Bebauungsplan Nr. 546 - Breite Gasse - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB a.F. i.V.m. § 233 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung -…
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Bebauungsplan Nr. 546 - Breite Gasse - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB a.F. i.V.m. § 233 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 233 (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 15.11.2004, M 218
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 546 - Breite Gasse -
hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB a.F. i.V.m. § 233 (1) BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 233 (1) BauGB
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 04.10.1990, § 4848 (M 94)
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 15.09.2004 dargestellt, geändert. Der Magistrat wird beauftragt zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Der Bebauungsplan Nr. 546 verfolgt allgemein das Ziel, die städtebaulichen Defizite in diesem innerstädtischen Bereich zu beheben. Es soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Gleichzeitig sollen die das Plangebiet prägenden Blockrandbebauungen und die unterschiedlichen Nutzungsstrukturen bereichsbezogen planungsrechtlich gesichert und unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung weiterentwickelt werden.
- Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Bürgerbeteiligung am 09.03.2004 gemäß § 3 (1) BauGB a.F. durchgeführt worden ist.
- Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 233 (1) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - 4 (1) Satz 2 BauGB. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) zu I.: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 546 - Breite Gasse - wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss um die Gebiete zwischen Heiligkreuzgasse, Klingerstraße, Zeil und Porzellanhofstraße sowie Zeil, Klingerstraße, Battonnstraße und Kurt-Schumacher-Straße ergänzt. Diese Erweiterung ist notwendig, um die dort vorhandenen Wohnungen planungsrechtlich zu sichern. Zu III.: Nach § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 233 (1) BauGB ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Begründung vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nicht. Hinweis: Anlage steht digital nicht zur Verfügung. Anlage 1 (ca. 891 KB) Anlage 2 (ca. 14 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 08.06.2005, NR 1910
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2004Sie sind hierMM 218Bebauungsplan Nr. 546 - Breite Gasse - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB a.F. i.V.m. § 233 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 233 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 8. Juni 2005NRNR 1910Bebauungsplan Nr. 546 - Breite Gasse -STVV-Antrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf16 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und PDS (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 218 = Annahme, NR 1919 = Ablehnung) PDS (M 218 = Annahme, NR 1919 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Prüfung und Berichterstattung) BFF (M 218 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 218 und NR 1910 = Ablehnung) E.L. (M 218 und NR 1910 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 218: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS und E.L. gegen REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und E.L. gegen REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie PDS (= Prüfung und Berichterstattung)