Eigenbetrieb Kita Frankfurt Beschlussfassung über die geplante Ausgleichsleistung für das Wirtschaftsjahr 2023
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die geplante Ausgleichsleistung für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2023 zu beschließen. Dies ist notwendig, um die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Bereich der Kinderbetreuung zu erfüllen und einen angemessenen Gewinnzuschlag zu berücksichtigen. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung wird erwartet.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass der Eigenbetrieb Kita Frankfurt mit Magistrats-Beschluss vom 13.01.2014 auf der Grundlage des Beschlusses der EU-Kommission vom 20.12.2011 mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Bereich der Kinderbetreuung (Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab 8 Wochen bis 10 bzw. 12 Jahren in Kindertageseinrichtungen) betraut wurde.
- Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die mit dem Wirtschaftsplan 2023 vom Eigenbetrieb Kita Frankfurt geplante Ausgleichsleistung unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags zu beschließen.
- Die auf Basis des vom Eigenbetrieb Kita Frankfurt aufgestellten Wirtschaftsplans zulässige Ausgleichsleistung (geplante Ausgleichsleistung) für das Wirtschaftsjahr 2023 beträgt unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags 202.222.672 Euro vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Finanzmittel im städtischen Haushalt.
- Es dient zur Kenntnis, dass
gemäß den beihilferechtlichen Regelungen der Beschluss über die geplante Ausgleichsleistung 2023 von Kita Frankfurt vor Beginn des betreffenden Kalenderjahres gefasst werden muss.
der vom Eigenbetrieb Kita Frankfurt aufgestellte Wirtschaftsplan 2023 einen Jahresverlust von 191.726.800 Euro ausweist.
nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsplanaufstellung 2023 im städtischen Haushalt nur eine Einlage in die Kapitalrücklage von 139.427.000 Euro vorgesehen ist.
dadurch ein nicht gedeckter Fehlbetrag von 52.299.800 Euro entstehen würde.
- Der Eigenbetrieb Kita Frankfurt wird einen auf die in der städtischen Finanzplanung enthaltenen Einzahlungen in die Kapitalrücklage reduzierten Wirtschaftsplan 2023 einschließlich der darauf basierenden, endgültigen Festlegung der zulässigen Ausgleichsleistung erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.
Begründung
Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß dem Betrauungsakt ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden.
Die Betriebskommission hat in der Sitzung am 01.11.2022 der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan 2023
| mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2023 von | 191.726.800 € |
| mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2023 von | 205.116.300 € |
| mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2023 von | 10.000.000 € |
| mit einer geplanten Ausgleichsleistung für 2023 von | 202.222.672 € |
| unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags |
zu beschließen.
Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß C.5. der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt vom 13.01.2014 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist.
Es dient zur Kenntnis, dass beabsichtigt ist, angesichts der aktuellen Haushaltssituation zum Zeitpunkt der Verabschiedung des HH 2023 den Wirtschaftsplan bei Bedarf entsprechend anzupassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Dezember 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION; AfD und BFF-BIG (= kein Votum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Protokollerklärung: "Die AfD-Fraktion gibt zu den Vorlagen M 226 und M 227 kein Votum ab, da durch die zu kurzfristige Einbringung durch den Magistrat keine adäquate inhaltliche Befassung mit den Vorlagen möglich war."
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION; AfD und BFF-BIG (= kein Votum)