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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen…

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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 20.12.2015 (GVBl. Nr. 33/2015 S.637-648) hier: 4. Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Vorschlag beinhaltet die Durchführung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes durch den Beschluss eines Frauenförder- und Gleichstellungsplans für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main. Ziel ist es, den Frauenanteil in der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen und Diskriminierungen abzubauen. Der Plan gilt von 01.01.2024 bis 31.12.2029.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan nach §§ 5 ff. des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (HGlG) für den Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird beschlossen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Beteiligungsrechte der Personalvertretung und der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gewahrt wurden.

Begründung

A. Zielsetzung

Mit dem Hessischen Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (HGlG) wurden alle Dienststellen des Landes und der Kommunalverwaltungen verpflichtet, den Frauenanteil durch gezielte gleichstellungsfördernde Personalplanung bis zur gleichen Repräsentanz von Frauen und Männern zu erhöhen, hierzu Frauenförder- und Gleichstellungspläne aufzustellen sowie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Der bisherige Frauenförder- und Gleichstellungsplan des Betriebes sah eine Gültigkeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2023 vor. Der vorliegende Frauenförder- und Gleichstellungsplan wurde in Zusammenarbeit mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Betriebes erstellt. Er gilt nun vom 01.01.2024 bis 31.12.2029.

B. Alternativen

:

Keine

C. Lösung

:

Siehe A

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

:

Die Umsetzung des Frauenförder- und Gleichstellungsplans erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel.

Anlage 1_zum_Frauenfoerderplan (ca. 26 KB) Anlage 2_zum_Frauenfoerderplan (ca. 8 KB) Anlage 3_zum_Frauenfoerderplan (ca. 16 KB) Anlage 4_zum_Frauenfoerderplan (ca. 15 KB) Anlage _4ter_Frauenfoerder-_und_Gleichstellungsplan (ca. 6,7 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. November 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 22 · 28.11.2023
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 208 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDVoltFRAKTION
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION; LINKE. (= Enthaltung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 22 · 30.11.2023
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 208 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVolt
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 22 · 11.12.2023
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung die Beratung der Vorlage M 208 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 12.12.2023
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG; LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 14.12.2023
TO II, TOP 59
Angenommen
Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei; LINKE. (= Enthaltung)

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