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BW 023 Lahmeyerbrücke - Ersatzneubau 2. Mehrkostenvorlage

Vorlagentyp: M
7 Sitzungen
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Mehrkosten für den Ersatzneubau der Lahmeyerbrücke in Höhe von 3.359 T€ zu genehmigen. Diese Kosten sind durch zusätzliche Leistungen und Nachträge entstanden. Die Zustimmung zu diesem Vorschlag wird erwartet, um die Finanzierung der Maßnahme sicherzustellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Lachweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass sich für den Ersatzneubau der BW 023 Lahmeyerbrücke aufgrund eingereichter Nachträge und sonstiger zusätzlicher Leistungen die bereits beschlossenen Gesamtkosten von 9.940 T€ um 3.359 T€ auf 13.299 T€ (brutto) erhöhen.
  2. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 3.359 T€ (brutto) werden bewilligt und in Höhe von 2.552 T€ freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass

- die Maßnahme in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002816 - Lahmeyerbrücke abgewickelt wird, bisher (30.06.2022) 10.747 T€ verausgabt wurden und

- die Deckung der Mehrkosten in Höhe von 3.359 T€ aus Mitteln der Maßnahme BÜ Lachweg (Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001109) erfolgt.

  1. Es dient zur weiteren Kenntnis, dass

- zur Sicherstellung der Förderung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) ein Erhöhungsantrag gestellt wird. Aufgrund des vorliegenden GVFG-Bescheides in Höhe von 2.615 T€ und der Förderwirksamkeit der Mehrkosten ergibt sich somit eine voraussichtliche GVFG-Förderung in Höhe von rd. 4.932 T€. In der

  1. Mehrkostenvorlage (M

53) wurde ein Erhöhungsbetrag von 1.182 T€ angesetzt. Der Förderbetrag erhöht sich nochmals um rd. 1.135 T€.

- sich die Kostenbeteiligung der DB Netz AG nach den Regelungen des EKrG von 1.741 T€ um 659 T€ auf 2.400 T€ erhöht.

- die Finanzierung der sich aufgrund der Mehrausgaben um 96 T€ erhöhten Jahresfolgekosten sichergestellt ist und diesen erhöhte jährliche Erträge in Höhe von 26 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen.

Begründung

A. Zielsetzung

Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018, § 3175 (M 138), sowie des Beschlusses vom 07.05.2020, § 5605 (M 53), begannen die Bautätigkeiten. Die weiteren Investitionskosten in Höhe von rd. 3.359 T€ setzen sich im Wesentlichen aus den Kosten für Nachtragsleistungen der Baufirma in Höhe von 2.600,1 T€, höhere Kosten bezüglich Artenschutz der Mauereidechsen von 60,3 T€, eine höhere Ablösesumme von ca. 100,0 T€ sowie weiteren Planungsleistungen in Höhe von 598,1 T€ zusammen.

Die Mehrkosten entstanden unter anderen durch höhere Entsorgungskosten von belastetem Material, sehr viel höherem Aufwand bei der Montage des Hohlkastens als ursprünglich geplant, unvorhersehbare Leitungsumverlegungen sowie höherer Aufwand bei der Herstellung der Geländerfundamente.

Die höheren Planungsleistungen setzen sich unter anderen aus umfangreicheren Planungsleistungen zum Thema Artenschutz der Mauereidechsen, einem höheren Aufwand bezüglich der Abstimmungen mit der DB, umfangreicheren Untersuchungen des Bodens und des Abbruchmaterials sowie der Kampfmittelthematik zusammen.

B. Alternativen

Keine - Die Maßnahme ist baulich fertiggestellt und es erfolgt lediglich noch die finanzielle Abwicklung.

C. Lösung

keine

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die abschließende Höhe der endverhandelten Nachtragsleistungen ist noch nicht endgültig bekannt. Es wurden bisher noch nicht alle Nachträge eingereicht. Die genannten Kosten bilden den derzeitigen/aktuellen Sachstand ab.

1. Investitionsbedarf (Mehrkosten)3.359.000,00 €
(dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen)
Kostenübersicht
Betrag
(brutto) Investitionskosten (Mehrkosten)3.358.431,97 €
a) Brückenbauwerk1.582.335,75 €
b) Wegeanbindung974.682,83 €
c) Maßnahmen Artenschutz/ LBP60.261,09 €
d) Baunebenkosten641.152,30 €
e) Ablösebetrag *100.000,00 €

*Bei der Änderung einer Kreuzungsanlage geht man zum einen davon aus, dass sich beim Erhaltungspflichtigen (Stadt Frankfurt am Main) zum Ablösungszeitpunkt bereits ein Betrag für die immer wiederkehrende Unterhaltung und Erneuerung angespart hat. Dieser Betrag muss vom Erhaltungspflichtigen in die Maßnahme mit eingebracht werden.

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Produktgruppe 16.03, PD 5.001109 BÜ Lachweg

2022 | 3.359.000,00 €

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:

-keine-

4. Jahresfolgekosten:

a) Persönliche Ausgaben

-keine-

b) Sachkosten

BerechnungsgrundwerteBrückenbauStraßenbau
IBrückenbauwerk (brutto)1.582.335,75 €
IIWegeanbindung (brutto)974.682,83 €
IVMaßnahmen Artenschutz60.261,09 €
VBaunebenkosten (brutto)384.691,38 €256.460,92 €
Zwischensumme (brutto)1.967.027,13 €1.291.404,84 €
VIAblösebetrag (brutto)100.000,00 €
Summe (brutto)2.067.027,13 €1.291.404,84 €

Bauunterhaltungskosten

Brückenbau1.967.027,13 €
abzüglich: Gerüste, Behelfsbrücken, Abbruch, techn. Bearbeitung720.820,00 €
1.246.207,13 €
1.246.207,13 € x 1,2 % =14.954,49 €
Straßenbau
Keine Vergrößerung der Bemessungsfläche =0,00 €
Beleuchtung
(Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die
Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet)
Pflegearbeiten
Kosten gem. artenschutzrechtlichen Fachbeitrag =0,00 €
Summe Bauunterhaltungskosten
=14.954,49 €
c) Kapitalkosten
  1. Kalkulatorische Verzinsung | 1.564.231,97 € * 1,25 % / 2

= | 9.776,45 €

2. Abschreibung
BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
*² AfA-Tabellen der Stadt Frankfurt am Main
Brückenbau: BND * 70 Jahre 1.967.027,13 €/70=28.100,39 €
Straßenbau: BND * 30 Jahre*² 1.291.404,84 €/30=43.046,83 €
Beleuchtung: BND * 20 Jahre*²
0 €/20=0,00 €
Summe Abschreibung: =71.147,22 €
Summe Jahresfolgekosten

= | 95.878,59 € (gerundet)

= | 96.000,00 €

5. Jahreserträge:
Auflösung von Sonderposten (1.794.200,00 € / 70 Jahre) =25.631,43 €
6. Leistungen Dritter:
aus Eisenbahnkreuzungsgesetz Kostenbeteiligung der DB =659.000,00 €
Summe Beteiligung DB =659.000,00 €
GVFG =1.135.200,00 €
Summe (Mehreinnahmen) =1.794.200,00 €
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
-keine-
8. Sonstiges:
-keine-

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Dezember 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 13.12.2022
TO I, TOP 34
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 215 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION

Ältestenausschusses
Sitzung 16 · 15.12.2022
TO I, TOP 13
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 215 auf die Tagesordnung II der 18. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ablehnung:
Gartenpartei
zu a und b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) und b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 15.12.2022
TO II, TOP 67
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 215 auf die Tagesordnung II der 18. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
zu b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 11
Sitzung 17 · 16.01.2023
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 215 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUBFFFDP
Ablehnung:
GrüneLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

OBR 4
Sitzung 17 · 17.01.2023
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 215 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 17 · 19.01.2023
TO II, TOP 9
Beraten
Die Vorlage M 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 18 · 16.02.2023
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 215 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Zurückweisung)

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