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Anpassung der Eintrittspreise im Palmengarten in 2024

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Eintrittspreise im Palmengarten ab dem 15.04.2024 anzupassen, um den gestiegenen Betriebskosten und den Anforderungen an die Familienfreundlichkeit gerecht zu werden. Die erwarteten Mehreinnahmen von 375.000 € pro Jahr sollen zur Haushaltsentlastung beitragen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der Änderung der Eintrittspreise für den Palmengarten entsprechend der beigefügten Anlage - wird zugestimmt. Damit wird zugestimmt, dass für folgende Personen freier Eintritt in den Palmengarten besteht: - Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - Inhaber:innen des Frankfurt-Pass - Schwerbehinderte ab GdB 80 und deren im Ausweis eingetragene Begleitpersonen, Rollstuhlfahrer*innen sowie blinde Personen. Für den Besuch des Botanischen Garten wird weiterhin kein Eintrittsgeld erhoben. Die Familienkarte entfällt, da sie durch den freien Eintritt für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres entbehrlich geworden ist.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass mit der angepassten Preisstruktur der Beschluss § 3564 vom 20.07.2023 entsprechend der Vorlage M 93 vom 16.06.2023, Anlage 2 umgesetzt wird.
  3. Bei Sonderveranstaltungen, Mehrtagesveranstaltungen und Ähnlichem können durch den Palmengarten (Amt 78) zusätzliche Entgelte, Sonderkonditionen für Geschäftskunden und dergleichen erhoben sowie Kartenkontingente festgesetzt werden. Der Palmengarten kann im eigenen Ermessen Ermäßigungen oder zeitliche Verlängerungen von Dauerkarten umsetzen, sollte es zu unverhältnismäßigen Einschränkungen des Gartenbesuchs und -angebots wegen außergewöhnlicher Umstände kommen (z.B. Verlängerung der Jahreskarten um den Zeitraum von Schließungen in der Corona-Pandemie). Der Palmengarten ist berechtigt, in besonderen Fällen (z.B. durch Sanierungsmaßnahmen bedingte Einschränkungen des Angebots) in Eigenzuständigkeit die Eintrittspreise kurzfristig zu ermäßigen. Der Palmengarten ist berechtigt, in Eigenzuständigkeit im Rahmen von Kooperationen oder auch mit Institutionen, Vereinbarungen auch in Bezug auf Eintrittsermäßigungen zu schließen. Die Kooperationsvereinbarung für den Naturpass ist anzupassen.
  4. Alle bisherigen Eintrittspreisregelungen, u.a. auch der Magistratsbeschluss Nr. 97 vom 17.04.1950, sind mit Beschlussfassung bzw. mit Umsetzung der Maßnahme aufgehoben.
  5. Die Preisgestaltung der Angebote der Grünen Schule werden unabhängig von den Eintrittspreisen durch den Palmengarten festgelegt.
  6. Die neuen Eintrittspreise treten zum 15.04.2024 in Kraft, bzw. bei einer späteren Beschlussfassung zum Ersten des nächsten Monats nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main.
  7. Der Magistrat wird beauftragt, das weitere Vorgehen zu veranlassen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die aktuell gültige Eintrittspreisregelung des Palmengartens wurde zum 01.07.2013 von der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, § 3380 (M 83) beschlossen und ist seither unverändert.

Seit dieser Zeit wurden im Palmengarten neue Angebote etabliert sowie zahlreiche, kostenintensive Modernisierungen an Schauhäusern und im Freiland vorgenommen. Im Einzelnen waren dies:

Ø 2017-2020 Sanierung des Tropicariums

Ø 2018-2020 Sanierung der Ringleitung

Ø 2020 Eröffnung des neuen Kassenhauses an der Palmengartenstraße

Ø 2021 Modernisierung des Kassenbereiches der Kasse an der Siesmayerstraße (Modernisierung der Drehkreuzanlagen sowie Umstellung auf ein modernes Chipkarten-basiertes Kassen- und Einlasssystem)

Ø 2020 Inbetriebnahme der neuen Produktionsgewächshäuser der Gärtnerei

Ø 2018-2021 denkmalgerechte Sanierung des Direktionsgebäudes

Ø 2018-2021 Modernisierung des Steingartens

Ø 2020-2021 Inbetriebnahme und Eröffnung des Blüten- und Schmetterlingshauses, inkl. Ausbau des pädagogischen Programms (Leitthema Blüten- und Bestäuberökologie)

Ø 2021 Wiedereröffnung der Grotte

Ø 2021 Barrierefreie Gestaltung des Sommersukkulentengartens

Ø 2021-2022 Sanierung der Sanitärbereiche im Betriebsgebäude

Neben den o.g. Neuerungen und zusätzlichen Angeboten sind massiv gestiegene Betriebskosten in allen Bereichen des Palmengartens zu verzeichnen, besonders in den vergangenen drei bis vier Jahren. Besonders die Auswirkungen des Klimawandels bedingen z.T. enorm gestiegene Kosten für u.a. die Klimatisierung der Schauhäuser, den Gießwasserbedarf, Baumpflege und Nachpflanzungen in den Freilandbereichen sowie auch die Instandhaltung der z.T. 150 Jahre alten Gebäude. Der Palmengarten ist ganzjährig geöffnet.

Darüber hinaus bewirtschaftet der Palmengarten seit 2012 weitere 8 Hektar sehr pflegeintensive Flächen des von der Goethe-Universität übernommenen Botanischen Gartens. Die hierdurch entstehenden und durch o.g. Gründe steigenden Kosten können jedoch nicht durch Eintrittsgelder kompensiert werden, da der Eintritt in den Botanischen Garten frei ist.

Auch mit Blick auf die vom Magistrat beschlossenen Klimaallianz, in deren Rahmen der Palmengarten weitreichende Maßnahmen plant und z.T. bereits umsetzt (Umstellung auf torffreie Kulturführung, klimawandelgerechte Nach- und Neupflanzungen, ökologische Aufwertung von Freiflächen, Umstellung auf emissionsarme Mobilität etc.), entstehen zusätzliche Kosten.

Die neuen Eintrittspreise reagieren auf diese Kostensteigerungen.

Darüber hinaus wurde im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushalt 2023 gemäß § 92a HGO beschlossen, dass die Eintrittspreise des Palmengartens zu erhöhen sind, um über die hieraus erzielten Mehreinnahmen eine Haushaltsentlastung in Höhe von 375 T€ pro Jahr zu erreichen (siehe M 93 vom 16.06.2023 / § 3564 vom 20.07.2023). Dieser Beschluss wird mit der vorgelegten Neuberechnung umgesetzt.

Zudem hat der Magistrat Anpassungen an der Struktur der Eintrittspreise vorgenommen, um zum einen eine Anpassung an die Eintrittspreise der Museen in der Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, sowie um auf veränderte Nachfragen zu reagieren.

Im Gleichklang mit den Museen der Stadt Frankfurt am Main und zur Förderung eines sozialen Angebots, sollen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab 15.04.2024 freien Eintritt in den Palmengarten erhalten. Die hierdurch entstehenden entgangenen Einnahmen werden durch die angemessene Erhöhung der Tarife für Erwachsene aufgefangen. Damit harmonisiert der Palmengarten seine Eintrittspolitik mit denen den Museen in der Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main und steigert die Attraktivität für Familien.

Des Weiteren erhalten Inhaber:innen des Frankfurt-Pass freien Eintritt in den Palmengarten. Der Palmengarten setzt damit die entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag 2021-2026 um (s. Koalitionsvertrag, Zeile 2871). Gleiches gilt für die Inhaber:innen des Kulturpasses (Kultur für Alle).

Der Naturpass wird unter Anpassung der Preise fortgeführt. Der Naturpass ist eine Kooperation mit dem Naturmuseum & Forschungsinstitut Senckenberg und der Stadt Frankfurt am Main (vertreten durch die Dezernate Klima, Umwelt und Frauen sowie Kultur und Wissenschaft). Den Naturpass gibt es seit November 2003. Eine Anpassung der Preise gab es seit diesem Zeitpunkt nicht. Der Naturpass gilt für den beliebig häufigen entgeltfreien Eintritt in das Naturmuseum Senckenberg, den Zoo Frankfurt und den Palmengarten Frankfurt zu den Kassenöffnungszeiten der jeweiligen Institution für die Dauer von 12 Monaten. Hier wird eine Preisspanne festgelegt, die es den Institutionen ermöglicht in diesem Rahmen (ohne weitere Beschlussfassung) die Preise anzupassen.

Neu ist die ab dem 15.04.2024 geplante Einführung eines Feierabend-Tickets, um den Parkbesuch an Werktagen attraktiver zu machen.

Die Gewährung von generell freiem Eintritt im Zoo und im Palmengarten für die Straßenbahnbediensteten, mittlerweile ausgeweitet auf alle Beschäftigten der VGF, entfällt.

B. Alternativen

Bei einer Beibehaltung der bisherigen Eintrittspreise müsste der Palmengarten, um diesen Konsolidierungsbeitrag in Höhe der Mehreinnahmen anderweitig zu erwirtschaften, Angebote einschränken und Pflegearbeiten sowie Neubepflanzungen stark minimieren. Das betrifft insbesondere das Veranstaltungsangebot, das Kultur- und Freizeitprogramm, und auch die Bildungsarbeit könnte nur mit Einschränkungen fortgeführt werden.

Die jährliche Umfrage "Leben in Frankfurt" für das Jahr 2022 wurde kürzlich vom "Bürgeramt, Wahlen und Statistik" veröffentlicht. Befragt wurden hier nur Menschen die in Frankfurt am Main wohnen. Es wurde ermittelt, dass der Palmengarten die größte Reichweite der Stadtbevölkerung zwischen 18 und 79 Jahre hat. 37% der Bürger:innen besuchten demnach im Jahr vor der Umfrage ein oder mehrmals den Palmengarten. Bei der wachsenden Bevölkerungszahl und dem Bedarf nach Freizeit und Erholungsangeboten wären weitere Einschränkungen und Sparmaßnahmen bei den derzeit steigenden Kosten nicht opportun. Besonders der Wegfall des Eintritts für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist ein Meilenstein bei der weiteren Verbesserung der Familienfreundlichkeit des Palmengartens.

C. Lösung

Die Eintrittspreise werden, wie vorgeschlagen, zum 15.04.2024 erhöht bzw. angepasst.

Im Preisvergleich der deutschsprachigen Schaugärten mit vergleichbarer Größe, Ausstattung und Angebot liegen die Eintrittspreise des Palmengartens unter dem Durchschnitt. Vergleichbar sind auch historische Gärten im englischsprachigen Raum, hier allen voran die Royal Botanical Gardens, Kew (London). Derzeit erhöhen sehr viele Botanische Gärten ihre Eintrittspreise, insbesondere aufgrund der stark steigenden Energiekosten.

EinrichtungPreise Einzelticket ErwachsenePreise Einzelticket ErmäßigtPreise Jahreskarte
Insel Mainau28,50 €18 €
(Schüler/Studierende)70 €
Wilhelma20 €Nicht vorhanden68 €
Herrenhäuser Gärten8 €5 €25 €
EGA Erfurt10-15 € nach Saison5 €69 €
Royal Botanical Gardens Kew (London)ca. 16-25 €* nach Saisonca. 5,80-10 €* nach Saison87-98 €*
Zum Vergleich: Palmengarten (neu)9 €5 €79 €

* je nach Umrechnungskurs

Mitunter bieten Parks auch unterschiedliche Sommer- und Wintertarife an. Der EGA Park in Erfurt hat zudem seit Januar 2023 montags geschlossen, um durch Inflation und allgemeine Preissteigerungen Mehrkosten abzufedern. Bislang hatte man dort im Winter freien Eintritt; hier werden seit Jahresanfang 3 unterschiedliche Saisontarife erhoben (von April bis Oktober 15 €).

Im Palmengarten fallen zum 15.04.2024 weg (s.o.):

- Eintritte für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr

- Eintritte für Schulklassen bis zum 18. Lebensjahr

- Eintritte für Frankfurt-Pass-Inhaber*innen

- Das Angebot der Familienkarte, da Kinder freien Eintritt haben.

Als neues Ticket-Angebot kommt hinzu:

- Ein vergünstigter Eintrittspreis für einen Besuch am Abend (werktags), Montag bis Freitag (Feierabend-Tarif ab 18.30 Uhr).

Der neue Preis für eine Jahreskarte entspricht einem Tagessatz von € 0,22 €; bei der ermäßigten Jahreskarte liegt der Satz bei € 0,16.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

/ Einnahmen

Durch die avisierte Anpassung der Eintrittspreise ist mit Mehreinnahmen von überschlägig € 375.000 pro Jahr zu rechnen. Für die Berechnung herangezogen wurde der Mittelwert der Erträge aus dem Verkauf von Tagestickets für Erwachsene aus den Jahren 2018 und 2019.

Anlage 1_Neue_Eintrittspreise (ca. 34 KB) Anlage 2_Gegenueberstellung (ca. 155 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. März 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.03.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 2
Sitzung 29 · 11.03.2024
TO I, TOP 36
Angenommen
Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 20 aufgrund von mangelnder Bearbeitungszeit nicht zu befassen, wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 19.03.2024
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 30 · 21.03.2024
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung)

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