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Peterskirchhof - Grunderneuerung Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 22.11.2013, M 226

Betreff: Peterskirchhof - Grunderneuerung Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2008, § 4644 (M 110)

I. Der vorliegenden Entwurfsplanung zur Grunderneuerung des Peterskirchhofs wird zugestimmt.

II. Es dient zu Kenntnis, dass die Gesamtkosten für die Maßnahme rund 1.234.400 € betragen.

III. Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2012-2015, Produktbereich 22 - Umwelt, Produktgruppe 22.09 - Grün- und Freiflächen unter der Projektdefinition 5.001389 dargestellt.

Die Maßnahme war bereits im Investitionsprogramm 2010-2013 enthalten. Die Mittel wurden per Sollveränderung aus der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Programm "Schöneres Frankfurt" zur Verfügung gestellt.

Die im Investitionsprogramm 2012-2015 eingestellten Mittel in Höhe von 1.234.400 € werden freigegeben.

IV. Es dient zur Kenntnis, dass eine Robinie, Stammumfang 2,05 m, mangels Standsicherheit gefällt werden muss. Ein Ersatzbaum wird in unmittelbarer Nähe gepflanzt.

V. Die jährlichen Folgekosten werden sich auf 138.000,00 € belaufen.

Produktbereich 22.09 - Grün- und Freiflächen

Kapitalkosten

135.000,00 €

Zusätzliche Sachkosten

Kosten für Schließdienste

3.000,00 €

Die Deckung der vorgenannten Folgekosten ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets sicherzustellen.

Auswirkungen auf den Stellenplan ergeben sich nicht.

Begründung:

A. Zielsetzung

Der Peterskirchhof ist der älteste erhaltene, christliche Friedhof in Frankfurt. Der unter Denkmalschutz stehende Peterskirchhof befindet sich in der Frankfurter Innenstadt.1828 wurde die Belegung aufgegeben, Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der Peterskirchhof zum öffentlichen Park umgewidmet.

Im Jahr 1999 wurde im Rahmen eines Workshops "Öffentlicher Raum in Frankfurt" die Umgestaltung und Neustrukturierung des Peterskirchhofes durch das Stadtplanungsamt planerisch begonnen. Im Jahr 2002 wurde das Projekt dem Programm "Schöneres Frankfurt" zugeordnet. Die Grundlagen für die Vorplanung zur Grunderneuerung des Peterskirchhofes wurden erarbeitet.

Von 2004 bis 2007 wurde die Peterskirche zur Jugend-Kultur-Kirche Sankt Peter umgebaut.

Im Jahr 2007 wurde die Einfriedung am östlichen Teil der Nordmauer erneuert. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, den Peterskirchhof mit zwei Toren am südlichen Zugang Stephanstrasse und einem Tor am nördlichen Zugang Bleichstraße nachts oder bei Großveranstaltungen in der Innenstadt abzuschließen.

In den vergangenen Jahren wurde der Peterskirchhof durch kleinere Einzelmaßnahmen aufgewertet. Die vorhandene dichte Bepflanzung, die zu einer unübersichtlichen Parksituation führte, wurde verringert. Einzelne Epitaphien wurden saniert. Im Bereich der westlichen Südmauer wurde eine Stufenanlage durch die Auszubildenden des Grünflächenamtes errichtet. In den Jahren 2010 bis 2011 wurde die Nordmauer saniert, da die Standfestigkeit der Mauer nicht mehr gegeben war. Dazu mussten zunächst die dort vorhandenen Epitaphien entfernt werden. Sie lagern derzeit ein und sollen zu einem späteren Zeitpunkt wieder angebracht werden. Weiterhin wurde die Treppenanlage komplett saniert und an der Nordmauer im Westen eine Absturzsicherung angebracht.

Die vorliegende Planung hat das Ziel den ehemaligen Friedhof als grüne Oase in der Stadt erlebbar zu machen. Hierfür ist eine Grunderneuerung der Freiflächen erforderlich.

B. Alternativen

Alternativen zur vorliegenden Planung sind nicht vorhanden.

C. Lösung

Die geplante Grunderneuerung nimmt Rücksicht auf die vorhandenen Strukturen des Peterkirchhofes. Die Wegebeziehungen bleiben erhalten und der Grünflächenanteil wird nicht maßgeblich verringert.

Geplant ist die Betonung der Hauptwegachse von der Stephanstraße zur Bleichstraße durch einen befestigten Wegebelag sowie die Erneuerung der wassergebundenen Wege. Der Wegeverlauf wird teilweise korrigiert und nimmt vorhandene Strukturen auf. So soll beispielsweise der Hauptweg parallel zur Kirche verlaufen.

Die Idee die Hauptwegeachse mit einem Wegebelag aus großformatigen Betonplatten auszubilden, wurde aufgrund der schwierigen Unterhaltung beim Austausch der Platten aufgegeben. Stattdessen soll der Weg mit Basaltpflaster ausgebildet werden. Die ursprüngliche Planung wird dahingehend überarbeitet.

Da das Kirchenpodest aus statischen Gründen nicht befahren werden kann, wurden bereits seitlich der Kirche Aufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge gebaut.

Der von 3 Seiten von Mauern umschlossene Friedhof wurde nach dem 2. Weltkrieg mit Abraummaterialien aufgefüllt. Seit diesem Zeitpunkt leiden sämtliche Mauern unter Nässe im Bereich des Mauerfußes. Es ist vorgesehen, das Niveau des Friedhofes im Bereich der Mauern etwa 30 - 75 cm abzusenken.

Im Zuge der Neugestaltung werden die Mauersockel freigelegt und ein Dränagestreifen aus Basaltschotter hergestellt. Die Schotterschicht soll Staunässe im Bereich der Sockel verhindern bzw. ein schnelleres Abtrocknen nach Regenereignissen ermöglichen.

Durch die Möglichkeit näher an die Mauern heranzutreten, können die an der Mauer angebrachten Grabmale besser wahrgenommen werden. Schilder an ausgewählten Grabmalen sollen die Besucher/-innen zukünftig informieren.

Der nordwestliche Teil des Friedhofes, der sogenannte Grabmalgarten bleibt offen und wird auf Beschluss des Ortsbeirates nicht abgeschlossen.

Die südliche Mauer zur Stephansstraße hin soll auf der Außenseite und auf der Innenseite freigelegt werden, um auch den hier vorhandenen Grabmalsockel sichtbar zu machen.

Im ersten Schritt wurde bereits vor einigen Jahren der Fuß der Mauer durch die Auszubildenden des Grünflächenamtes im südwestlichen Mauerabschnitt freigelegt. Es wurde hier eine Treppenanlage von 3 Stufen eingebaut. Die Freilegung soll auf beiden Seiten der Mauer (mit Ausnahme des Bereiches der Kindertagesstätte) fortgesetzt werden. Dazu sind 2 (Innenseite) bis 3 Stufen (Außenseite) und etwa 5 Stufen im Bereich der Kreuzigungsgruppe vorgesehen.

Die Kreuzigungsgruppe bleibt an ihrem Standort stehen. Der gesamte Bereich wird durch eine Neuordnung der Wege-, Rasen- und Pflanzflächen aufgewertet. Die vorhandene Robinie (Nr. 43, siehe Entwurf), muss mangels Standsicherheit gefällt werden. Als Ersatz wird innerhalb des Vorbereiches ein Baum gepflanzt.

Im Norden mündet der Hauptweg auf eine wassergebundene Platzfläche vor der mittlerweile sanierten halbrunden Treppenanlage. Die nördliche Mauer trägt ebenfalls noch Epitaphien und wird - wie vorher beschrieben - freigelegt.

Die Außenfläche der nordöstlich angrenzenden Kindertagesstätte befindet sich bis zur Ecke des Kita-Gebäudes auf Flächen des Grünflächenamtes. Mit Kita Frankfurt, dem Träger der Kindertagesstätte, wurde vereinbart, dass die Hälfte der Fläche des Grünflächenamtes dem Peterskirchhof zugeschlagen wird.

So wird der öffentliche Zugang zu den dort vorhandenen Grabmälern ermöglicht. Die Abgrenzung der Außenfläche der Kita wird geändert.

Die wieder in den Friedhof integrierte Fläche wird mit Rasenpflaster (Natursteinpflaster mit Rasenfuge) ausgestattet. Über diese Fläche erfolgt auch die Andienung der Kindertagesstätte mit Fahrzeugen des Grünflächenamtes. Der von Kita angebrachte Sichtschutz soll durch eine blickdichte Gabionenmauer ersetzt werden.

Die vorhandene Beleuchtung entlang des Hauptweges wird durch eine neue, attraktivere und kostengünstigere Beleuchtung ersetzt.

Das am südöstlichen Sockel der Peterskirche vorhandene Aids-Memorial wird mit Rasenpflaster (Natursteinpflaster mit Rasenfuge) gestaltet. Der vorhandene Pflasterstreifen bleibt erhalten.

Der Außenbereich der Kindertagesstätte im Südwesten genießt Bestandsschutz.

Die Rasenfläche soll in besonders beanspruchten Teilen mittels einer Beregnungsanlage bewässert werden.

Notwendig wird in jedem Fall eine Kampfmittelsondierung. Die Kampfmittelsondierung kann nur baubegleitend durchgeführt werden, da durch die Auffüllungen nach dem 2. Weltkrieg sehr viel Abraummaterial eingebracht wurde, in dem auch Metallreste vermutet werden. Außerdem wurden die Bestattungen z.T. in Zinksärgen vorgenommen, so dass die Einschätzung, ob es sich um Metall oder um Bomben-Blindgänger handelt, entsprechend schwierig sein wird.

Die Gestaltung und insbesondere die Materialverwendung erfolgt unter intensiver Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege.

Für den Hauptweg ist Natursteinpflaster aus Basalt vorgesehen. Die Stufen und die Stützmauern sind ebenfalls aus Beton mit Basaltvorsatz.

Die Gabionenmauer entlang des Kita wird mit einer Kalksteinschüttung ausgebildet.

Die Wegeflächen und Bereiche vor den Treppenaufgängen werden in wassergebundener Wegedecke mit einer Einfassung aus Basaltpflaster ausgeführt. Basaltpflaster findet weiterhin Verwendung als Rasenpflaster. Die Versickerungsstreifen werden in Basaltschotter ausgebildet.

Die angesprochene Änderung des Wegebelages des Hauptweges (statt großformatigen Platten, Einbau von Natursteinpflaster) und die Schüttung der Gabionenwand (statt Füllung der Gabionen von Hand, Schüttung der Gabionen) werden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt.

Die Planung wurde dem Ortsbeirat in einer öffentlichen Sitzung im Oktober 2012 vorgestellt und soll umgesetzt werden.

Das Grünflächenamt wurde im Dezember 2012 vom Hochbauamt informiert, dass der Kirchturm der Peterskirche aufgrund akuter Schadensbilder dringend saniert werden muss. Mit der Sanierung soll ab Spätherbst 2013 begonnen werden. Die Dauer der Sanierungsarbeiten wird vom HBA auf 1,5 Jahre geschätzt. Die Balustraden der Peterskirche sollen ebenfalls saniert werden, da sie stark beschädigt sind. Diese Arbeiten sollen 2015 durchgeführt werden.

Durch die Sanierungsmaßnahmen werden Flächen des Peterskirchhofes in Anspruch genommen. Baufahrzeuge und Gerüste werden Flächen und Zuwegungen beeinträchtigen. Daher kann das Grünflächenamt die Grunderneuerung des Peterskirchhofes erst nach Fertigstellung des Kirchturmes und der Balustraden beginnen. Dies wird, wenn die genannten Termine gehalten werden, frühestens in der 2. Jahreshälfte von 2015 sein.

D. Kosten

Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe - 22.09 - Grün- und Freiflächen

  1. Investitionsbedarf: 1.234.400,00 €
  2. Finanzbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Jahr Verpflichtung Mittelabfluss Ansatz IPG 2010 35.200,00 € 1.000,00 € 1.234.400,00 € 2011 700,00 € 14.300,00 € 0,00 € 2012 800,00 € 16.700,00 € 0,00 € 2013 0,00 € 4.700,00 € 0,00 € 2014 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2015 1.197.700,00 € 1.153.700,00 € 0,00 € 2016 0,00 € 22.000,00 € 0,00 € 2017 0,00 € 22.000,00 € 0,00 € Summe: 1.234.400,00 € 1.234.400,00 € 1.234.400,00 €
  3. Folgeinvestitionen keine
  4. Jahresfolgekosten
    • a)personelle Ausgaben keine zusätzlichen, der Peterskirchhof ist bereits vorhanden
    • b)Sachkosten Bauunterhaltungsmittel, aus dem laufenden Budget gedeckt Kosten für Schließdienste 3.000,00 €
    • c)Kapitalkosten
  5. Kalkulatorische Verzinsung 4,25 % von 1.234.400,00 € 52.500,00 €
  6. Abschreibung 6,67 % von 1.234.400,00 € 82.500,00 € Gesamt: 138.000,00 €
  7. Jahreserträge keine
  8. Leistungen Dritter keine
  9. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
  10. Sonstiges entfällt Anlage _Entwurfsplan (ca. 1,1 MB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 262 KB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 320 KB) Anlage _Uebersichtsplan (ca. 2 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. November 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.01.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 26 · 16.01.2014
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerPiratenRömer
Ablehnung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 26 · 20.01.2014
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDFreie WählerPiratenRömerFDP
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE.(= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

OBR 1
Sitzung 27 · 21.01.2014
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 226 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 27 · 28.01.2014
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerPiratenRömer
Ablehnung:
LinkeFDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 28 · 30.01.2014
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerPiratenRömer
Ablehnung:
LinkeFDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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