Änderung der Satzung der Stadtbücherei Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Die Stadtbücherei Frankfurt am Main soll eine Änderung der Satzung erfahren, um den Anforderungen der Abgabenordnung zu entsprechen und weiterhin als gemeinnütziger Betrieb anerkannt zu werden. Dies ist notwendig, um Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu können und die Verwendung des Vermögens im Falle einer Auflösung klar zu regeln.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass die aktuell gültige Satzung der Stadtbücherei Frankfurt am Main nicht mehr den Anforderungen der Abgabenordnung entspricht, um weiterhin als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art anerkannt zu werden. Das ist u.a. Voraussetzung, damit die Institution Zuwendungsbestätigungen ausstellen kann.
- Der Ergänzung um den folgenden Passus (durch Unterstreichung kenntlich gemacht) im § 1, Abs. 2 wird zugestimmt: Zweck der Stadtbüchereien ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.
- Der Ergänzung um den folgenden Passus (durch Unterstreichung kenntlich gemacht) im § 3, Abs.2 wird zugestimmt: Bei der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Frankfurt am Main, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Begründung
A. Zielsetzung
Die aktuell gültige Satzung bestimmt lediglich, dass das Vermögen der Stadt Frankfurt am Main zufällt. Wie diese die Vermögenswerte wiederum zu verwenden hat, ist bisher nicht festgeschrieben. Es muss aber festgelegt werden, damit die Stadtbücherei Frankfurt am Main die Gemeinnützigkeit nachweisen kann und damit u.a. berechtigt ist, auch Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Die Satzung wird um den im Beschlusstext zitierten Passus ergänzt. Damit wird entsprechend § 61 Abs.1 AO erkennbar, dass das Vermögen bei Auflösung, Aufhebung oder Wegfall der Gemeinnützigkeit ausschließlich zu einem steuerbegünstigten Zweck verwendet wird (sog. formelle Zweckbindung).
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
keine
Anlage 1_Satzung (ca. 7 KB) Anlage 2_Synopse (ca. 90 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Dezember 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.02.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei