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Bebauungsplan Nr. 849 - Industriegebiete südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 31.10.2008, M 205

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 849 - Industriegebiete südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2007, § 2953 (M 179)

Aus Rechtsgründen wird der Text dieser Vorlage auf Veranlassung des Magistrats im Internet nicht öffentlich dargestellt.

Anlage __Vorlagentex t (nichtöffentlich - ca. 165 KB) Anlage _S04-101 (nichtöffentlich - ca. 1,7 MB) Anlage _S102 (nichtöffentlich - ca. 8 KB) Anlage 1_Begr (ca. 1,4 MB) Anlage 2_Textt (ca. 5 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 31. Oktober 2008 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2008 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 11
Sitzung 26 · 24.11.2008
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 205 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 26 · 01.12.2008
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 205 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 26 · 02.12.2008
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 205 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 09.12.2008
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 205 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in der Vorlage enthaltenen Texte zu den "Prüfungsergebnissen der Gemeinde" zu den Stellungnahmen Nr. 4 bis 7, 9, 11 bis 13, 15, 17, 19 bis 24 in den Abschnitten "Ausschluss großflächiger Einzelhandel" nach den Sätzen "Gemeint sind insbesondere Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in Frankfurt und auf die Versorgung der Bevölkerung" wie folgt ergänzt werden: "Dabei werden mit der Einführung der BauNVO 1990 Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 1.200 m² BGF nicht pauschal ausgeschlossen. Eingeführt wird vielmehr ein gesetzlicher Vermutungstatbestand, wonach oberhalb von 1.200 m² BGF die in § 11 Abs. 3 BauNVO beschriebenen negativen Auswirkungen anzunehmen sind. Diese Vermutung ist grundsätzlich im Einzelfall widerlegbar. Entscheidend wird dabei die Art des konkreten Einzelhandelssortiments und dessen Zentrenrelevanz sein."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFREP
Ablehnung:
LinkeFDPFAGÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP und FAG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme ohne Zusatz) REP (= Annahme mit Zusatz) NPD (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 11.12.2008
TO II, TOP 54
Angenommen
Der Vorlage M 205 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in der Vorlage enthaltenen Texte zu den "Prüfungsergebnissen der Gemeinde" zu den Stellungnahmen Nr. 4 bis 7, 9, 11 bis 13, 15, 17, 19 bis 24 in den Abschnitten "Ausschluss großflächiger Einzelhandel" nach den Sätzen "Gemeint sind insbesondere Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in Frankfurt und auf die Versorgung der Bevölkerung" wie folgt ergänzt werden: "Dabei werden mit der Einführung der BauNVO 1990 Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 1.200 m² BGF nicht pauschal ausgeschlossen. Eingeführt wird vielmehr ein gesetzlicher Vermutungstatbestand, wonach oberhalb von 1.200 m² BGF die in § 11 Abs. 3 BauNVO beschriebenen negativen Auswirkungen anzunehmen sind. Diese Vermutung ist grundsätzlich im Einzelfall widerlegbar. Entscheidend wird dabei die Art des konkreten Einzelhandelssortiments und dessen Zentrenrelevanz sein."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneREP
Ablehnung:
LinkeFDPFAGBFFÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)

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