Bebauungsplan Nr. 849 - Industriegebiete südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße
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Vortrag des Magistrats vom 31.08.2007, M 179
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 849 - Industriegebiete südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 15.07.2004, § 7612 (M 108)
I. Dem vorgelegten Bebauungsplanvorentwurf vom 18.07.2007 wird zugestimmt.
II. Es dient zur Kenntnis, dass parallel zu diesem Beschlussantrag die vorgezogene Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB auf der Grundlage des vorgelegten Bebauungsplanvorentwurfs und des Erläuterungsberichtes durchgeführt wird.
III. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat diesen Beschlussantrag auf Grund des beigefügten Vorentwurfs und des Erläuterungsberichtes für hinreichend qualifiziert hält, um die öffentliche Auslegung eines entsprechenden Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung durchführen zu können.
IV. Es dient zur Kenntnis, dass parallel zu diesem Beschlussantrag die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 125 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 849 – Industriegebiete südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße – , in Kraft getreten am 27.12.2005, beantragt wird.
Begründung:
.
zu I. Mit dem Bebauungsplan Nr. 849 sollen in den Industriegebieten südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße im Stadtteil Fechenheim die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss von großflächigen Einzelhandelsbetrieben geschaffen werden, die sich nach Art, Lage oder Umfang negativ auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung auswirken können. Denn diese Industriegebiete kommen zunehmend ins Blickfeld von Investoren, die hier zu günstigen Grundstückspreisen in Ergänzung zu vorhandenen Einrichtungen großflächige Einzelhandelsbetriebe ansiedeln wollen. Aktuell liegt dem Magistrat eine Anfrage zu einem großflächigen SB-Warenhaus vor.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 849 ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 32 vom 03.08.2004 ortsüblich bekannt gemacht worden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB fand am 27.11.2006 statt.
Die Unterlagen für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs (Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB werden derzeit auf der Grundlage des beigefügten Vorentwurfs erarbeitet.
Umfangreiche Abstimmungen zu Verfahrensfragen und immissionsschutzrechtlichen Fragen führten bisher zu Verzögerungen im Verfahrensablauf. Um das Verfahren zu beschleunigen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren, soll der Magistrat ermächtigt werden, unmittelbar nach Erarbeitung der entsprechenden Unterlagen ohne erneute Beschlussfassung die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung durchzuführen. Dieses Vorgehen stimmt mit dem einschlägigen Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2001, § 7660, überein, da mit diesem Magistratsvortrag ein Vorentwurf zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird, dem der Bebauungsplan grundsätzlich entsprechen wird. Der Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplan bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.
Weitergehende Informationen und Lösungsansätze sind in dem Erläuterungsbericht zum Bebauungsplanvorentwurf, welcher Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt.
Aus der Beschlussvorlage entsteht keine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne finanzieller und kostenmäßiger Erfordernisse.
zu IV. Zur Sicherung der Planung ist für den gesamten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 849 – Industriegebiete südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße – eine Veränderungssperre erlassen worden.
Da das Bebauungsplanverfahren Nr. 849 aufgrund der unter Punkt I. genannten Gründe nicht innerhalb der Frist der bestehenden Veränderungssperre abgeschlossen sein wird, wurde parallel – mit separatem Beschlussantrag – eine Verlängerung der Veränderungssperre beantragt.
Hinweis:
Anlage Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 849 vom 03.05.2007 steht digital nicht zur Verfügung.
Anlage Erlaeuterungbericht (ca. 382 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. August 2007 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.11.2007 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF