Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen…
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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 20.12.2015 (GVBl. Nr. 33/2015 S.637-648) hier: 4. Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Vorschlag beinhaltet die Durchführung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes durch den Beschluss eines Frauenförder- und Gleichstellungsplans für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main. Ziel ist es, den Frauenanteil in der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen und Diskriminierungen abzubauen. Der Plan gilt von 01.01.2024 bis 31.12.2029.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBeschlussvorschlag
- Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan nach §§ 5 ff. des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (HGlG) für den Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Beteiligungsrechte der Personalvertretung und der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gewahrt wurden.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit dem Hessischen Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (HGlG) wurden alle Dienststellen des Landes und der Kommunalverwaltungen verpflichtet, den Frauenanteil durch gezielte gleichstellungsfördernde Personalplanung bis zur gleichen Repräsentanz von Frauen und Männern zu erhöhen, hierzu Frauenförder- und Gleichstellungspläne aufzustellen sowie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Der bisherige Frauenförder- und Gleichstellungsplan des Betriebes sah eine Gültigkeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2023 vor. Der vorliegende Frauenförder- und Gleichstellungsplan wurde in Zusammenarbeit mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Betriebes erstellt. Er gilt nun vom 01.01.2024 bis 31.12.2029.
B. Alternativen
:
Keine
C. Lösung
:
Siehe A
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
:
Die Umsetzung des Frauenförder- und Gleichstellungsplans erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel.
Anlage 1_zum_Frauenfoerderplan (ca. 26 KB) Anlage 2_zum_Frauenfoerderplan (ca. 8 KB) Anlage 3_zum_Frauenfoerderplan (ca. 16 KB) Anlage 4_zum_Frauenfoerderplan (ca. 15 KB) Anlage _4ter_Frauenfoerder-_und_Gleichstellungsplan (ca. 6,7 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. November 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION; LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG; LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei; LINKE. (= Enthaltung)