Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main
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Vortrag des Magistrats vom 25.10.2010, M 209
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.06.2006, § 341 (M 42)
- Der in Anlage 1 beigefügten Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main vom 29.10.1982 in der Fassung vom 22.06.2006 wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen. Begründung: A Zielsetzung Die Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main wurde letztmals zum 22.06.2006 geändert. Änderungen, Präzisierungen und Erweiterungen von Satzungsbestimmungen werden erforderlich für 1. die Übernahme der neuen Aufgaben "Untersuchung der Zuleitungskanäle" und "Berechnung und Einzug der Kanalanschlussbeiträge", 2. Änderungen von Bezügen zu Gesetzen und Verordnungen, die seit der letzten Satzungsänderung novelliert wurden. B Alternativen Zur Änderung der Entwässerungssatzung gibt es keine Alternativen. C Lösung Die Entwässerungssatzung wird in der Form geändert, wie sie in der Anlage 1 dargestellt ist. In Anlage 2 ist der Satzungstext einschließlich der zu streichenden Passagen und der neuen Passagen zu finden. Erläuterungen und Begründungen zu den einzelnen Änderungen und Ergänzungen sind in einer Synopse, siehe Anlage 3, ausführlich dargestellt. Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat der Änderung der Satzung mit Beschluss Nr. 51/2010 (XVI. WP) am 31.08.2010 zugestimmt. D Kosten Die Satzungsänderung verursacht keine Kosten. Sie führt auch nicht zu stellenplanmäßigen Auswirkungen. Anlage 1 (ca. 16 KB) Anlage 2 (ca. 117 KB) Anlage 3 (ca. 43 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Oktober 2010 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.12.2010 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP gegen LINKE. (= Ablehnung)