemäß Punkt 2.2 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt 2022 ist für die Umsetzung im Investitionsprogramm veranschlagter Maßnahmen (z.B. Bauprojekte, Investitionszuschüsse) grundsätzlich eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich.

Darüber hinaus können nun weitere Wohnungsbauprojekte bis zum Ende des Jahres 2022 bewilligt werden.

Die damit verbundenen Haushaltsmittel sind für 2022 nicht in voller Höhe vorhanden. Die Situation war in dieser nun vorliegenden Größenordnung nicht absehbar. Unter anderem waren die Abstimmungen zwischen dem Land und den teils privaten Projektentwicklern umfangreich und haben sehr viel Zeit in Anspruch genommen. Dadurch konnten auch seitens der Stadt Frankfurt am Main die Bewilligungen nicht vollzogen werden. Der Baubeginn ist bei allen Projekten erfolgt.

Auch diese Tatsache macht es unumgänglich die Vorhaben noch in diesem Jahr zu bewilligen. Im Rahmen der Schaffung von bezahlbarem Mietwohnungsneubau sind diese Projekte als ein großer Erfolg zu betrachten.

Die entsprechende Verfügbarkeit der Wohnungsbaufördermittel ist zwingend notwendig, um den Baulandbeschluss (M 220 vom 20.12.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5590 vom 07.05.2020) umzusetzen. Die Investoren benötigen diesbezüglich eine Sicherheit, dass auch die finanziellen Mittel, die mit der Forderung nach Umsetzung des geförderten Wohnungsbaus besteht, gesichert sind. Nur so kann eine optimale Umsetzung der Förderprogramme und eine reibungslose Abwicklung der geförderten Wohnungsbauprojekte gewährleistet werden.

Es muss in diesem Zusammenhang gewährleistet sein, dass für Wohnungsbauprojekte, für die Förderzusagen des Landes gemacht werden auch seitens der Stadt Frankfurt am Main die Mittel zur Verfügung stehen.

Im Bereich der sozialen Wohnraumförderung, "Förderweg 1", handelt es sich um eine zwingend vorgeschriebene Komplementärfinanzierung zu den Landesmitteln.

Der tatsächliche Mittelabfluss erfolgt regelmäßig in späteren Jahren, absehbar nicht vor 2024/25. Die Mittel müssen aufgrund des § 100 Abs. 1 HGO i.V.m. § 102 Abs. 5 HGO jedoch bereits bei Bewilligung zur Verfügung stehen.

Aufgrund der vorliegenden bescheidungsreifen Anträge besteht im laufenden Haushaltsjahr im Bereich der Wohnungsbauförderung ein weiterer Mittelbedarf in Höhe von insgesamt veranschlagten 31.184.624 €.

Mit der Freigabe der zusätzlichen Wohnungsbaufördermittel wird die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung gewahrt. Das Planungsdezernat bleibt damit ein verlässlicher Partner der privaten Projektentwicklung und der großen Wohnungsbaugesellschaften.

B) Alternativen

Keine

C) Lösung

Freigabe der Mittel gem. Ziffer II. für eine erfolgreiche Programmumsetzung und die Erreichung der Projektziele ist es notwendig, die geförderten Projekte zügig abzuwickeln, um auch weiterhin ohne Genehmigungsvorbehalt verbindliche Förderzusagen erteilen zu können. Durch die Freigabe des gesamten Mehrkostenansatzes wird eine zielgerichtete, effiziente und reibungslose Umsetzung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Förderrichtlinien ermöglicht. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften werden beachtet.

D) Kosten

  1. Mehrinvestitionsbedarf

Mehrinvestitionsbedarf Amt 61, PG 13.1 bei Projekt 5.001232 in Höhe von 31.184.624,- €

davon Deckung durch Auflistung gemäß Ziffer III. in Höhe von 21.703.213,68 €

+

Deckung aus Dezernat XII in Höhe von 9.481.410,32 €.

2. Finanzbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

2024 in Höhe von 15.592.312,-€

2025 in Höhe von 15.592.312,-€ Die Ansätze stellen eine Prognose dar. Es wird von einem vollständigen Mittelabruf innerhalb von 3 Jahren ausgegangen.

3. Folgeinvestitionen

- keine -

4. Jahresfolgekosten

a) Personelle Ausgaben

- keine -

b) Sachkosten

- keine -

c) Abschreibung

22.570.291,- € / 25 Jahre | 902.811,64 €

Eine Abschreibung erfolgt nur auf die investiven aktivierungsfähigen Zuschüsse und Zuweisungen. Weitere konsumtiven Zuschüsse (Zuschuss zum Mietertrag insgesamt 8.614.333 €) sind geplant.

d) Kapitalkosten

  1. Kalkulatorische Verzinsung

1,25 % / 2 x 31.184.624,- € = 194.903,90 €

*) Zinssatz gem. HH -Rundmail 2022 vom 12.01.2022

Jahresfolgekosten insgesamt (Summe/25 Jahre):1.097.715,54 €
Jahresfolgekosten gerundet:1.098.000 €

5. Jahreserträge

- keine -

6. Leistungen Dritter

- keine -

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen

- keine -

8. Sonstiges

- keine -

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Dezember 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ältestenausschusses
Sitzung 16 · 15.12.2022
TO I, TOP 17
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 227 auf die Tagesordnung II der 18. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
zu b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Sonstige:
AfD (kein Votum)BFF-BIG (kein Votum)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION; AfD und BFF-BIG (= kein Votum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Protokollerklärung: "Die AfD-Fraktion gibt zu den Vorlagen M 226 und M 227 kein Votum ab, da durch die zu kurzfristige Einbringung durch den Magistrat keine adäquate inhaltliche Befassung mit den Vorlagen möglich war."

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 15.12.2022
TO II, TOP 70
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 227 auf die Tagesordnung II der 18. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
zu b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Sonstige:
AfD (kein Votum)BFF-BIG (kein Votum)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION; AfD und BFF-BIG (= kein Votum)

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