Haushaltsplan und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2007 Investitionsprogramm 2007 bis 2010 Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2010
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Vortrag des Magistrats vom 06.10.2006, M 200
Betreff: Haushaltsplan und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2007 Investitionsprogramm 2007 bis 2010 Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2010 Vorgang: Informatorische Beratung der Vorlage M 200 in den Ausschüssen vom 02.11.2006 bis 14.11.2006,
- Lesung Etatanträge und Etatanregungen: E 1 bis E 277, NR 351 NR 307 (zu E 10), NR 308 (zu E 16), NR 309 (zu E 29), NR 310 + NR 350 (zu E 42), NR 311 (zu E 63), NR 312 (zu E 113), NR 313 (zu E 121), NR 314 (zu E 171), NR 315 (zu E 226), NR 316 (zu E 276), NR 318 (zu E 208), NR 320 (zu E 71), NR 321 (zu E 83), NR 328 (zu E 276), NR 335 (zu E 69) EA 1 bis EA 178 K 12 und K 13 Zu den Etatberatungen zurückgestellte Vorlagen: NR 24 Ziffer 4., NR 156, NR 171, NR 174, NR 189, NR 240 + NR 306, B 220 + NR 61 + OA 31, OA 9, OA 17 Ziffer 3., OA 33, OA 48, OA 83, OA 123, OA 126, OA 155 Ziffer 1., OA 163, OA 188, OA 214, OA 215, OA 244, OA 250, K 8 Ausschusssitzungen zur
- Lesung vom 12.02.2007 bis 01.03.2007 Am 01.03.2007 findet die Abschlussbesprechung zum Etat 2007 im Haupt- und Finanzausschuss statt. Der Ausschussbericht als Grundlage für die
- Lesung wird dem Plenum schriftlich unterbreitet. Alle aufgeführten Vorlagen wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2007, § 1470 beschlossen. I Antrag Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen. 1 . Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2007 Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2006 (GVBl. I, S. 394, 420) hat die Stadtverordnetenversammlung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.548,89 Mio. € mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.594,28 Mio. € im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 Mio. € mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 Mio. € mit einem Jahresergebnis (vor Rücklagen) von -45,39 Mio. € und die Entnahmen aus Rücklagen mit 7,00 Mio. € die Einstellungen in Rücklagen mit 7,18 Mio. € somit mit einem Jahresergebnis nach Rücklagen von -45.57 Mio. € im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 60,45 Mio. € mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 89,89 Mio. € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 390,91 Mio. € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 145,00 Mio. € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 95,00 Mio. € mit einem Zahlungsmittelbedarf von 190,58 Mio. € festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2007 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 145,00 Mio. € festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds in der Ausgabe Abteilung A 2,00 Mio. € Abteilung B 7,40 Mio. € enthalten. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2007 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 208,52 Mio. € festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500,00 Mio. € festgesetzt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- a)für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer
- A)175 v.H.
- b)für Grundstücke (Grundsteuer
- B)460 v.H.
- Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag 460 v.H. § 6 Es gilt der von der Gemeindevertretung am beschlossene Stellenplan. § 7 Für die Bewirtschaftung der Erträge und Aufwendungen, sowie der Einzahlungen und Auszahlungen und der Verpflichtungsermächtigungen gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften. Frankfurt am Main, den Der Magistrat 3 . Aufgrund der § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2006 (GVBl. I S. 394, 420), werden die Haushaltspläne
- a)der Gemeindlichen Bestattungshilfe Bergen-Enkheim für das Haushaltsjahr 2007 im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 4 T € mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4 T € ausgeglichen 0 T €
- b)der Zusatzversorgungskasse für das Haushaltsjahr 2007 im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 112.716 T € mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 114.699 T € mit einem Fehlbedarf von - 1.983 T € im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 T € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 63 T € mit einem Zahlungsmittelbedarf von - 63 T € festgesetzt. Es gilt der von der Gemeindevertretung am ............ beschlossene Stellenplan. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß.
- Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
- März 2005 (GVBl. I, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom
- Juli 2006 (GVBl. I, S. 394 420) und § 5 Eigenbetriebsgesetz in der Fassung vom
- Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom
- März 2005 (GVBl. I, S. 218), trifft die Stadtverordnetenversammlung zu den Wirtschaftspänen der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2007 folgende Feststellungen: a.) Marktbetriebe ( mit Fusion HFM ) Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2007 wird in Einnahmen und in Ausgaben mit je 686.361 € beschlossen. Der Voranschlag für den Gewinn im Erfolgsplan 2007 wird mit 256.192 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2007 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf 0 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2007 auf 0 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 € festgesetzt. Die Stellenübersicht wird festgestellt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß. b.) Hafenbetriebe Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2007 wird in Einnahmen und in Ausgaben mit je 1.750.000 € beschlossen. Der Voranschlag für den Überschuss im Erfolgsplan 2007 wird mit 218.291 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2007 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf 600.000 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2007 auf 1.750.000 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000 € festgesetzt. Die Stellenübersicht wird festgestellt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß. c.) Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2007 wird in Einnahmen und in Ausgaben mit je 26.931.630 € beschlossen. Der Voranschlag für den Verlust im Erfolgsplan 2007 wird mit 24.804.000 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2007 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf 1.372.000 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2007 auf 0 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 0 € festgesetzt. Die Stellenübersicht wird festgestellt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß. d.) Stadtentwässerung Frankfurt am Main Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2007 wird in Einnahmen und in Ausgaben mit je 74.364.456 € beschlossen. Der Voranschlag für den Überschuss im Erfolgsplan 2007 wird mit 8.237.490 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2007 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf 43.609.366 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2007 auf 26.640.000 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 30.000.000 € festgesetzt. Die Stellenübersicht wird festgestellt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß. e.) Volkshochschule Frankfurt am Main Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2007 wird in Einnahmen und in Ausgaben mit je 8.755.100 € beschlossen. Der Voranschlag für den Verlust im Erfolgsplan 2007 wird mit 8.398.000 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2007 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf 0 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2007 auf 0 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 0 € festgesetzt. Die Stellenübersicht wird festgestellt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß. f.) Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2007 wird in Einnahmen und in Ausgaben mit je 25.450.000 € beschlossen. Der Voranschlag für den Verlust im Erfolgsplan 2007 wird mit 12.500.000 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2007 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf 5.000.000 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2007 auf 0 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000.000 € festgesetzt. Die Stellenübersicht wird festgestellt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß. 5 . Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis, dass durch die Hessische Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBL. I S. 142) zuletzt geändert mit Gesetz vom 21.07.2006 (GVBl. I, S. 394,420) den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet wurde, ihre Haushaltswirtschaft nicht mehr nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung, sondern nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung zu führen. Entsprechend der Bestimmung des § 92 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung wurde die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung am 23.02.2006 von der Stadtverordnetenversammlung, § 10945, beschlossen. Die Haushaltswirtschaft der Stadt Frankfurt am Main wird damit ab dem 01.01.2007 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Eröffnungsbilanz (Bilanzstichtag 01.01.2007) bis spätestens zum Jahresabschluss 2007 zu erstellen und zur Beschlussfassung vorzulegen. 7 . Die nach § 114h HGO für den Zeitraum bis 2010 als aktualisierte Fassung des Konsolidierungsprogramms vorgelegte Finanzplanung dient zur Kenntnis. Sie ist der weiteren mittelfristigen Finanzplanung und den Haushaltsplänen des Konsolidierungszeitraums zu Grunde zu legen. 8 . Das der Finanzplanung zu Grunde liegende Investitionsprogramm zur Abwicklung beschlossener Maßnahmen (einschließlich der Ansätze für bewegliches Vermögen und für Geringwertige Wirtschaftsgüter) und darüber hinaus zur Gewährleistung der Durchführung von aktivierungsfähiger Bauunterhaltungsarbeiten, Baugebietserschließungen, dringend erforderlicher Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen sowie zur Realisierung von Investitionen für Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere für Schulen und Kindertageseinrichtungen, wird beschlossen. Der Stadtverordnetenversammlung dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass Þ bei von Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung gesichert werden kann; Þ einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis 2010 nicht erfolgen, Þ in den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, Þ das erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und Þ die Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungen die im Konsolidierungsprogramm festgelegten Begrenzungen grundsätzlich einhalten.
- Es dient zur Kenntnis, dass das geplante Jahresergebnis 2007 einen Fehlbedarf von - 45,39 Mio. € ausweist und im Finanzplanungszeitraum 2007 bis 2010 kumulierte Defizite in einer Höhe von - 294,19 Mio. € entstehen, die zu einer entsprechenden Verringerung des bilanziellen Eigenkapitals führen. Hierin sind die Zuführungen und Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen (Gebührenbereiche und nicht-selbständige Stiftungen) nicht enthalten. Das planmäßige Jahresergebnis unter Einbeziehung der Rücklagen beläuft sich für das Haushaltsjahr 2007 auf - 45,57 Mio. € und für die Folgejahre auf 2008 - 79,36 Mio. € 2009 - 80,65 Mio. € 2010 - 106,76 Mio. €, somit kumuliert für den Zeitraum 2007 bis 2010 auf bis zu 312,33 Mio. €.
- Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2007 und der Finanzplanung bis 2010 basiert auf der zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen des Magistrats gültigen Dezernatsverteilung. Die Änderungen der Budgetzuschnitte und der Haushaltsstrukturen, die aus der Verfügung der Oberbürgermeisterin zur Dezernatsverteilung vom 20.07.2006 und aus sonstigen organisatorischen Veränderungen auf Ebene der Ämter und der Dezernatsbüros resultieren, sind im vorliegenden Entwurf bisher nicht enthalten. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Anpassungen der Budgets vorzunehmen. 11 . Es dient weiter zur Kenntnis, dass der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2007 und der Finanzplanung bis 2010 Aufwendungen für Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten beinhaltet, die auf einer nicht systemgestützten, vorläufigen Berechnung der Stadtkämmerei basieren. Sobald die systemtechnischen Voraussetzungen für die Anlagebuchhaltung bestehen, werden die derzeit eingestellten Werte durch die auf Basis der Anlagebuchführung ermittelten Planwerte ersetzt werden. Dadurch wird es sowohl auf der Aufwands- als auch auf der Ertragseite zu Veränderungen der Planwerte kommen, die sich auf das derzeit ausgewiesene Ergebnis auswirken. Des Weiteren enthält der vorliegende Haushaltsentwurf noch keine Umlagen aus Internen Leistungsbeziehungen. Diese werden erst nach der Neuordnung der Budgetzuschnitte (siehe Ziffer 10) von der Stadtkämmerei systemunterstützt ermittelt. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die erforderlichen Anpassungen im Entwurf des Haushaltsplans 2007 und in der Finanzplanung 2010 vorzunehmen. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die veränderte Buchungspraxis im Hinblick auf die nicht abzugsfähige Vorsteuer bei Betrieben gewerblicher Art bei der Überleitung der Planansätze in Teilbereichen zu einer Verringerung oder zu einer Erhöhung der Budgets insbesondere für Aufwendungen aus Sach- und Dienstleistungen geführt haben könnte. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, zusätzliche nicht veranschlagte Aufwendungen in der Höhe zuzulassen, die auf die Auswirkungen der geänderten Buchungspraxis bei der nicht abzugsfähigen Vorsteuer zurückzuführen sind. Ebenso wird die Stadtkämmerei beauftragt, die durch die geänderte Buchungspraxis verursachten Budgeterhöhungen zu neutralisieren.
- Es dient zur Kenntnis, dass im Haushaltsplanentwurf 2007 die Auswirkungen aus der Überleitung des kameralen Abschlusses 2006 nicht enthalten sind. 13 . Es dient zur Kenntnis, dass die Eigenbetriebe und die auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt weiterhin gehalten sind, ihre wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern bzw. alternative Vorschläge zur Minderung der ausgewiesenen Unterdeckungen vorzulegen. Auf die Aufforderungen der Aufsichtsbehörde in ihrem Genehmigungserlassen wird verwiesen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Erfüllung der Auflagen der Aufsichtsbehörde zum Haushalt 2002 und 2003 innerhalb des Finanzplanungszeitraumes bis 2005 200 Mio. € zu konsolidieren, nach aktuellem Sachstand mit dem ablaufenden Haushaltsjahr 2006 vollständig umgesetzt wird. In den vorangegangenen Haushaltsjahren konnten innerhalb der Fachbereichsbudgets Haushaltsentlastungen von insgesamt 188,11 Mio. € nachgewiesen werden. Davon mit dem Jahresabschluss 2003 in Höhe von 76,35 Mio. €, mit dem Jahresabschluss 2004 in Höhe von 70,00 Mio. €, mit dem Jahresabschluss 2005 in Höhe von 41,76 Mio. €. Im Vollzug des Haushaltes 2006 werden nach derzeitigem Kenntnisstand das planmäßige Konsolidierungsvolumen in Höhe von 11,89 Mio. € sowie eventuell nicht nachhaltig erbrachte Konsolidierungsanteile zusätzlich und dauerhaft erbracht.
- Der Magistrat, Dezernat III, wird beauftragt, die erwarteten Veränderungen (s. Ziffern 10 und 11) der Stadtverordnetenversammlung vor Verabschiedung des Etats vorzulegen. II. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Haushaltssatzung und, soweit erforderlich, die Feststellungsvermerke für die Sonderhaushalte und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie den Wirtschaftsplan der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main - Höchst der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen, nach Eingang der Genehmigung die Haushaltssatzung bekannt zu machen und Empfehlungen zur Durchführung der Haushalts- und Wirtschaftspläne im Rahmen der Konsolidierungsvorgaben einzubringen. Begründung: Allgemeine Anmerkungen Mit Beschluss § 10945 vom 23.02.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass die Haushaltswirtschaft der Stadt Frankfurt am Main ab dem 01.01.2007 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt wird. Der vorliegende Haushaltsplanentwurf trägt diesem Beschluss Rechnung und wurde gemäß der einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik) aufgestellt. Nach § 6 der Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht als Anlage beizufügen, der einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft gibt und die für die Beurteilung der Haushaltswirtschaft wichtigsten Daten aus dem Haushaltsplan darstellt. Die im Folgenden genannten Annahmen, Erläuterungen und Prognosen beziehen sich daher ebenso wie die beigefügten grafischen Darstellungen auf die zum Zeitpunkt der Einbringung vorliegenden Erkenntnisse und auf die im Haushaltsplan 2007 enthaltenen Veranschlagungen des Planungszeitraums 2007 bis
- Aufgrund der Einführung der doppischen Buchführung können die Vergleichszahlen der Vergangenheit mit dem vorliegenden Haushalt nicht in der gewohnten Form vorgelegt werden. Auf das Rechnungsergebnis 2005 wird in der Darstellung vollständig verzichtet, da diese Ergebnisse nur als kameraler Jahresabschluss verfügbar sind. Die Ansätze für das Planjahr 2006 wurden auf die doppischen Haushaltspositionen übergeleitet soweit dies möglich war. Aus den übergeleiteten Haushaltsplanansätzen kann der Zuschussbedarf nicht ermittelt werden, da doppische Sachverhalte (z.B. Rückstellungen, Abschreibungen, interne Leistungsverrechnung) für 2006 nicht oder nicht in vergleichbarer Weise ermittelt wurden. Die Struktur und der Inhalt des vorliegenden Entwurfs des Haushaltsplanes 2007 und der Finanzplanung bis 2010 basieren auf der zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen des Magistrats gültigen Dezernatsverteilung. Die Änderungen der Budgetzuschnitte und der Haushaltsstrukturen, die aus der Verfügung der Oberbürgermeisterin zur Dezernatsverteilung vom 20.07.2006 und aus sonstigen organisatorischen Veränderungen auf Ebene der Ämter und der Dezernatsbüros resultieren, sind im vorliegenden Entwurf bisher nicht enthalten. Es dient zur Kenntnis, dass der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2007 und der Finanzplanung bis 2010 Aufwendungen für Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten beinhaltet, die auf einer nicht systemgestützten, vorläufigen Berechnung der Stadtkämmerei basieren. Sobald die systemtechnischen Voraussetzungen für die Anlagebuchhaltung bestehen, werden die derzeit eingestellten Werte durch die auf Basis der Anlagebuchführung ermittelten Planwerte ersetzt werden. Dadurch wird es sowohl auf der Aufwands- als auch auf der Ertragseite zu Veränderungen der Planwerte kommen, die sich auf das derzeit ausgewiesene Ergebnis auswirken. Des Weiteren enthält der vorliegende Haushaltsentwurf noch keine Umlagen aus Internen Leistungsbeziehungen. Diese werden erst mit der überarbeiteten Haushaltsplanvorlage nach der Neuordnung der Dezernatsbudgets von der Stadtkämmerei mit Hilfe des neuen Buchführungssystems ermittelt. Anlage Produkthaushalt 2007 - Entwurf Anlage Erlaeuterungen (ca. 484 KB) #
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Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Oktober 2006 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 41 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf41 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und NPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.WASG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen BFF (= Zurückweisung), bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.WASG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE.WASG (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, LINKE.WASG und E.L. gegen CDU (= Kenntnis), bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, FARBECHTE, FDP und REP gegen CDU und BFF (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und FDP gegen SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung fwf
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE.WASG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE und LINKE.WASG gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.WASG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 1 LINKE.WASG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE.WASG (= Enthaltung)
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (10 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen, Etatanregungen und den sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum: im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 2, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2007 (M 201 vom 06.10.2006) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen. 2. Sie nimmt davon Kenntnis, dass der Haushaltsplanentwurf 2007 hinsichtlich der mit den Verfügungen der Oberbürgermeisterin zur Dezernatsverteilung vom 14.07. und 20.07.2006 und der sonstigen auf Ebene der Ämter und der Dezernatsbüros in der Folge eingetretenen organisatorischen Veränderungen überarbeitet und die Budgetzuschnitte entsprechend der aktuellen Dezernatsverteilung angepasst wurde (M 19 vom 26.01.2007). 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 6) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 7a bis 7h werden beschlossen. 5. Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus den Anlagen 2 und 5 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. 6. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms unter Berücksichtigung aller ergänzenden Beschlüsse zum Haushalt 2007 fortentwickelt wird. 7. Die in den Anlagen 4 und 5 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge, Etatanregungen und der sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Der Magistrat wird aufgefordert, diese Beschlüsse in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse aus 2007 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 9. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 8 zusammengefasst sind. 10. Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Stein gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung zur Vorlage E 211 nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP und NPD (= Ablehnung) (Anlagen nicht vervielfältigt)
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (11 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen, Etatanregungen und den sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum: im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 2, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2007 (M 201 vom 06.10.2006) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen. 2. Sie nimmt davon Kenntnis, dass der Haushaltsplanentwurf 2007 hinsichtlich der mit den Verfügungen der Oberbürgermeisterin zur Dezernatsverteilung vom 14.07. und 20.07.2006 und der sonstigen auf Ebene der Ämter und der Dezernatsbüros in der Folge eingetretenen organisatorischen Veränderungen überarbeitet und die Budgetzuschnitte entsprechend der aktuellen Dezernatsverteilung angepasst wurde (M 19 vom 26.01.2007). 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 6) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 7a bis 7h werden beschlossen. 5. Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus den Anlagen 2 und 5 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. 6. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms unter Berücksichtigung aller ergänzenden Beschlüsse zum Haushalt 2007 fortentwickelt wird. 7. Die in den Anlagen 4 und 5 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge, Etatanregungen und der sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Der Magistrat wird aufgefordert, diese Beschlüsse in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse aus 2007 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 9. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 8 zusammengefasst sind. 10. Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Stein gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung zur Vorlage E 211 nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. 11. a) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Frank, Oesterling, Cunitz, Reininger, Stein, Fey und Dr. Dr. Rahn dienen zur Kenntnis. b) Es dient zur Kenntnis, dass die BFF-Fraktion gemäß § 27 Absatz 1 Satz 5 GOS 22 Minuten Redezeit an die FAG-Fraktion übertragen hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: M 200: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP und NPD (= Ablehnung) M 201: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und REP (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) M 19: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, REP und NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Die Einzelvoten ergeben sich aus der beigefügten Liste sämtlicher Etatvorlagen.)