Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Verkauf des Grundstückes Gemarkung Höchst, Bezirk 57, Flur 1, Flurstück 38, Brand 12

Vorlagentyp: M
204 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 222

Betreff: Verkauf des Grundstückes Gemarkung Höchst, Bezirk 57, Flur 1, Flurstück 38, Brand 12

  1. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Ralf Noack, Alt-Höchst 4, 65929 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Höchst, Bezirk 57, Flur 1, Flurstück 38, Brand 12 hält 101 m2 Kaufpreis: 39.000,00 € Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sicher oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Nachzahlungsverpflichtung: Bei einer höheren Ausnutzung oder bei einer planungsrechtlichen Aufwertung wird ein höherer Kaufpreis auf Grundlage des entsprechend der erreichten WGFZ nach den Umrechnungstabellen des Gutachterausschusses ermittelten Verkehrswertes fällig. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der verhandelte Kaufpreis auf der kommunalen Wertermittlung des Stadtvermessungsamts Nr. 47 / 2014 vom 21.08.2014 basiert. Der Bodenrichtwert des Grundstücks beträgt laut dieser Wertermittlung 210 € pro qm. Begründung: Das Kaufgrundstück ist mit einer einfachen, denkmalgeschützten Scheune in Fachwerkbauweise bebaut, die ausschließlich als einfaches Lagergebäude nutzbar ist. Nachdem ein Pachtvertrag vor einigen Monaten beendet wurde, steht das Gebäude leer. Der Käufer ist Eigentümer des ebenfalls mit einer Scheune bebauten benachbarten Flurstücks Nr. 37. Beide Scheunen bilden ein denkmalgeschütztes Ensemble. Der Kaufpreis basiert auf der kommunalen Wertermittlung Nr. 47/2014 vom 21.08.2014. In dieser wurde wegen der zentralen Lage des Objektes erfolgt ein Pauschalzuschlag von 25 % auf den Bodenrichtwert angesetzt. Aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes erfolgt ein Abschlag von 5 %. Es wurde auf dieser Grundlage ein Bodenwert von 250,00 €/m2 ermittelt. Anlage _Plaene (ca. 579 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Dezember 2014Sie sind hier
    MM 222Verkauf des Grundstückes Gemarkung Höchst, Bezirk 57, Flur 1, Flurstück 38, Brand 12
    Magistratsvortrag
  2. 13. November 2015BB 414Ideenplattform: Zweiter Halbjahresbericht 2015Magistratsbericht
  3. 12. November 2018Antwort des Magistrats · nach 204 WochenBB 357Ideenplattform: Zweiter Halbjahresbericht 2018Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 37 · 13.01.2015
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 222 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFreie WählerREP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen LINKE. (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 27.01.2015
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerRömerPiratenNPDREP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, NPD und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 38 · 29.01.2015
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerRömerPiratenNPDREP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten, NPD und REP gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen