Schachtbauwerk in der Hanauer Landstraße für die nordmainische S-Bahn hier: Baumfällvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 199
Betreff: Schachtbauwerk in der Hanauer Landstraße für die nordmainische S-Bahn hier: Baumfällvorlage
- Es dient zur Kenntnis, dass für den Bau eines S-Bahn Schachtes als Vorabmaßnahme für die Nordmainische S-Bahn ein Eingriff in den Straßenbaumbestand unvermeidlich ist. Es müssen in der Hanauer Landstraße südlich des Ernst-Achilles-Platzes drei Bäume gefällt werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bäume: Hanauer Landstraße Nr. lt. Baumkataster Baumart Stammumfang in cm 32 Platane, Platanus x hispanica 250 cm 33 Platane, Platanus x hispanica 186 cm 34 Platane, Platanus x hispanica 274 cm
- Der Fällung der drei Bäume wird zugestimmt.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass für die vorzunehmenden Baumfällungen ein Ausgleich im Verhältnis 1:2 vorgesehen ist, d.h. es werden im Rahmen des Projekts Nordmainische S-Bahn sechs neue Bäume gepflanzt. Drei Neupflanzungen sind an gleicher Stelle vorgesehen. Drei weitere Neupflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach Fällung der Bäume im näheren Umfeld zu realisieren. Begründung: Mit der Nordmainischen S-Bahn (NMS) wird der westliche Bereich der Stadt Hanau, die Stadt Maintal und die östlichen Teile der Stadt Frankfurt am Main an das S-Bahn-Netz des Rhein-Main-Gebietes angeschlossen. Die nördlich des Mains verlaufende Bahnstrecke wird hierfür zwischen den Bahnhöfen Frankfurt (M) Ost und Hanau Hauptbahnhof viergleisig ausgebaut. Kernstück der Nordmainischen S-Bahn ist eine Verlängerung des Tunnels (Stammstrecke) von der S-Bahnstation Frankfurt (M) Konstablerwache bis Frankfurt (M) Ost. Mit Bebauungsplan Nr. 869 wurden für das Gelände der ehemaligen Feuerwache (Bereich Osthafenstraße/Hanauer Landstraße/Grusonstraße) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gebäudekomplexes u. a. mit zwei Kellergeschossen entwickelt. Durch einen Investor wird derzeit das Projekt Eastside realisiert. Es umfasst Hotel- und Wohnungsbau. Im Rahmen des Baus der Tunnelröhren der NMS durch die DB Netz AG wird der Gebäudekomplex Eastside von einer Tunnelvortriebsmaschine unterfahren (siehe Anlage 1). Aufgrund der geringen Überdeckung der Oberkante der Tunnelröhren der NMS und der Unterkante des Fundamentes Eastside sollen mögliche Setzungen, welche Schäden am Gebäude bewirken könnten, mittels Injektionen vermieden werden. Hierbei handelt es sich um horizontale Bohrungen unter der Bodenplatte des Eastside im Bereich des Tunnelbauwerks (siehe Anlage 1, hellblau unterlegte Fläche). Sie bestehen aus Zementsuspensionen und dienen der Unterfütterung des Gebäudekomplexes. Die Injektionen müssen im Zuge der Tunnelherstellung über zwei Schachtbauwerke, einen westlichen, direkt vor dem Haupteingang des zukünftigen Hotels Eastside in der Hanauer Landstraße und einen östlichen, auf dem Gelände des Eastside in den Boden eingebracht werden (siehe Anlage 1). Nach den vorliegenden Planungen der Deutsche Bahn AG (DB AG) ist es erforderlich, den westlichen Schacht als Vorabmaßnahme parallel zum Bau des Eastside bis zur geplanten Hoteleröffnung im Sommer 2016 herzustellen. Ein späteres Einbringen des Schachtes ist danach nicht möglich, da zum einen der Hotelbetrieb wegen fehlender Feuerwehraufstellflächen und Zugänglichkeiten für die Bauzeit des Schachtes eingestellt werden müsste und zum anderen die technischen Planungsvorgaben sowie die engen Räumlichkeiten zwischen Eastside-Bebauung und vorhandener Straßengeometrie eine Verschiebung des Schachtes nicht zulassen. Dagegen kann der östliche Schacht zu einem späteren Zeitpunkt nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens im Rahmen des Baus der NMS erstellt werden. Für die Herstellung der Injektionsrohre und spätere Durchführung der Injektionen wurden seitens DB AG mehrere Standorte untersucht (Anlage 1). Bei der Festlegung des Schachtstandortes war aus Gründen der Gebäudesicherung zu beachten, dass nur Bohrlängen bis max. 70 m durchführbar und Schrägbohrungen aufgrund der hohen Bohrungenauigkeit auf die Gesamtlänge zu vermeiden sind. Aufgrund des hohen Risikos der Bohrungenauigkeit kommen nur Senkrechtbohrungen (senkrecht zur Schachtwand) in Betracht. Ferner wurden Medientrassen und Zugänglichkeiten zu anderen Gebäuden in der Standortprüfung miteinbezogen. Eine Vorabverlegung der Injektionsrohre vor Erstellung der Bodenplatte des Eastside wurde ebenfalls in Betracht gezogen. Hierdurch hätte die Größe des Schachtes reduziert werden können, da keine Bohrungen aus dem Schacht zu erstellen, sondern lediglich Injektionen durchzuführen gewesen wären. Jedoch konnte aufgrund der langen Liegezeit der Rohre unterhalb der Bodenplatte nicht sichergestellt werden, dass in dieser Zeit keine Beschädigung erfolgt. In der westlichen Hanauer Landstraße (siehe Anlage 1, grün) könnten Senkrechtbohrungen ausgeführt werden, jedoch wären Bohrlängen über 100 m erforderlich. Am Ernst-Achilles-Platz (siehe Anlage 1, rot) wären Schrägbohrungen, also nicht senkrecht zum Schachtbauwerk, notwendig, was zu Bohrungenauigkeiten führen würde. Beim nordöstlichen Standort in der Ostbahnhofstraße (siehe Anlage 1, blau) sind Bohrlängen über 70 m notwendig und bei dem südöstlichen Standort im späteren Anlieferungsbereich des Eastside (siehe Anlage 1, blau) wären, wie schon bei dem Standort am Ernst-Achilles-Platz, Schrägbohrungen erforderlich. Im Ergebnis hat sich unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der Ausführbarkeit der Sicherungsmaßnahmen ausschließlich der Standort an der Ostseite der Hanauer Landstraße als geeignet erwiesen. Alle anderen geprüften Standorte können - wie dargestellt - nicht durchgeführt werden, da entweder die Bohrlängen zu groß oder riskante Schrägbohrungen erforderlich gewesen wären. Im Bereich des Schachtbauwerkes befinden sich mehrere Bäume (Platanen). Die Größe der Bäume sowie deren direkte Lage an der Herstellungsgrube macht es unvermeidlich, dass drei Platanen gefällt werden müssen (siehe Anlage 2 und 3). Eine Umpflanzung oder Maßnahmen zur Sicherung der Standsicherheit der Bäume sind nicht möglich. Die Krone eines vierten Baumes muss in geringem Umfang zurückgeschnitten werden, da bei der Herstellung der Bohrpfahlwand Eingriffe in die Baumkrone zu erwarten sind. Es handelt sich bei den betroffenen Bäumen nach dem GeoPortal der Stadt Frankfurt am Main um im Jahr 1928 gepflanzte Platanen (Platanus X hispanica). Die Bäume mit den Nummern 32, 33 und 34 (von Nord nach Süd) haben einen Kronendurchmesser von 14, 11 und 17 Metern. Obwohl der Standraum aufgrund der vorhandenen Bebauung und Verkehrsführung (eingeengter Wurzelraum, kleine Baumscheiben, Oberleitung durch Krone führend) sehr begrenzt ist, sind die Bäume trotz des starken Verkehrs und der angrenzenden Baustelle vital. Der Stammumfang beträgt jeweils 250 cm, 186 cm und 274 cm. Die Baumhöhen erreichen ca. 18 m, wobei die Stämme bis auf über 7 m aufgeastet wurden (S-Bahn Oberleitung). Der eigentliche Kronenraum ist somit ca. 10 m hoch. Nach der Baumaßnahme und Wiederverfüllung des Schachtbauwerkes sind die gefällten Bäume durch drei neue Platanen (Stammumfang 25 cm-30 cm) an gleicher Stelle zu ersetzen (siehe Anlage 4.1). Es ist nicht möglich, Bäume in annähernd gleicher Größe des Bestandes zu pflanzen, daher werden junge Bäume gepflanzt, die das bestmögliche Wachstum der Wurzeln vor Ort gewährleisten. Die Ersatzpflanzung erfolgt im Verhältnis eins zu zwei. Somit sind drei weitere Bäume (Art und Größe nach Vorgabe des Fachamtes) in der nächsten Pflanzperiode in der näheren Umgebung zu pflanzen (siehe Anlage 4.2). Die in Anlage 4.2 dargestellten Standorte müssen noch auf Realisierbarkeit (Stichwort Leitungen im Seitenbereich und Oberleitung der Straßenbahn) überprüft werden. Falls sich die Standorte nicht umsetzen lassen, sind von DB Netz AG in Abstimmung mit den Fachämtern der Stadt Frankfurt am Main andere Ersatzstandorte in unmittelbarer Nähe zu suchen und zu realisieren. Die Wertermittlung für die drei zu fällenden Bäume wurde nach dem Sachwertverfahren (Methode Koch) durchgeführt. Das Wertgutachten ergab für den Baum Nr. 32 4.138 €, für den Baum Nr. 33 3.908 € und für den Baum Nr. 34 2.299 €. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 10.345 €. In einer noch abzuschließenden vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und dem Fachamt wird die Werterstattung und Neupflanzung geregelt. Anlage 1 (ca. 196 KB) Anlage 2 (ca. 1,6 MB) Anlage 3 (ca. 1,7 MB) Anlage 4.1 (ca. 1,6 MB) Anlage 4.2 (ca. 2,5 MB) Anlage 5 (ca. 114 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 18.11.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. November 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.12.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und Stv. Ochs (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL und Stv. Krebs (= Ablehnung) REP, AGP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und AGP gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, REP und AGP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und Stv. Krebs (= Ablehnung); BFF und Stv. Ochs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme)