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Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 25.10.2010, M 209

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.06.2006, § 341 (M 42)

  1. Der in Anlage 1 beigefügten Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main vom 29.10.1982 in der Fassung vom 22.06.2006 wird zugestimmt.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen. Begründung: A Zielsetzung Die Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main wurde letztmals zum 22.06.2006 geändert. Änderungen, Präzisierungen und Erweiterungen von Satzungsbestimmungen werden erforderlich für 1. die Übernahme der neuen Aufgaben "Untersuchung der Zuleitungskanäle" und "Berechnung und Einzug der Kanalanschlussbeiträge", 2. Änderungen von Bezügen zu Gesetzen und Verordnungen, die seit der letzten Satzungsänderung novelliert wurden. B Alternativen Zur Änderung der Entwässerungssatzung gibt es keine Alternativen. C Lösung Die Entwässerungssatzung wird in der Form geändert, wie sie in der Anlage 1 dargestellt ist. In Anlage 2 ist der Satzungstext einschließlich der zu streichenden Passagen und der neuen Passagen zu finden. Erläuterungen und Begründungen zu den einzelnen Änderungen und Ergänzungen sind in einer Synopse, siehe Anlage 3, ausführlich dargestellt. Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat der Änderung der Satzung mit Beschluss Nr. 51/2010 (XVI. WP) am 31.08.2010 zugestimmt. D Kosten Die Satzungsänderung verursacht keine Kosten. Sie führt auch nicht zu stellenplanmäßigen Auswirkungen. Anlage 1 (ca. 16 KB) Anlage 2 (ca. 117 KB) Anlage 3 (ca. 43 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Oktober 2010 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.12.2010 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 46 · 02.12.2010
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie WählerREP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 49 · 14.12.2010
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen LINKE. (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 49 · 16.12.2010
TO II, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage M 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie WählerREP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP gegen LINKE. (= Ablehnung)

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